Heft 
(1.1.2019) 11
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Konzeptionelle UÜberlegungen zur Errichtung eines Sprachenzentrums

0. Ausgeherid von der gegenwärtigen Situation in der Fremdsprachenausbildung für Nichtphilologen an der BLH und u.a. angeregt durch den Referen­tenentwurf für ein Brandenburgisches Hochschul­gesetz, haben die Mitarbeiter des Lehrbereichs Englisch der Abteilung für Fremdsprachen konzep­tionelle Überlegungen angestellt, die im folgenden dargestellt werden sollen.

1. Zur Notwendigkeit der Errichtung eines Spra­chenzentrums

Die Beherrschung von Fremdsprachen ist- mit Blick auf die wissenschaftliche Kommunikation in der Welt- eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung eines akademischen Berufs.

= Diese Voraussetzung wird- was das Niveau der Sprachbeherrschung, aber auch die Zahl der beherrschten Fremdsprachen betrifft- von Stu­dierenden, Wissenschaftlern und Hochschulabsolventen der ehemaligen DDR oft nur in bescheidenen Ansätzen erfüllt. Daraus folgt, daß für den genannten Personenkreis kurz- und mittelfristig ein Angebot in der Hochschu­le/Universität realisiert werden muß, das den An­schluß an den internationalen Standard ermög­licht.

- Mit dem Wirksamwerden der Veränderungen in der Schulausbildung ist zwar mittelfristig zu er­warten, daß die meisten Studierenden ein ak­zeptables Ausgangsniveau in der allgemeinsprachlichen Beherrschung von zwei oder mehr Fremdsprachen vorweisen können (dies gilt auch für jetzige Bewerber aus den Altbundesländern), diese Voraussetzungen be­treffen aber in geringerem Maße die fremd­sprachige Beherrschung der Fremdsprache(n). Daraus folgt, daß vor der Hochschule/Universi­tät in langfristiger Sicht die Aufgabe bestehen bleibt, zum einen den Bedürfnissen in der allge­meinsprachlichen Fortbildung in den Fremd­sprachen(u.U. auch das Neulernen einer Fremdsprache) und zum zweiten den Bedürfnis­sen der fachsprachlichen Ausbildung Rech­NUung zu tragen.

- Die Vorbereitung auf einen akademischen Be­ruf wird in Zukunft mehr noch als heute erfor­dern, daß die Studierenden Auslandsangebote schon während des Studiums nutzen. Für Auslandsstudiengänge wird in den meisten Fäl­len ein Sprachenzeugnis vorab verlangt.

Daraus folgt, daß die Hochschule/Universität daran

interessiert sein müßte(s. auch entsprechende Ziel­

bestimmungen in den Universitäten der Altbundes­länder), bei der Vorbereitung auf Prüfungen zu

international anerkannten Sprachzertifikaten(z.B.

TOEFL, Cambridge First Certificate, VHS-Zertifikate)

Wirksam zu werden.

- Hochschulen/Universitäten sind geistig-kultu­reile Zentren in ihrer Region. Dem entsprechen sie durch verschiedene Formen der Fortbildung auf unterschiedlichen Gebieten für alle Bil­dungswilligen.

Daraus folgt, daß sich die Hochschule/Universität

auch auf Bedürfnisse für eine allgemein- und fach­

sprachliche Fremdsprachenausbildung für die Re­gion einstellen muß.

Die angeführten Überlegungen korrespondieren

mit Gedanken, die im vom Hochschulausschuß der

Kultusministerkonferenz im Januar 1990 verab­

Primarlehrerausbildung unter universitären Bedingungen

Die Kollegen des Fachbereiches Primarstufe unter der Leitung von Dr. Möller beschäftigen sich in der für sie gegenwärtig sehr koplizierten Situation inten­siv mit inhaltlichen Fragen der Ausbildung von Pri­mMarstufenlehrern.

Mitte April wurde in Münster ein Grundschulkolleg durchgeführt. Die Kollegen fanden ihre Positionen dort bestätigt.

Es steht für die Mitarbeiter des FB außer Frage, neue Ansprüche unter universitären Bedingungen und der neuen Schulstruktur zu stellen:

= Erhöhung der pädagogischen Handlungskom­petenz der Lehrer der Grundschule bei stärkerer Hinwendung zu den anthropologischen und soziokulturellen Voraussetzungen der Kinder in der modernen Industriegesellschaft,

= Ausbildung von Primarstufenlehrern im Medium der Wissenschaft, wobei davon ausgegangen werden muß und kann, daß die Primarstufen­

Nr. 11/91

schiedeten Entwurf des Berichtes zur Intensivierung der Fremdsprachenausbildung im Hoch­schulbereich enthalten sind. Sie belegen, daß die Fremdsprachenausbildung für Nichtphilologen als ein notwendiger Bestandteil des Studiums anzuse­hen ist,

Aus den genannten Uberlegungen heraus halten wir die Einrichtung einer zentralen Betriebseinheit ­wie es der Referentenentwurf, 8 94 Abs.2, generell vorsieht- auch in bezug auf die Fremdsprachen­ausbildung für Nichtphilologen für erforderlich.

Foto: Trlbukelt

2. Zum Kursangebot und zu den Ausbildungspro­filen an einem Sprachenzentrum

Um den unter 1. beschriebenen Anforderungen zu entsprechen, sollten an einem Sprachenzentrum

= wahl-obligatorische studienbegleitende Kurse für Studierende und

- fakultative Kurse für Studierende und Hoch­schulangehörige sowie

= Fortbildungskurse(kommerzielle Kurse) für Nichtangehörige der Hochschule/Universität für die modernen lebenden Sprachen, aber auch

für die Grundsprachen(Latein, Griechisch) ein­

gerichtet werden.

