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Von dem preuß. Hof- und Kammergericht wurde der Bürgermeister Janentzcky mit der Uebergabe des Rittergutes au den Präsidenten von Rohr beauftragt. Mit der Entscheidung des Präsidenten und seines Protokollführers Guthke über die Separation des Ackers und der Weiden vom 13. Mai 1784 aber erklärten sich die Bauern nicht einverstanden. Sie forderten vielmehr eine ganz erhebliche Zulage an Weideland. Da die Rechtslage bezügl. des Anteils an der Gemeinheit und des Privateigentums der Gutsherrschaft nicht einwandfrei geklärt war, so hatte sich der Obergerichtspräsident von Rohr bereiterklärt, den Bauern noch über die ihnen zugemessenen Aecker, Wiesen und Weiden 50 Morgen Hütung in der Radelake und 50 Morgen in dem neuen Luch, sowie 13 Morgen von den Cossenäckern zu überlassen. Aber auch dieses Anerbieten wiesen sie zurück, da sie die 100 Morgen Weiderevier in eins haben und für die in den 13 Morgen gelegenen Kolonistengärten kein Land abgeben wollten. Auch forderten sie, daß der Schmied und der Müller aus ihrem Tractus heraussepariert würden. Der Präsident von Rohr war bereit, ihnen 60 Morgen einzuräumen, und beauftragte mit der Regelung den Justitiar Lent aus Lentzen. Dieser machte den Vorschlag, einen Teil der Radelake abzutreten, die Kolonistengärten aus den Cosserländern herauszunehmen und den Untertanen noch einige Morgen von der Kiehnheide zuzulegen, damit die Gemeinde eine Trift zu ihrem separierten Revier erhielte. Schließlich wurde am 4. Juli 1784 ein Vergleich geschlossen, nach dem die Gemeinde im Luch 100 Morgen Hütung Zulage erhielt, ferner in der Kiehnheide 3 Morgen 20 Oudratruthen und sämtliche Cossätenländer bis an des Schmiedes Wörde mit Ausschluß dieser und der Küsterwörde unter der Voraussetzung, daß sie den Kolonisten ihre Gärten entweder dort ließen oder sich mit ihnen in Güte verglichen. Wegen der auf der Feldmark zu leistenden Hofdienste sollte ihnen die erforderliche Weide angewiesen werden, wenn sie mit Ochsen haakten, wenn sie aber mit Pferden dienten, ihnen eine halbe Stunde länger Ruhe gestattet sein, wogegen sie aber ihre Pferde nicht auf herrschaftlichem Acker ausspannen, sondern auf ihre eigenen Hütungsreviere bringen müßten.
Am 13. Juli 1784 konnte der Vermessungsingenieur Zwei- tingör dem Präsidenten von Rohr mitteilen, daß mit Hilfe des Amtmanns Nebel und des Amtmanns Havermann „mit vielem Schelten und Geduld" die Separation endlich zum Abschluß gekommen sei, und daß er nun von dem Justizkommissar Lent beauftragt sei, die Gemeinde zu egalisieren und in 12 Zweihüfner aufzuteilen. Dazu aber waren noch erforderlich 3 Morgen 20 Ouadratruthen für die zwölfte neue Zweihüfnerstelle