Heft 
(1939 - 1940) 1
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jährlich 6 Reichstalern zu entrichten. Sie wollten erst alles haben, tvas ihnen in ihren Annehmungsbriefen versprochen sei. Hierbei aber stellte sich heraus, daß sie diese Briefe noch nicht einmal von dem Justitiar abgeholt hatten, ja sie mußten sogar zugeben, daß sie sich jetzt schon besser ständen, als die 8 alten Kolonisten, und auch alles erhalten hätten, was ihnen versprochen worden. Als einzigen Grund ihrer Zahlungsunfähigkeit schützten sie ihre armseligen Verhältnisse vor. Es wurde ihnen anheim­gestellt, ihre Grundbriefe so, wie sie ausgefertigt waren, bis Johanni 1784 von dem Justitiar abzuholen, sonst sollten sie sich als gekündigt ansehen und auf Michaelis ihre Stellen räumen, damit diese mit anderen Kolonisten besetzt werden könnten. Darauf erklärten die beiden Zweihüfner Christoph Stendel und Joachim Wegner, sie hätten besonders nach dem Verlust ihrer Pferde so abgewirtschaftet, daß sie ihren Bauern­hof nicht weiter annehmen wollten. Stendel war sogar der Meinung, daß er sich und seine zahlreiche Familie als Tage­löhner besser ernähren könne. Sein Hof wurde darauf zum Verkauf gestellt.

Bei dem Verkauf dieses Zweihüfnerhofes werden die Leistungen des Zweihüfners folgendermaßen festgestellt und bewertet:

Der Hüfner leistet:

1. 46 Wochen wöchentlich iVs Spanntag mit 4 Pferden, macht 60 Spanntage

ä 4 gr 8 Pfg 13 Tlr 10 gr

2. 6 Wochen lang in der Ernte wöchentl.

4 Spanntage -- 24 Spanntage

u) da aber statt des einen Wochendienstes zu 4 Spanntagen mit voller Sense Roggen gemäht wird, wobei er Bier bekommt, werden diese 4 Tage pro Tag nur zu 3 gr 4 Pfg ange­schlagen --- 13 gr 4 Pfg

b) Die andern in der Ernte zu leisten­den 20 Spanntage zu 4 gr 8 Pfg 3 Tlr 21 gr 4 Pfg

3. 12 Beitage mit der Hand, wobei er täglich eine Mittagsmahlzeit bekommt,

a 1 gr 12 gr

4. Ferner schwingt er pro Hufe 7 Schock

Flachs mithin 14 Schock, da aber da­bei 2 Mahlzeiten auf eine Person ge­reicht werden, so wird das Schock an­geschlagen zu 4 Pfg

4 gr 8 Pfg