Konzeptionelle UÜberlegungen zur Errichtung eines Sprachenzentrums
0. Ausgeherid von der gegenwärtigen Situation in der Fremdsprachenausbildung für Nichtphilologen an der BLH und u.a. angeregt durch den Referentenentwurf für ein Brandenburgisches Hochschulgesetz, haben die Mitarbeiter des Lehrbereichs Englisch der Abteilung für Fremdsprachen konzeptionelle Überlegungen angestellt, die im folgenden dargestellt werden sollen.
1. Zur Notwendigkeit der Errichtung eines Sprachenzentrums
Die Beherrschung von Fremdsprachen ist- mit Blick auf die wissenschaftliche Kommunikation in der Welt- eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung eines akademischen Berufs.
= Diese Voraussetzung wird- was das Niveau der Sprachbeherrschung, aber auch die Zahl der beherrschten Fremdsprachen betrifft- von Studierenden, Wissenschaftlern und Hochschulabsolventen der ehemaligen DDR oft nur in bescheidenen Ansätzen erfüllt. Daraus folgt, daß für den genannten Personenkreis kurz- und mittelfristig ein Angebot in der Hochschule/Universität realisiert werden muß, das den Anschluß an den internationalen Standard ermöglicht.
- Mit dem Wirksamwerden der Veränderungen in der Schulausbildung ist zwar mittelfristig zu erwarten, daß die meisten Studierenden ein akzeptables Ausgangsniveau in der allgemeinsprachlichen Beherrschung von zwei oder mehr Fremdsprachen vorweisen können (dies gilt auch für jetzige Bewerber aus den Altbundesländern), diese Voraussetzungen betreffen aber in geringerem Maße die fremdsprachige Beherrschung der Fremdsprache(n). Daraus folgt, daß vor der Hochschule/Universität in langfristiger Sicht die Aufgabe bestehen bleibt, zum einen den Bedürfnissen in der allgemeinsprachlichen Fortbildung in den Fremdsprachen(u.U. auch das Neulernen einer Fremdsprache) und zum zweiten den Bedürfnissen der fachsprachlichen Ausbildung RechNUung zu tragen.
- Die Vorbereitung auf einen akademischen Beruf wird in Zukunft mehr noch als heute erfordern, daß die Studierenden Auslandsangebote schon während des Studiums nutzen. Für Auslandsstudiengänge wird in den meisten Fällen ein Sprachenzeugnis vorab verlangt.
Daraus folgt, daß die Hochschule/Universität daran
interessiert sein müßte(s. auch entsprechende Ziel
bestimmungen in den Universitäten der Altbundesländer), bei der Vorbereitung auf Prüfungen zu
international anerkannten Sprachzertifikaten(z.B.
TOEFL, Cambridge First Certificate, VHS-Zertifikate)
Wirksam zu werden.
- Hochschulen/Universitäten sind geistig-kultureile Zentren in ihrer Region. Dem entsprechen sie durch verschiedene Formen der Fortbildung auf unterschiedlichen Gebieten für alle Bildungswilligen.
Daraus folgt, daß sich die Hochschule/Universität
auch auf Bedürfnisse für eine allgemein- und fach
sprachliche Fremdsprachenausbildung für die Region einstellen muß.
Die angeführten Überlegungen korrespondieren
mit Gedanken, die im vom Hochschulausschuß der
Kultusministerkonferenz im Januar 1990 verab
Primarlehrerausbildung unter universitären Bedingungen
Die Kollegen des Fachbereiches Primarstufe unter der Leitung von Dr. Möller beschäftigen sich in der für sie gegenwärtig sehr koplizierten Situation intensiv mit inhaltlichen Fragen der Ausbildung von PrimMarstufenlehrern.
Mitte April wurde in Münster ein Grundschulkolleg durchgeführt. Die Kollegen fanden ihre Positionen dort bestätigt.
Es steht für die Mitarbeiter des FB außer Frage, neue Ansprüche unter universitären Bedingungen und der neuen Schulstruktur zu stellen:
= Erhöhung der pädagogischen Handlungskompetenz der Lehrer der Grundschule bei stärkerer Hinwendung zu den anthropologischen und soziokulturellen Voraussetzungen der Kinder in der modernen Industriegesellschaft,
= Ausbildung von Primarstufenlehrern im Medium der Wissenschaft, wobei davon ausgegangen werden muß und kann, daß die Primarstufen
Nr. 11/91
schiedeten Entwurf des Berichtes zur Intensivierung der Fremdsprachenausbildung im Hochschulbereich enthalten sind. Sie belegen, daß die Fremdsprachenausbildung für Nichtphilologen als ein notwendiger Bestandteil des Studiums anzusehen ist,
Aus den genannten Uberlegungen heraus halten wir die Einrichtung einer zentralen Betriebseinheit wie es der Referentenentwurf, 8 94 Abs.2, generell vorsieht- auch in bezug auf die Fremdsprachenausbildung für Nichtphilologen für erforderlich.
Foto: Trlbukelt
2. Zum Kursangebot und zu den Ausbildungsprofilen an einem Sprachenzentrum
Um den unter 1. beschriebenen Anforderungen zu entsprechen, sollten an einem Sprachenzentrum
= wahl-obligatorische studienbegleitende Kurse für Studierende und
- fakultative Kurse für Studierende und Hochschulangehörige sowie
= Fortbildungskurse(kommerzielle Kurse) für Nichtangehörige der Hochschule/Universität für die modernen lebenden Sprachen, aber auch
für die Grundsprachen(Latein, Griechisch) ein
gerichtet werden.
