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(1.1.2019) 12
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Fibel ade? Lesen und Schreiben in der Grundschule

Unter diesem Thema fand am 26. und 27. April 1991 in Rostock die Jahrestagung der Deutschen Gesell schaft für Lesen und Schreiben(DGLS) statt. In vier Veranstaltungsblocks konnten sich die über 200 Teilnehmer, darunter alle Mitglieder der Fachgrup­pe Deutschmethodik des FB Primarstufe, über neueste Positionen, Forschungsergebnisse und Pra­xiserfahrungen zum Schriftsprachenerwerb infor­mieren und darüber diskutieren. Zu den Referenten gehörten auch Vertreter aus den neuen Bundes­ländern, z.B. Prof, Lompscher(Berlin) und Dr. Heckel (PH Zwickau). Ergebnisse einer Vergleichs­untersuchung zu Rechtschreibleistungen in Ost­und Westdeutschland, die dort ebenfalls reflektiert wurden, zeigten, daß in den neuen Bundesländern durchaus bewahrenswerte didaktische Konzepte existieren, die nicht vorschnell preisgegeben wer­den sollten. Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatten Vertreter der Fachgruppe Deutschmetho­dik Gelegenheit, sich in Paderborn mit den Zielen und Vorhaben der vor 20 Jahren gegründeten DGLS, einer Sektion der Internationalen Reading Association(IRA), vertraut zu machen. Erwerb, Ge­brauch und Funktionen der Schriftsprache sowie ihrer Störungen sind die zentralen Themen der Ar­beit dieser Gesellschaft. Seit 1986 erscheinen regel­MäÖßig Jahrbücher, in denen nationale und interna­tionale Forschungsergebnisse publiziert werden. Neben etwa 250 Lehrern, Didaktikern, Literatur- und Sprachwissenschaftliern sowie Psychologen der al­ten Bundesländer sind inzwischen auch Lehrer und Wissenschaftler aus den neuen Bundesländern Mit­

glied dieser Organisation. Das Interesse an einer Zusammenarbeit mit ihnen ist sehr groß. Das zeigte sich in Rostock nicht zuletzt darin, daß zwei Vertreter der neuen Bundesländer In den Vorstand der DGLS gewählt wurden. In den nächsten Jahren will die DGLS Fragen der Textproduktion und-rezeption sowie der Sprachreflexion nach der Erwerbsphase, Problemen des Schriftsprachenerwerbs unter den Bedingungen einer Behinderung sowie dem An­alphabetismus bei Erwachsenen stärkere Beach­tung schenken. Vom 3.10. bis 10.10.1991 ver­anstaltet sie In Zusammenarbeit mit dem FB Reha­bilitationspädagogik der Humboldt-Universität Ber­lin eine internationale Arbeitskonferenz zum Thema *Lesenlernen unter erschwerten Bedingungen. Auch die nächste Jahrestagung am 24./25.4. 1992 in Gießen wird unter einer ähnlichen Thematik ste­hen:"Lesen und Schreiben unter erschwerten Be­dingungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwach­senen. Die Veranstalter rechnen wiederum mit einer großen Teilnehmerzahl, vor allem auch aus den neuen Bundesländern. Lehrkräfte und Studen­ten der BLH, die eine nähere Information über Mit­arbeit oder Mitgliedschaft in der DGLS wünschen, können sich gern an folgende Adresse wenden: Dr. Anita Hübner, FB Primarstufe, Fachgruppe Deutschmethodik

Friedrich-Ebert-Straße 4

O- 1560 Potsdam

Dr. A. Hübner FB Primarstufe

Gleichstellungsbeauffragfe für Chancengleichheit

Die Hälfte des Hochschulpersonals sind Frauen! Aber wie viele Frauen haben verantwortliche Po­sitionen inne, haben eine Professur...?

Laut Gesetz ist die Hochschule verpflichtet, wie alle anderen Bereiche der Gesellschaft, die Gleichstel­lung von Mann und Frau zu garantieren. Aus die­sem Grunde wählten am 20. März die Mitglieder des Gleichstellungsrates und die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Strukturbereiche in Anwesenheit des Rektors und von Vertretern der Offentlichkeit Frau Dr. Antje Zapf als Gleichstel­lungsbeauftragte der Hochschule und Frau Monika Stein zu ihrer Stellvertreterin, Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rektor und den Gleichstellungsbeauftagten wurde am 23. Mai vom Senat bestätigt(siehe nebenstehende Veröf­fentlichung). Als derzeitige Hauptaufgaben sehen Frau Dr. Zapf und Frau Stein jene, die die Fraueninteressen der Hochschule betreffen sowie die Zusammenarbeit mit bestehenden Frauen­gruppen in Potsdam, im Land Brandenburg und in den alten Bundesländern. Eine gute und konstruk­tive Kooperation gibt es bereits mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie mit dem Europäischen Frauenkulturzentrum (EFCC), innerhalb der Hochschule besonders mit dem Rektor und dem Kanzler, Herrn Prüß. Das EFCC stellte der Hochschule bereits Sachmittel zur Verfü­gung. Auch amStammtisch der Frauen der Stadt sind unsere Vertreterinnen aktiv beteiligt. Für die Zukunft gelte es, so Frau Dr. Zapf und Frau Stein, die Offentlichkeit für die Probleme zu sensibilisieren. SO wäre es z.B. wünschenswert, wenn alle Bereiche (besonders Studenten und die nicht im Lehrbetrieb Tätigen) ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftrag­te wählen würden. Das Büro der Gleichstellungs­beauftragten befindet sich im Gebäude K, in den Räumen 231 und 232(Tel. 910 211 oder 910 338). ZU den Offnungszeiten(montags 13.00 bis 14.00 Uhr, dienstags 9.00 bis 11.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 16.00 Uhr) oder auch nach Vereinbarung kann sich jeder mit seinen Anliegen dort melden.

