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rechtigt waren. Einen etwaigen Huf- und Giebelschoß sollten sie nach dem erhaltenen Freijahr selber zahlen. Der Hütelohn für eine Kuh wurde mit 7 Silbergroschen 6 Pfg., für ein Schwein mit 4 Silbergroschen festgesetzt.
Zugleich mit der Ansetzung der ersten Kolonisten begannen die Verhandlungen der Gemeinde um die Gemeinheitsauseinandersetzung mit der Grundherrschaft. Hierbei stellten die Vertreter der Gemeinde die Forderung, daß ihnen ihr Ackerland ebenso wie auch die Weide möglichst an der Dorfgrenze zugeteilt würde. Sie hatten ihr Augenmerk besonders auf das an der Grenze mit Gumtow gelegene Brüggefeld gerichtet und erhoben Einspruch, als dieses ihnen nicht zugestanden wurde. Die Ablehnung wurde damit begründet, daß ja die Gemeinde ebenso viel Acker, wie sie bisher in der Gemeinheitslage gehabt, an anderer Stelle Wiedererhalte. Würde man ihr das Brügge- seld geben, so müßte, da es zur ganzen Abfindung zu klein sei, also an anderer Stelle noch Acker der Gemeinde zuzuweisen sein, aus einer alten Gemeinheit eine neue Geineinheit werden und damit der Zweck der Separation vereitelt werden. Ebenso wurde ihr Einwand gegen die Zuweisung und Verteilung der Weide abgewiesen. Es wurde ihnen soviel Weide zugeteilt, als sie zum Unterhalt ihres Viehes nötig hatten, und zwar wurden als Norm auf einen Zweihüfner 4 Pferde, 4 Ochsen und 2 Kühe gerechnet. Dieser Maßstab hatte sich als nötig herausgestellt, weil einerseits die Gemeinde selbst nicht wußte, wieviel ihr von den verschiedenen Distrikten der Gemeindeweide zustehe, andererseits die Herrschaft die Gemeinheit bestimmter Stücke bestritt. Die Ausgleichung der Wiesen geschah nach ihrer inneren Bonität und zwar 70 Morgen 118 Quadratruthen Luchweide gegen die vorderste und mittelste Horst, wobei ihnen die Brachweide nicht angerechnet wurde. Diese Verhandlungen kamen zum Stillstand, als im Jahre 1781 sowohl der Hauptmann von Treskow wie seine Gemahlin Margarethe, geb. von Krüsicke, verstarben und das in Administration der Prignitzschen Ritterschaftsdirektion befindliche Gut zunächst von dem Pächter Viebig weiter bewirtschaftet wurde. Am 16. Februar 1784 erstand es der Obergerichtspräsident von Rohr zu Stendal als Meistbietende^ ,für 34 010 Reichstaler. Die Uebergabe erfolgte am 12. Mai des Jahres in Gegenwart des Besitzers und des Amtmanns von Sobbe. Sogleich nach der Uebergabe wurden die Holzungen von einem Forstverständigen nach der Taxe von 1780 und 1782 revidiert, die Untertanen wegen ihrer Leistungen und Abgaben vernommen, die Gebäude und Hofwehren der Untertanen überprüft und die Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Gutes auf etwaige Mängel nachgesehen. Dem Pächter Viebig wurde auf