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Trinitatis des Jahres gekündigt. Von 1784 bis 1791 war es einem Hagemann verpachtet, von 1787 wurde es vom Inspektor Markgraf administriert und ihm dann bis 1816 verpachtet. Der Teerschweler, der den Teerofen 1783 von neuem in Zeitpacht erhalten hatte, wurde bis Jakobi des dritten folgenden Jahres in der Pacht gelassen, der Holzwärter und Jäger Martin Luedeke wurde beibehalten, ebenso wurden der Müller Leue und der Schmied Wasmuth als Erbpächter anerkannt. Die zur Gemeinde gehörenden Untertanen: 4 Dreihüfner (Samuel Schultz, Friedrich Kunst, Christian Straßenburg, Christian Krieg), 5 Zweihüfner (Johann Eichhorst, Gottfried Wegner, Christoph Stendel, Johann Wenzelberg, Joachim Wegner) und 2 Einhüfner (Johann Straßenburg, Hans Kunst) wurden mit Handschlag an Eidesstatt verpflichtet, dem neuen Gutsherrn Treue, Gehorsam und Respekt zu erweisen, sein Bestes, soviel in ihren Kräften steht, zu befördern, Schaden und Nachteil aber zu verhüten, ihre Dienste, Pächte und andere Pflichten freiwillig zu leisten und zur gehörigen Zeit abzuführen. Ferner wurden die 16 Kolonisten, von denen aber nur 6 alte und 4 neue erschienen waren, in Pflicht genommen.
Aus dem Protokoll vom 12. Mai 1784 läßt sich entnehmen, warum die Untertanen nicht vollzählig erschienen waren; denn bei der Nachprüfung ihrer Verpflichtungen stellte es sich heraus, daß wohl die Hälfte der Bauern seit 3 Jahren feine Pacht gezahlt hatten und ihnen diese Schulden nur von der Ritterschaftsdirektion erlassen werden konnten, wenn ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage Rechnung getragen würde. Auch die 8 alten Kolonisten räumten ein, daß sie schon seit dritthalb Jahren mit dem Grundzins von 6 Reichstalern jährlich im Rückstand geblieben seien, obwohl sie alles, was ihnen nach ihren An- nehmungsbriefen zustehen sollte, richtig erhalten hätten. Bei ihnen lag der Grund für die Nichtzahlung des Zinses darin, daß die 8 neuen Kolonisten jeder einen Morgen Wiesenwachs erhalten und zwei Kühe auf der Weide hätten, während sie nur jeder eine halten dürften; und 4 der alten Kolonisten einen Garten von 160 Fuß iu der Länge hinter ihrer Wohnung, die andern 4 aber einen Garten von 260 Zuß in der Länge hätten, obwohl Grund und Boden m sämtlichen Gärten von einerlei Güte seien. Sie verlangten Gleichstellung mit den 8 neuen Kolonisten und die Anlage eines Brunnens, so wie ihn die neuen Kolonisten hätten, dann wollten sie den schuldigen Grundzins bezahlen.
Die 8 neuen Kolonisten waren gleichfalls seit I V? Jahren mit ihrem Grundzins im Rückstand geblieben, da sie nach ihrer Meinung nicht so gestellt wären, um einen Grundzins von