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nebst Garten, 1 Morgen 48 Quadratruthen für die viel zu kleinen Höfe der zwei Einhüfner, Scheunen, Stallungen, Vervollständigung der Hofwehr, damit die Einhüfner den Zweihüfnern gleich würden, und die Bestellung der jedem Einhüfner mehr zufallenden Hufe. Die Dreihüfner waren bereit zur Abgabe der dritten Hufe Acker und der dazu gehörigen Wiesen und Gärten und zur Herausgabe der Saat von dieser einen Hufe. Außerdem wollte die ganze Gemeinde künftig ihre 14/s Spanndienste wöchentlich in ganze Tage gewandelt wissen, sodaß sie eine Woche einen und die andere Woche zwei Tage ableisteten.
Der wirkliche Vollzug des Separatiousrezesfes sollte aber erst zum Abschluß kommen, wenn neben andern Punkten auch die Art der Anlegung und Befestigung der Separationsgrenze festgesetzt sei. Im Oktober 1784 setzte der Justitiar Leut einen Ortstermin zur Besichtigung der Feldmark an. Am 29. Oktober 1784 nahm dann die Gemeinde sowie die Herrschaft ihre separierten Reviere in Besitz. Durch den Justizkommissar Lent wurde schließlich in Gegenwart des Predigers Heinrich Wehner, des Küsters Johann Andreas Bielefeld, des königl. Actuarius Flemming und des Oekonomiekommissarius Sauerland am 31. Oktober 1784, nachdem alle Beschwerden der Bauern nochmals untersucht worden waren und von dem Kommissar gütlich beigelegt und verglichen waren, zwischen dem Präsidenten v. Rohr einesteils und der Gemeinde, Pfarre, Kirche und Küsterei anderenteils der Separationsrezeß abgeschlossen und vollzogen. Hatte die Gemeinde vor der Separation an Aeckern und Wiesen 1660 Morgen 64 Quadratruthen besessen, so erhielt sie jetzt an der Grenze mit den Feldmarken Döllen, Krams, Vettin und Kehrberg 1576 Morgen 161 Quadratruthen. An Weide erhielt sie 567 Morgen 172 Quadratruthen und wegen der fehlenden Pferdeweide und des zum Aufbau der Kolonistenwohnung verwandten Bodens einen Zuwachs von 11 Morgen 68 Quadratruthen. Um alle Einwendungen und Beschwerden der Untertanen für immer gütlich zu beseitigen, fügte der Präsident von Rohr eine Zulage von 149 Morgen 164 Quadratrnthen noch hinzu, sooaß schließlich die ganze Abfindung nach ihrem Flächeninhalt für die Gemeinde 2306 Morgen 15 Quadratruthen an Acker, Wiesen, Feldgärten und Hütung betrug. Dafür übernahm die Gemeinde die Verpflichtung, die Gärten der älteren Kolonisten der Größe der Gärten der neueren Kolonisten anzupassen. Ferner wurde die von dem Prediger abgetretene sogenannte Küsterborde diesem auf den der Gemeinde zugeteilten Kosserländern angewiesen; desgleichen wurde den Untertanen, wenn sie im Hofdienst mit den Ochsen haakten, ein Ort auf den zunächstgelegenen herrschaftlichen Grundstücken zur Hütung der