Die Profile in der Ausbildung hätten sich auf

a) die allgemeinsprachliche Fremdsprachenaus­bildung,

b) die fachsprachliche Fremdsprachenausbil­dung,

c) spezielle Bedürfnisse zu beziehen.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Sprach­

kurs ist- mit Ausnahme für Anfängerkurse- das

Bestehen eines Eignungstests. Zulassungsbedin­

gung zur nächsthöheren Ausbildung ist der erfolg­

reiche Abschluß des vorherigen Kurses. Die Dauer

des jeweiligen Kurses sowie die Wochenstunden­

zahl hängt von der Sprache und der Kursart ab.

Lehrerbildung in die Dynamik der Wissen­schaftsentwicklung eingebunden ist,

= Veränderung des Verhältnisses zwischen erwor­benem theoretischem Wissen in der universitä­ren Ausbildung und seiner praxisnahen Anwen­dung bereits während des Studiums, insbeson­dere durch eine Verstärkung schulpraktischer Studien.

Zu beachten ist dabei auch, daß an fast allen

Universitäten der alten Bundesländer die Stu­

dentenzahlen in dieser Ausbildungsrichtung stark

steigen.

Die Mitarbeiter des FB sehen ihre Verantwortung

bei der Ausbildung dieser Lehrer unter der Führung

kompetenter Hochschullehrer in Kooperation mit

den entsprechenden Fachbereichen.

Nun müssen schnellstens Statusfragen geklärt wer­

den.

Eine Studienordnung für den Studiengang"Lehr­

amt für Primarstufe in den Fächern für die

Diese Kurse können als Kompakt- oder Intensivkurse auch in den Zwischensemestern stattfinden. Die allgemeinsprachliche Fremdsprachenausbildung kann in der jeweiligen Fremdsprache ohne Vor­kenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen begonnen wer­den. Sie vermittelt fremdsprachliche Kenntnisse, Fä­higkeiten und Fertigkeiten, die zu angemessener schriftlicher und mündlicher Kommunikation über allgemeine Themen befähigen. Die Teilnahme an einer fachsprachlichen Fremdsprachenausbil­dung setzt den erfolgreichen Abschluß in der allge­meinen Fremdsprachenausbildung voraus. In die­sem Ausbildungsprofil erfolgt eine Differenzierung nach fachlicher Ausrichtung(z.B. Kultur- und Gei­steswissenschaften, Rechtswissenschaften, Natur­wissenschaften, Technik). Das Ziel ist die Vertraut­heit mit Grundstrukturen der Sprache des jeweili­gen Fachgebietes und die Fähigkeit, fachtypische Vorgänge in der Fremdsprache schriftlich und mündlich zu bewältigen.

Spezielle Vorbereitungskurse richten sich zum ei­nen auf die Vorbereitung auf ein Auslandsstudium und zum zweiten auf die Bedürfnisse zur Fortbildung bei Nichtangehörigen der Hochschule/Universität. 3. Zur personellen Ausstattung und zur Struktur eines Sprachenzentrums

Am Sprachenzentrum sollten professionelle Sprach­lehrer mit hoher Sprachkompetenz und mit hoher Vermittlungskompetenz, die durch ein Studium er­worben wurde, beschäftigt werden. Dabei ist eine personelle Grundausstattung mit festen Stellen an­zusetzen, die durch die Vergabe von Lehraufträ­gen mit befristeten Anstellungen ergänzt wird. Die Struktur des Sprachenzentrums gliedert sich gemäß den angebotenen Sprachen in Lehrbereiche. Entsprechend der Größe des Sprachenzentrums sind dem Direktor nichtwissenschaftliche Mitarbei­ter zu unterstellen, die die Sekretariats-, die Biblio­theks-, die Phono- und Videotheks-, die Finanz- so­wie die Planungsaufgaben erfüllen.

4. Zur sächlichen Ausstattung eines Sprachen­zentrums

Für den Unterricht sind eine moderne technische Ausstattung allgemeiner Unterrichtsräume(Polylux, Bildwerfer, Kassettenrecorder, Tonbandgerät, Ra­dio) und spezieller Unterrichtsräume(Video- und Phonothek und künftig auch Computer für das computer assistend language learning) erforder­lich. Hinzu kommt der regelmäßige Bezug von fremdsprachigen Zeitungen und Zeitschriften sowie die Möglichkeit zur Nutzung von Kopiertechnik.

5. Zur Finanzierung

Alle studienbegleitenden Sprachkurse sollten für die Studierenden unentgeltlich sein. Das setzt vor­aus, daß in den Studienordnungen der einzelnen Fachbereiche der Nachweis von Fremdsprachen­kenntnissen festgeschrieben ist.

Alle weiteren Kurse(sowohl für Studierende als auch für Lehrkräfte als auch für Nichtangehörige der Hochschule/Universität) sollten finanzielle Bei­träge der Teilnehmer erfordern, die über eine Ge­bührenordnung zu regeln ist(wobei die von der Abteilung Fremdsprachen im Februar 1991 unter­breiteten Vorschläge die unterste Grenze der finan­ziellen Forderungen darstellen könnten).

U. Lamprecht Abteilung Fremdsprachen

Jahrgangsstufen 1 bis 6 wurde erarbeitet."Ziel des Studiums ist der Erwerb von erziehungswissenschaft­lichen, fachwissenschaftlichen und fachdidakti­schen Handlungskompetenzen, die für die Erteilung

des Unterrichts in der Primarstufe auf der Grundlage der dafür festgelegten Lernziele notwendig sind. (aus der Studienordnung)

Dr. Barbara Eckardt