Heft 
(1.1.2019) 06
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DE Standpunkte/Infos m un

Fragen über Fragen

Erwartungsvoll fand sich eine große Zahl For­schungsstudenten und Aspiranten am 5.2. 1991 im H- Gebäude ein, um Informationen zur neuen Pro­motionsordnung einzuholen, immerhin sehen eini­ge sorgenvoll ihrem Abschluß im Sommer 1991 ent­gegen. Trotzdem herrschte eine eher skeptisch ­abwartende Atmosphäre, erhielten wir doch auf einer ähnlichen Veranstaltung im Frühjahr 1990 auf eine konkrete Anfrage die lakonische Antwort, man sei schließlich nicht Gott...

Ein Jahr später scheinen*göttliche Weisheiten noch immer unerreichbar fern zu sein:

Sicher konnte nur gesagt werden, daß es ein Rigo­rosum zusätzlich zur eigentlichen Verteidigung ge­ben wird. Offen blieben eine Vielzahl von Fragen: u.a, inhaltliche und formale Richtlinien dieser Prü­fung, in welchem Umfang der Promovend die Prü­fungskommission vorschlagen kann, inwieweit das Rigorosum öffentlich sein wird, wann es nach Ver­fahrenseröffnung zu absolvieren ist, ob mindestens zwei positive Gutachten Voraussetzung für die Prü­fung sind, welchen Anteil das Ergebnis am Gesamt­urteil haben wird. Die Reihe könnte noch fortgesetzt werden, Das Problem eines Philosophicums wurde mit den Worten abgetan, im Entwurf(!) der neuen Richtlinien gäbe es dazu keine Aussagen, was bedeuten kann: schlafende Hunde solle man nicht wecken.

Viel Zeit und Mühe mußte man bislang aufwenden, um im ersten Forschungsjahr neben dem gefor­derten M/L- Abschluß auch die nötigen Fremdsprachenabschlüsse zu erbringen, die neuer­dings nicht mehr abverlangt werden! Da müssen

die Beschwichtigungsversuche des Referenten ge­radezu wie ein Hohn klingen, wenn andererseits auf noch laufende Prüfungsverfahren von(allen/ein­zelnen?) Dissertationsthemen verwiesen wird, denn unter marktwirtschaftlichen Bedingungen seien nur noch absolute Spitzenleistungen förderungs­würdig; ganz so, als habe es in der Vergangenheit nie ein Auswahlprinzip nach Leistungen gegeben. Die Verunsicherung vieler Anwesender konnte nicht abgebaut werden, schon gar nicht durch die vagen Mutmaßungen über zu erwartende Uber­gangsregelungen. Das verwundert nicht weiter, stand dem Referenten als einzige Informations­quelle der Entwurf einer neuen Promotionsordnung zur Verfügung, der zunächst der sorgfältigen Prü­fung und Diskussion im Senat unterzogen werden Muß, damit ist die ganze Veranstaltung als äußerst fragwürdig einzuschätzen.

Dank der Anwesenheit von Frau Gzik und ihrem Engagement konnten wenigstens zur Krankenver­sicherung verbindliche Aussagen getroffen wer­den. Uber den sozialen Status und einem mög­lichen Versorgungsanspruch der Forschungsstu­denten und Aspiranten nach Beendigung ihrer För­dervereinbarungen, wenn sie kein Arbeitsverhältnis nachweisen können, bestehen nach wie vor große Unklarheiten. Der momentane Stand könnte be­schrieben werden: vom wissenschaftlichen Nach­wuchskandidaten zum Sozialhifeempfänger!

P. Pravemann FB Germanistik

NEUE AUFGABEN FÜR DEUTSCH ALS FREMDSPRACHE

(Fortsetzung von Seite 1)

Betont wurde von allen Sprechern, daß die landeskundliche Sicht nicht nur in der ehemaligen DDR, sondern auch in den alten Bundesländern und den anderen deutschsprachigen Ländern ei­nes entschiedenen Wandels bedarf,

Diese Konferenz diente gleichzeitig dazu, den se­paraten Verband DaF der ehemaligen DDR auf­zulösen und Möglichkeiten der Eingliederung seiner Mitglieder in die beiden in Frage kommenden Ver­bände der Altbundesländer, die Fachgruppe DaF des FMF und den Fachverband DaF, zu erörtern. Zu diesem Zwecke stellten deren Vorsitzende, der schon genannte Prof, Krumm und Dr. Bolten von der Uni Düsseldorf, ihre Verbände in einer Informa­tionsveranstaltung vor,

