zz Studenten/Sport GE
Studenten im Auslandsstudium- Notwendige Vorüberlegungen
Bevor es ernst wird mit einem Auslandsstudium,
bedenken Sie bitte folgendes:
1. Erkundungs- und Informationsgespräche Im Normalfall müssen Studenten 4 Semester absolviert haben, um für ein Auslandsstudium zugelassen zu werden. Jedem ernsthaften Vorsatz, sich um eine Zulassung zu bewerben, sollte ein intensives Gespräch mit Lehrkräften vorausgehen. Dabei müßte geklärt werden, ob der geplante Studienaufenthalt dem gesamten Studiengang förderlich ist, ob er als Ausbildungsbestandteil im eigenen Fachbereich anerkannt wird und auf die Regelstudienzeit angerechnet werden kann. Weiterhin sollte überlegt werden, ob es Auslandsprojekte im Fachbereich gibt, an denen sich der Student beteiligen könnte, ob Kontaktadresssen und Beziehungen zu bestimmten Hochschullehrern und deren Einrichtungen im Ausland genutzt werden können. Diesem*Grundsatzgespräch” lassen Sie am besten einen Besuch im AAA folgen, um sich Materialien zum Studium in dem von Ihnen gewünschten Land auszuleihen. In den jeweiligen*Studienführern” finden Sie Informationen zu verschiedenen Studienabschnitten, Sprachtests, ZUgangsbestimmungen, Gebühren, Wohnheimfragen USW.
2. Fremdsprachenkenntnisse Studienaufenthalte im Ausland setzen voraus, daß der Studierende die Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Landessprache ohne größere Probleme verfolgen kann. Deshalb: Fremdsprachenkenntnisse sind wieder in! In jedem Falle ist es günstiger- und&konomischer!-, im Heimatland die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. In den meisten Ländern wird der Bewerber nur zUgelassen nach einem erfolgreichen Sprachtest, (In den USA wird ein sogenanntes TOEFL-Examen = Test of English as a Foreign Language vorausgesetzt. Das gilt sogar für Hauptfach-Anglisten!)
3. Finanzierungsmöglichkeiten a) Auf Möglichkeiten über Förderstipendien gehen wir in den folgenden Artikeln jeweils bei der Darstellung verschiedener Projekte und Fördergesellschaften ein.
BAföG-Anträge abgeben!
Aufruf des Bundesbildungsministers an die ostdeutschen Studenten. Bundesbildungsminister Prof, Dr. Rainer Ortlieb hat die Studierenden in den ostdeutschen Ländern aufgerufen, so schnell wie möglich ihre BAföG-Anträge in den Amtern für Ausbildungsförderung abzugeben.
Für die ersten drei Monate des Jahres 1991 hatten von den 200 000 Studenten in der ehemaligen DDR 185.000 übergangsweise BAfÖG-Förderung in Höhe des früheren Stipendiums erhalten. Wie der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft berichtete, soll jetzt die abschließende Berechnung für diesen Zeitraum und für das bevorstehende SommMersemester erfolgen.
Seit dem I. Januar 1991 erhalten die Studenten und Schüler in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sowie im ehemaligen Ost-Berlin genau wie ihre Kommilitonen im Westen BAföG-Leistungen.
80 Prozent der vermutlich BAföG-Berechtigten in den neuen Ländern sind nach Einschätzung Ortlebs ausschließlich auf diese Einkommensquelle angewiesen. Deshalb sei es*existentiell wichtig”, die Formblätter und die Einkommensnachweise jetzt in den Ämtern für Ausbildungsförderung der Hochschulen oder Studentenwerke abzugeben. Diejenigen Fach- und Hochschüler, die wegen der unvermeidbaren Verzögerungen beim Aufbau einer funktionsfähigen Förderungsverwaltung in den neuen Ländern länger als üblich auf ihren Bescheid warten mußten, haben von Januar bis März einen “Vorschuß“ bekommen. Richtlinie dafür war die Höhe des Förderungsbetrages, den sie aufgrund des Stipendienrechts der ehemaligen DDR bekommen hatten. Die endgültige Berechnung des Förderungsbetrages erfolgt zum I. April 1991. Wer inder dreimonatigen Übergangsphase höhere Förderungsbeträge bekommen hat, als später berechnet wird, muß diese nicht zurückzahlen, versicherte Bundesbildungsminister Ortleb.
Nr.07/91
b) BAfÖG-Auslandsstipendien
— Auf die Förderung im Ausland besteht Rechtsanspruch, wenn vorausgesetzt werden kann, daß das Auslandsstudium für die Ausbildung im Inland förderlich ist und bestimmte oder alle Teile dieses Studienabschnittes auf die vorgeschriebene Ausbildungszeit angerechnet werden können.