Die Profile in der Ausbildung hätten sich auf
a) die allgemeinsprachliche Fremdsprachenausbildung,
b) die fachsprachliche Fremdsprachenausbildung,
c) spezielle Bedürfnisse zu beziehen.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Sprach
kurs ist- mit Ausnahme für Anfängerkurse- das
Bestehen eines Eignungstests. Zulassungsbedin
gung zur nächsthöheren Ausbildung ist der erfolg
reiche Abschluß des vorherigen Kurses. Die Dauer
des jeweiligen Kurses sowie die Wochenstunden
zahl hängt von der Sprache und der Kursart ab.
Lehrerbildung in die Dynamik der Wissenschaftsentwicklung eingebunden ist,
= Veränderung des Verhältnisses zwischen erworbenem theoretischem Wissen in der universitären Ausbildung und seiner praxisnahen Anwendung bereits während des Studiums, insbesondere durch eine Verstärkung schulpraktischer Studien.
Zu beachten ist dabei auch, daß an fast allen
Universitäten der alten Bundesländer die Stu
dentenzahlen in dieser Ausbildungsrichtung stark
steigen.
Die Mitarbeiter des FB sehen ihre Verantwortung
bei der Ausbildung dieser Lehrer unter der Führung
kompetenter Hochschullehrer in Kooperation mit
den entsprechenden Fachbereichen.
Nun müssen schnellstens Statusfragen geklärt wer
den.
Eine Studienordnung für den Studiengang"”Lehr
amt für Primarstufe in den Fächern für die
Diese Kurse können als Kompakt- oder Intensivkurse auch in den Zwischensemestern stattfinden. Die allgemeinsprachliche Fremdsprachenausbildung kann in der jeweiligen Fremdsprache ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen begonnen werden. Sie vermittelt fremdsprachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zu angemessener schriftlicher und mündlicher Kommunikation über allgemeine Themen befähigen. Die Teilnahme an einer fachsprachlichen Fremdsprachenausbildung setzt den erfolgreichen Abschluß in der allgemeinen Fremdsprachenausbildung voraus. In diesem Ausbildungsprofil erfolgt eine Differenzierung nach fachlicher Ausrichtung(z.B. Kultur- und Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften, Technik). Das Ziel ist die Vertrautheit mit Grundstrukturen der Sprache des jeweiligen Fachgebietes und die Fähigkeit, fachtypische Vorgänge in der Fremdsprache schriftlich und mündlich zu bewältigen.
Spezielle Vorbereitungskurse richten sich zum einen auf die Vorbereitung auf ein Auslandsstudium und zum zweiten auf die Bedürfnisse zur Fortbildung bei Nichtangehörigen der Hochschule/Universität. 3. Zur personellen Ausstattung und zur Struktur eines Sprachenzentrums
Am Sprachenzentrum sollten professionelle Sprachlehrer mit hoher Sprachkompetenz und mit hoher Vermittlungskompetenz, die durch ein Studium erworben wurde, beschäftigt werden. Dabei ist eine personelle Grundausstattung mit festen Stellen anzusetzen, die durch die Vergabe von Lehraufträgen mit befristeten Anstellungen ergänzt wird. Die Struktur des Sprachenzentrums gliedert sich gemäß den angebotenen Sprachen in Lehrbereiche. Entsprechend der Größe des Sprachenzentrums sind dem Direktor nichtwissenschaftliche Mitarbeiter zu unterstellen, die die Sekretariats-, die Bibliotheks-, die Phono- und Videotheks-, die Finanz- sowie die Planungsaufgaben erfüllen.
4. Zur sächlichen Ausstattung eines Sprachenzentrums
Für den Unterricht sind eine moderne technische Ausstattung allgemeiner Unterrichtsräume(Polylux, Bildwerfer, Kassettenrecorder, Tonbandgerät, Radio) und spezieller Unterrichtsräume(Video- und Phonothek und künftig auch Computer für das computer assistend language learning) erforderlich. Hinzu kommt der regelmäßige Bezug von fremdsprachigen Zeitungen und Zeitschriften sowie die Möglichkeit zur Nutzung von Kopiertechnik.
5. Zur Finanzierung
Alle studienbegleitenden Sprachkurse sollten für die Studierenden unentgeltlich sein. Das setzt voraus, daß in den Studienordnungen der einzelnen Fachbereiche der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen festgeschrieben ist.
Alle weiteren Kurse(sowohl für Studierende als auch für Lehrkräfte als auch für Nichtangehörige der Hochschule/Universität) sollten finanzielle Beiträge der Teilnehmer erfordern, die über eine Gebührenordnung zu regeln ist(wobei die von der Abteilung Fremdsprachen im Februar 1991 unterbreiteten Vorschläge die unterste Grenze der finanziellen Forderungen darstellen könnten).
U. Lamprecht Abteilung Fremdsprachen
Jahrgangsstufen 1 bis 6” wurde erarbeitet."Ziel des Studiums ist der Erwerb von erziehungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Handlungskompetenzen, die für die Erteilung
des Unterrichts in der Primarstufe auf der Grundlage der dafür festgelegten Lernziele notwendig sind.” (aus der Studienordnung)
Dr. Barbara Eckardt