Dafür, daß die Verbandsauflösung nicht sang- und klanglos geschah, sorgten nicht nur die überwie­gend konstruktiven Diskussionsbeiträge seiner ehe­maligen Mitglieder, sondern auch der Vorsitzende des polnischen Neuphilologen-Verbandes, Prof. Darski, indem er dem überraschten Dr. Schubert vor dessen Eingangs-(und gleichzeitig Abschieds-) Re­ferat dieLudwik-Zabrodcki-Medaille Nr. 11 über­reichte.

Eine umfangreiche Fachbuchausstellung füh­render westdeutscher Verlage rundete die Tagung ab.

Dr. Uta Sändig

Aktualisierung des BAfOG? Anfrage des Abgeordneten Harald Petzold

Durch die Regelung des Einigungsvertrages(An­lage| Kapitel XVI Sachgebiet B Abschnitt II Absatz If) sind die Studenten der neuen Bundesländer von einer Aktualisierungsmöglichkeit des Einkommens ihrer Eltern ausgenommen. Dadurch haben Stu­denten, die bisher nicht bzw. nicht voll gefördert werden, keine Möglichkeit mehr, im Falle der Ver­schlechterung der Einkommensverhältnisse ihrer El­tern(mögliche Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit usw.) durch Aktualisierung volle Förderung bzw. Teilförde­rung zu erhalten.

Welche Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ministe­riums vorgesehen, diese ungerechte Regelung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Ausgangspunkt star­ker sozialer Spannungen werden würde, zu korrigie­ren?

Antwort des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur Enderlein

Ich teile die in der Frage zum Ausdruck kom­mende Kritik an der Praxis der Amter für Aus­bildungsförderung, auch.wenn ich den Hinweis. auf starke soziale Spannungen schon wegen der zah­lenmäßigen Größenordnung, um die es hier geht, für übertrieben halte, Ich will mich aber nicht mit dem Argument begnügen, daß die Verantwortung für die Auslegung des Bundesausbildungsförde­rungsgesetzes beim Bund liegt und daß ein Landes­minister hier nicht korrigieren kann. In der Tat vertritt das Bundesministerium für Bildung und Wissen­schaft eine Auslegung von S 24 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die es für Studenten und Schüler aus den neuen Bundeslän­dern nicht zuläßt, das aktuelle Einkommen der El­tern bei der Berechnung der Förderung zugrunde zulegen, wennsich dieses Einkommen in der letzten Zeit verschlechtert hat, etwa weil die Eltern arbeits­los geworden sind.

Ich habe inzwischen dem Bundesminister für Bil­dung und Wissenschaft brieflich mitgeteilt, daß ich diese Auslegung für rechtlich, auch verfassungs­rechtlich problematisch und für sozialpolitisch indis­kutabel halte; zumal die Regelung im Einigungsver­trag, die eine Änderung des Bundesausbildungsför­derungsgesetzes beinhaltet, eigentlich den ge­genteiligen Zweck verfolgt hat, Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß gerade in den neuen Ländern viele Familien durch die zunehmende Arbeitslosig­keit betroffen sind und daß es ausgesprochen un­sozial ist, wenn gerade dort, wo die sozialen Proble­me am größten sind, der Staat hierauf die wenigste Rücksicht nimmt.

Nr.06/91

Ich habe dem Bundesminister für Bildung und Wis­senschaft gebeten, entweder für eine andere Aus­legung des Gesetzes durch die Förderungsämter zu sorgen- was meines Erachtens möglich ist- oder aber eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten. Dieses Problem trifft im übrigen nicht nur Branden­burg, sondern auch die anderen ostdeutschen Länder. Ich werde daher mit den Kollegen, die in den anderen neuen Ländern für die Ausbildungs­förderung zuständig sind, Kontakt aufnehmen und hoffe, auf diesem Weg ein gemeinsames Vorge­hen gegenüber dem Bund zu finden...

(Plenarsitzung des Landtages am 20.2.91)

Trotz des Golf- Krieges gab es auch in diesem Jahr Faschingsfreuden im Kindergarten,

Foto: Tribukelt