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(1.1.2019) 07
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zz Studenten/Sport GE

Studenten im Auslandsstudium- Notwendige Vorüberlegungen

Bevor es ernst wird mit einem Auslandsstudium,

bedenken Sie bitte folgendes:

1. Erkundungs- und Informationsgespräche Im Normalfall müssen Studenten 4 Semester ab­solviert haben, um für ein Auslandsstudium zuge­lassen zu werden. Jedem ernsthaften Vorsatz, sich um eine Zu­lassung zu bewerben, sollte ein intensives Ge­spräch mit Lehrkräften vorausgehen. Dabei müßte geklärt werden, ob der geplante Stu­dienaufenthalt dem gesamten Studiengang för­derlich ist, ob er als Ausbildungsbestandteil im eigenen Fachbereich anerkannt wird und auf die Regelstudienzeit angerechnet werden kann. Weiterhin sollte überlegt werden, ob es Aus­landsprojekte im Fachbereich gibt, an denen sich der Student beteiligen könnte, ob Kontakt­adresssen und Beziehungen zu bestimmten Hochschullehrern und deren Einrichtungen im Ausland genutzt werden können. Diesem*Grundsatzgespräch lassen Sie am be­sten einen Besuch im AAA folgen, um sich Mate­rialien zum Studium in dem von Ihnen gewünsch­ten Land auszuleihen. In den jeweiligen*Studien­führern finden Sie Informationen zu verschiede­nen Studienabschnitten, Sprachtests, ZUgangs­bestimmungen, Gebühren, Wohnheimfragen USW.

2. Fremdsprachenkenntnisse Studienaufenthalte im Ausland setzen voraus, daß der Studierende die Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Landessprache ohne größere Pro­bleme verfolgen kann. Deshalb: Fremdsprachenkenntnisse sind wieder in! In jedem Falle ist es günstiger- und&ko­nomischer!-, im Heimatland die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. In den meisten Ländern wird der Bewerber nur zU­gelassen nach einem erfolgreichen Sprachtest, (In den USA wird ein sogenanntes TOEFL-Examen = Test of English as a Foreign Language voraus­gesetzt. Das gilt sogar für Hauptfach-Anglisten!)

3. Finanzierungsmöglichkeiten a) Auf Möglichkeiten über Förderstipendien ge­hen wir in den folgenden Artikeln jeweils bei der Darstellung verschiedener Projekte und Förder­gesellschaften ein.

BAföG-Anträge abgeben!

Aufruf des Bundesbildungsministers an die ost­deutschen Studenten. Bundesbildungsminister Prof, Dr. Rainer Ortlieb hat die Studierenden in den ost­deutschen Ländern aufgerufen, so schnell wie möglich ihre BAföG-Anträge in den Amtern für Ausbildungsförderung abzugeben.

Für die ersten drei Monate des Jahres 1991 hatten von den 200 000 Studenten in der ehemaligen DDR 185.000 übergangsweise BAfÖG-Förderung in Höhe des früheren Stipendiums erhalten. Wie der Bun­desminister für Bildung und Wissenschaft berich­tete, soll jetzt die abschließende Berechnung für diesen Zeitraum und für das bevorstehende Som­mMersemester erfolgen.

Seit dem I. Januar 1991 erhalten die Studenten und Schüler in den Ländern Mecklenburg-Vorpom­mern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sowie im ehemaligen Ost-Berlin ge­nau wie ihre Kommilitonen im Westen BAföG-Lei­stungen.

80 Prozent der vermutlich BAföG-Berechtigten in den neuen Ländern sind nach Einschätzung Ort­lebs ausschließlich auf diese Einkommensquelle an­gewiesen. Deshalb sei es*existentiell wichtig, die Formblätter und die Einkommensnachweise jetzt in den Ämtern für Ausbildungsförderung der Hoch­schulen oder Studentenwerke abzugeben. Diejenigen Fach- und Hochschüler, die wegen der unvermeidbaren Verzögerungen beim Aufbau ei­ner funktionsfähigen Förderungsverwaltung in den neuen Ländern länger als üblich auf ihren Bescheid warten mußten, haben von Januar bis März einen Vorschuß bekommen. Richtlinie dafür war die Höhe des Förderungsbetrages, den sie aufgrund des Stipendienrechts der ehemaligen DDR bekom­men hatten. Die endgültige Berechnung des För­derungsbetrages erfolgt zum I. April 1991. Wer inder dreimonatigen Übergangsphase höhere Förde­rungsbeträge bekommen hat, als später berech­net wird, muß diese nicht zurückzahlen, versicherte Bundesbildungsminister Ortleb.

Nr.07/91

b) BAfÖG-Auslandsstipendien

Auf die Förderung im Ausland besteht Rechtsanspruch, wenn vorausgesetzt wer­den kann, daß das Auslandsstudium für die Ausbildung im Inland förderlich ist und be­stimmte oder alle Teile dieses Stu­dienabschnittes auf die vorgeschriebene Ausbildungszeit angerechnet werden kön­nen.