Dr. Barbara Eckardt

Vereinbarung des Rektors mit der Gleichstellungsbeauf­

tragtien

= Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist als Organ der akademischen Selbstverwaltung zu betrachten und unterstützt die Hochschule bei der Herstellung der Chancengleichheit für Frau­en und Männer und bei der Vermeidung von Nachteilen für weibliche Angehörige der Hoch­schule,

= Die Hochschule hat die Pflicht, die Gleich­stellungsbeauftragte mit allen für die Erfüllung ihrer Tätigkeit notwendigen Informationen rechtzeitig auszustatten. Hierzu gehören insbe­sondere Stellenpläne, Stellenausschreibungen, Stellenbesetzungsverfahren sowie die Ubersen­dung von Tagesordnungen und Protokollen al­ler Hochschulgremien. Die Vorsitzenden der Hochschulgremien haben die Gleichstellungs­beauftragte über alle bevorstehenden Sitzun­gen und deren Tagesordnungsvorschläge zu benachrichtigen.

- Die Gleichstellungsbeauftragte macht Vorschläge und nimmt der Hochschule gegen­über in allen Angelegenheiten, die die Belange der weiblichen Beschäftigten betreffen, Stel­lung. Sie nimmt an den Sitzungen des Senats als beratendes Mitglied teil. Sie hat Antrags- und Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung.

= Die Hochschule schafft die für die Erledigung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erforderlichen Arbeitsbedingungen(räumliche Unterbringung, Telefon und Sachmittel)...

Gleichbehandlung

Die Kollegen des Fachbereiches Primarstufe hatten sich am 21. Mai den Rektor unserer Einrichtung, Prof, Mitzner, eingeladen. Nach den Worten des Ge­schäftsführenden Direktors des Fachbereiches, Dr. Möller, bestand das Ziel dieser Personalversamm­lung darin, Unsicherheiten abzubauen, Probleme anzusprechen und dazu beizutragen, Lösungen zu finden. Angesprochen auf die große Sorge aller Kollegen um ihre Perspektive, im Hinblick auf die Universitätsgründung und die Ubernahme des neu­en Tarifsystems ab 1. Juli 1991 betonte Prof Mitzner: *Sie können sicher sein, daß Sie genauso eingestuft werden, entsprechend der Qualifikation, wie alle anderen Hochschulangehörigen. Großen Wert le­gen die Kollegen auf ihre Mitarbeit und das Einbe­ziehen ihrer Vorstellungen bei den bevorstehenden Strukturgesprächen. Frau Dr. Heusinger plädierte dafür, resultierend aus der Zusammenarbeit mit Professoren aus den Altbundesländern, alles zu-tun, um die Spezifik der Primarstufenausbildung zu erhal­ten. Hervorgehoben wurde von Prof, Mitzner auch in diesem Zusammenhang, daß definitive Aussa­gen zum Beispiel zu Strukturfragen der Gründungskommission(Universität Brandenburg), dessen Vorsitzender er ist, und dem Land vorbehal­ten seien. Weitere Fragen der Kollegen betrafen u.a. die Inhalte der Primarstufenlehramtsausbil­dung an der Universität sowie Statusfragen und eventuelle Neuausschreibungen.

Dr. Barbara Eckardt

= Die Gleichstellungsbeauftragte ist berechtigt, die allgemeine und die Hochschulöffentlichkeit über ihre Arbeit zu Informieren. Hierbei wird sie durch die Pressestelle der Hochschule unter­stützt.

= Die Gleichstellungsbeauftragte ist verpflichtet, über alle Ihr im Zusammenhang mit der Aus­übung ihres Amtes bekannt gewordenen ver­traulichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

- Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt in der Strukturkommission mit,

- Die vom Gleichstellungsrat gewählten Gleich­stellungsbeauftragten, Dr. Antje Zapf und Moni­ka Stein, nehmen ihre Aufgaben für zwei Jahre wahr und legen danach gegenüber der Hoch­schule Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Frau Dr. Antje Zapf ist die Gleichstel­lungsbeauftragte der Hochschule, Frau Stein die Stellvertreterin, Sie nimmt in einer von dem Sleichstellungsrat beschlossenen Geschäfts­verteilung sämtliche Kompetenzen und Pflich­ten der Gleichstellungsbeauftragten wahr.

Die Gleichstellungsbeauftragten unserer Hochschule Dr. Antje Zapf und Monika Stein,

Foto: Tribukelt

- Nr. 12/91