Heft 
(1939 - 1940) 1
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wollte acht solcher Kolonisten annehmen, um die vom König accordierten Baugelder zu erhalten. Diese acht Invaliden wurden auch zu Michaelis 1777 angenommen. Sie erhielten jeder ein Haus, bestehend aus Stube, Stubenkammer, Küche und Haus­flur, Stall und Boden erb- und eigentümlich, außerdem hinter der Wohnung einen Garten von 160 Fuß Länge und 70 Fuß Breite und auf dem sogenannten Kossätenlande einen Fleck von 220 Fuß Länge und 33 Fuß Breite zum Kohlgarten. Zur ersten Umzäunung der Gärten wollte ihnen der Herr v. Treskow das nötige Holz aus dem Luch zu Planken und Bohlen geben und anfahren lassen, während die Anfertigung und Unterhaltung der Zäune durch die Kolonisten erfolgen sollte. Ferner sollten sie das Recht haben, 1 Kuh und 1 Stück Jungvieh, aber nicht über 2 Jahre, auf die Weide zu treiben, jedoch Hüterlohn dafür be­zahlen, und sich das zur Feuerung nötige Raff- und Leseholz ohne Benutzung einer Axi suchen, auch Stubben ausroden dürfen, solange solche vorhanden. Ebenso konnten sie Gänse halten, mußten aber dafür jährlich 1 Gans zu Michaelis an die Herr­schaft abliefern. Für die Weide und Hütung,daß sie keinen Schaden tun", mußten sie selber sorgen. Nach einem Freijahr würde dann von ihnen ein jährlicher Grundzins von 6 Reichs­talern, auf Michaelis zahlbar, gefordert. Sollte sich ein Kolonist als liederlicher Wirt erzeigen, so hatte er seine Exmission zu er­warten, wie er überhaupt der Jurisdiktion der Gutsherrschaft in allen Streitfragen unterworfen war und sich mit Handschlag dazu verpflichtete. Wurde der Kolonist zugleich als Tagelöhner angesetzt, so hatte er gegen den üblichen Tagelohn zu arbeiten, nur wenn die Herrschaft keine Arbeit für ihn hatte, durfte er anderwärts seinen Tagelohn verdienen.

So wurden durch Erbverschreibungen vom 12. November 1777 als Kolonisten angesetzt:

Friedrich Rogge, Caspar Joach. Wolde, Joh. Jochem Appel, Jürgen Heinrich Genenske, Heinrich Schmock, Jochem Wulf, David Otte, Joh. Jochem Redaus.

Im Jahre 1781 (Erbverschreibung vom 18. Februar 1782) wurden dann noch einmal 8 Kolonisten: Jochen Elert, Joachim Ritter, Christian Straßenburg, Christian Asmus, Martin Holländer, Jochen Velköge, Johann Wulff und Peter Genenske, angesetzt und unter denselben Bedingungen in Pflicht genommen. Nur war die Größe des Kohlgartens und der Hausstelle nach Quadrat­ruthen bemessen. Die erstere betrug 63 Quadratruthen, die letztere 153, auch erhielt jeder einen Morgen Wiese und das Recht, zwei Kühe auf die Weide zu schicken gegen Erlegung des Hüter­lohns. Für die übrigen Kolonisten wurde ein Brunnen und ein Backofen gebaut, den sie gemeinschaftlich zu benutzen be-