BAföG fördert in der Regel Auslandsstudium ein Jahr lang, die Mindestdauer beträgt(in der Regel) 6 Monate.

Normalerweise wird ein für jedes Land unter­schiedlich festgelegter Zuschlag gewährt.

Nachweisbare Studiengebühren werden bis zur Höhe von 9000 DM pro Studienjahr erstattet. Der Student hat jedoch nachzu­weisen, daß er sich um Erlaß oder Ermäßi­gung bemüht hat.

Zuschläge, Studiengebühren werden als Zu­schuß gewährt.

Für ein Praktikum im Ausland wird BAföG geleistet, wenn ausreichende Sprach­kenntnisse vorhanden sind, das Praktikum mindestens 3 Monate dauert und von der Prüfungsstelle der eigenen Hochschule an­erkannt wird.

Auslands-BAföG wird nur auf Antrag ge­währt. Nur ganz bestimmte BAfÖG-Amter bearbeiten Anträge für bestimmte Länder (z.B. Mainz zuständig für SU-Studium).

Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungs­ort im Ausland und für Krankenversicherung werden als Zuschlag gedeckt.(Vgl. Die För­derung nach dem Bundesausbildungs­gesetz.- Deutsches Studentenwerk e.V.­1990)

4. Unterbringung

Die Zuweisung eines Zimmers bzw. eines Platzes in Wohnheimen gestaltet sich an vielen aus­ländischen Universitäten sehr kompliziert. Die Mieten in Wohnheimen und auf dem freien Woh­nungsmarkt sind erheblich höher als bei uns. Bei Bewerbungen und Vorabsprachen ist diese Fra­ge möglichst schon mit zu berücksichtigen.

Wie in den Ländern der bisherigen Bundesrepublik erhalten auch die ostdeutschen Studierenden BA­föG zur Hälfte als Zuschuß, zur anderen Hälfte als Darlehen, das sie in ihrem späteren Berufsleben in zumutbaren Raten zurückzahlen müssen. Die För­derungshöchstdauer für die Ausbildung an Hoch­schulen in den neuen Ländern und in Berlin richtet sich ebenfalls nach der vom jeweiligen Landes

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5. Visabeantragung Voraussetzung für eine Visaerteilung ist eine Zu­lassung an einer ausländischen Hochschule oder eine Einladung einer Hochschule für einen bestimmten Zeitraum und eine Erklärung, wie das Studium finanziert werden soll(privat, BAföG, Förderstipendium). Visa-Formalitäten sollten langfristig in Angriff genommen werden!

6. Goldene Regeln für Bewerber 1. Vermeide*Hau-Ruck-Aktionen! 2. Berate Dich mit Deinen Hochschullehrern! 3. Prüfe Deine Sprachkenntnisse. Frische sie auf! 4.Besorge Dir rechtzeitig umfangreiche In­formationen über das Land und seine Hoch­schule! 5. Achte auf exakte Terminvorgaben! 6. Plane dabei Bearbeitungszeiträume ein! 7. Werde selbst aktiv! Du mußt Dich kümmern!

AAA A. Bürger

Einladung

Hallo!

Studentinnen, Forschungsstudentinnen, Aspirant­Innen!

Wichtige Informationen über Ihre Krankenversiche­rung erhalten Sie in INFORMATIONSVERANSTAL­TUNGEN der DAK am 9.4.91, 19.00 Uhr und am 25.4.91, 19.00 Uhr im Kellerclubraum des Wohnhei­mes T2, am 11.4.91, 19.00 Uhr und am 8.4.91, 19.00 Uhr im Seminarraum 007, Gebäude 17 des Hochschulkomplexes Il, am 23.4.91, 19.00 Uhr im Clubraum 114/115 des Wohnheimes Otto-Nuschke­Str., am 16.4.91, 19.00 Uhr im Wohnheim Forststr., am 18.4.91, 19.00 Uhr im Wohnheim Obelisk und am 7.5.91, 18.00 Uhr im Hörsaal 1, Internatsbezirk Il, Ba­belsberg, der Brandenburgischen Landeshoch­schule.

Sachkundige Beratung erfolgt durch Herrn Weh, Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle Pots­dam.

Weitere Informationen sind über Aushänge in den Wohnheimen zu erhalten. Es lädt Sie herzlich ein Ihre

DAK-Beratungsstelle im Hochschulkomplex II

Wirtschaftsministerium für die Studienrichtung fest­gelegten Regelstudienzeit,

Der Förderungshöchstsatz für BAföG beträgt in den ostdeutschen Ländern 690 DM einschließlich ei­nes Miet und Härtemietzuschlags sowie eines Krankenversicherungszuschusses.

Information des Bundesbildungsministeriums

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Am 13. März wurde die Abteilung Sportwandern der HSG Wissenschaft gegründet. In die Leitung wurden

die Mitglieder des Brandenburgischen Wandersport-Verbandes Frau R. Schulz, Frau Dr. S. Wendland und

Herr Dr. E. Fischer gewählt.

Foto: Rüffert