— BAföG fördert in der Regel Auslandsstudium ein Jahr lang, die Mindestdauer beträgt(in der Regel) 6 Monate.
— Normalerweise wird ein für jedes Land unterschiedlich festgelegter Zuschlag gewährt.
— Nachweisbare Studiengebühren werden bis zur Höhe von 9000 DM pro Studienjahr erstattet. Der Student hat jedoch nachzuweisen, daß er sich um Erlaß oder Ermäßigung bemüht hat.
— Zuschläge, Studiengebühren werden als Zuschuß gewährt.
— Für ein Praktikum im Ausland wird BAföG geleistet, wenn ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind, das Praktikum mindestens 3 Monate dauert und von der Prüfungsstelle der eigenen Hochschule anerkannt wird.
— Auslands-BAföG wird nur auf Antrag gewährt. Nur ganz bestimmte BAfÖG-Amter bearbeiten Anträge für bestimmte Länder (z.B. Mainz zuständig für SU-Studium).
— Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort im Ausland und für Krankenversicherung werden als Zuschlag gedeckt.(Vgl. Die Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz.- Deutsches Studentenwerk e.V.1990)
4. Unterbringung
Die Zuweisung eines Zimmers bzw. eines Platzes in Wohnheimen gestaltet sich an vielen ausländischen Universitäten sehr kompliziert. Die Mieten in Wohnheimen und auf dem freien Wohnungsmarkt sind erheblich höher als bei uns. Bei Bewerbungen und Vorabsprachen ist diese Frage möglichst schon mit zu berücksichtigen.
Wie in den Ländern der bisherigen Bundesrepublik erhalten auch die ostdeutschen Studierenden BAföG zur Hälfte als Zuschuß, zur anderen Hälfte als Darlehen, das sie in ihrem späteren Berufsleben in zumutbaren Raten zurückzahlen müssen. Die Förderungshöchstdauer für die Ausbildung an Hochschulen in den neuen Ländern und in Berlin richtet sich ebenfalls nach der vom jeweiligen Landes—
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5. Visabeantragung Voraussetzung für eine Visaerteilung ist eine Zulassung an einer ausländischen Hochschule oder eine Einladung einer Hochschule für einen bestimmten Zeitraum und eine Erklärung, wie das Studium finanziert werden soll(privat, BAföG, Förderstipendium). Visa-Formalitäten sollten langfristig in Angriff genommen werden!
6. Goldene Regeln für Bewerber 1. Vermeide*Hau-Ruck-Aktionen”! 2. Berate Dich mit Deinen Hochschullehrern! 3. Prüfe Deine Sprachkenntnisse. Frische sie auf! 4.Besorge Dir rechtzeitig umfangreiche Informationen über das Land und seine Hochschule! 5. Achte auf exakte Terminvorgaben! 6. Plane dabei Bearbeitungszeiträume ein! 7. Werde selbst aktiv! Du mußt Dich kümmern!
AAA A. Bürger
Einladung
Hallo!
Studentinnen, Forschungsstudentinnen, AspirantInnen!
Wichtige Informationen über Ihre Krankenversicherung erhalten Sie in INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN der DAK am 9.4.91, 19.00 Uhr und am 25.4.91, 19.00 Uhr im Kellerclubraum des Wohnheimes T2, am 11.4.91, 19.00 Uhr und am 8.4.91, 19.00 Uhr im Seminarraum 007, Gebäude 17 des Hochschulkomplexes Il, am 23.4.91, 19.00 Uhr im Clubraum 114/115 des Wohnheimes Otto-NuschkeStr., am 16.4.91, 19.00 Uhr im Wohnheim Forststr., am 18.4.91, 19.00 Uhr im Wohnheim Obelisk und am 7.5.91, 18.00 Uhr im Hörsaal 1, Internatsbezirk Il, Babelsberg, der Brandenburgischen Landeshochschule.
Sachkundige Beratung erfolgt durch Herrn Weh, Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle Potsdam.
Weitere Informationen sind über Aushänge in den Wohnheimen zu erhalten. Es lädt Sie herzlich ein Ihre
DAK-Beratungsstelle im Hochschulkomplex II
Wirtschaftsministerium für die Studienrichtung festgelegten Regelstudienzeit,
Der Förderungshöchstsatz für BAföG beträgt in den ostdeutschen Ländern 690 DM— einschließlich eines Miet— und Härtemietzuschlags sowie eines Krankenversicherungszuschusses.
Information des Bundesbildungsministeriums
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Am 13. März wurde die Abteilung Sportwandern der HSG Wissenschaft gegründet. In die Leitung wurden
die Mitglieder des Brandenburgischen Wandersport-Verbandes Frau R. Schulz, Frau Dr. S. Wendland und
Herr Dr. E. Fischer gewählt.
Foto: Rüffert