MITTEILUNGEN
Nr. 5/93— Seite 3
Der bekannte Goethe- und Klassikforscher Prof. Dr. Wolfgang Wittkowski(University at Albany, New York) spricht am 6. April 1993 um 19.30 Uhr in der Stadt- und Landesbibliothek
Mitglieder
des Kuratoriums
der Universitätsgesellschaft
Dr. Rolf Bartke, Geschäftsführer der Nutzfahrzeuge Ludwigsfelde GmbH
Günter Bransch, Generalsuperintendent des Sprengels Potsdam
Axel Brauer, Geschäftsführer der Brauer-Unternehmensgruppe
Dr. Hans Otto Bräutigam, Minister der Justiz Brandenburgs
Hermann-Josef Breitkopf, Präsident des Bezirksgerichts Potsdam
Dr. Horst Gramlich, Oberbürgermeister der Stadt Potsdam
Klaus Heidkamp, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Roland Ernst
Klaus von der Heyde, Mitglied des Vorstandes der Berliner Commerzbank AG
Töchter im bürgerlichen Drama — oder ist in ‚Miß Sara Sampson‘ wirklich nichts passiert?‘“
In dieser Gemeinschaftsveranstaltung des Fachbereiches Ger
und der Bibliothek geht es um die Debatte aktueller Forschungsprobleme der klassischen deutschen Literatur. Nach dem interessanten„Faust‘““-Vortrag von Wolfgang Wittkowski 1992 an der Universität ist wiederum ein anregender und kontroverser Vortragsabend zu erwarten.
Es gibt zur Zeit erhebliche Irritationen, wann der Personalrat der Universität neu zu wählen ist, Es ist eindeutig, daß das bisherige Personalvertretungsgesetz, erlassen noch 1990 von der Volkskammer, am 31. Mai diesen Jahres außer Kraft tritt. Nur dem brandenburgischen Gesetzgeber ist es bisher nicht gelungen, ein Landespersonalvertretungsgestz(LPVG) zu erlassen. Damit wird das Bundespersonalvertretungsgesetz Grundlage der Personalvertretung ab 1. Juni 1993. Dies ist mit einer Verbesserung der arbeitsrechtlichen Stellung der Arbeiter und Angestellten der Universität verbunden. Dieser Gesetzeswechsel erfordert nach verschiedenen Rechtsgutachten keine Neuwahl der Personalräte. Der jetzige Entwurf des LPVG sieht vor, daß an Uni's zwei getrennte Personalvertretungen, eine für das technische und Verwaltungspersonal und eine für das wissenschaftliche Personal, zu wählen sind.
Die Personalratswahl muß erfolgen, wenn das LPVG in Kraft
Walter Hirche, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Brandenburgs
Dr. Herbert Knoblich, Präsident des Landtages Brandenburg
Hans-Joachim Leue, Präsident der Industrie- und Handelskammer Potsdam
Prof. Siegfried Matthus, Komponist
Rüdiger Michalik, Leitender Oberstaatsanwalt Carl Gottfried Rischke, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
Volker Schlöndorff, Filmregisseur
Walter Schubert, Vorsitzender der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
Klaus Windeck, Präsident der Handelskammer Potsdam
Potsdam zum Thema:„Väter und|
manistik der Universität Potsam
Die Bildnachricht
Im STN(Scientific& Technical Information Netzwork)— Schulungszentrum unserer Universität weilte eine Gruppe von 15 Mitarbeitern wissenschaftlicher Einrichtungen Lettlands, Estlands und Litauens unter der Leitung von Herrn Dr. Edwin Karnitis(Riga).
Personalratswahl 1993?
tritt. Auf jeden Fall werden Neuwahlen sofort eingeleitet, wenn erkennbar werden sollte, daß die Personalvertretung gefährdet sein sollte. Der Entwurf zum LPVG sieht für die Landesbediensteten erhebliche Mitspracherechte vor, die jedoch letztlich nicht verbindlich sind. Im$ 90 wird für wissenschaftliche Mitarbeiter die Mitbestimmung faktisch ausgeschaltet, mit der Begründung, daß sie in allen Entscheidungsgremien demokratisch vertreten sind. Auf jeden Fall sollte Einfluß auf den Gesetzgeber ausgeübt werden, endlich ein LPVG mit angemessenem Inhalt zu beschließen.
Personalrat
Sie machten sich in einem einwöchigen Lehrgang mit den Möglichkeiten der Nutzung externer Datenbanken vertraut. Finanzielle Unterstützung gewährte das BMFT im Rahmen eines Förderprojektes für mittelund osteuropäische Länder. Foto: Eckardt
ACHTUNG AUSSCHLUSSFRIST
Die Übergangsregelungen zur Einführung der Vergütungstarifverträge zum BAT sind am 31. 12. 1992 ausgelaufen. Die Universitätsverwaltung hat jetzt zwar die Vordienstzeiten der Bediensteten festgestellt, jedoch kaum Zeit- oder Bewährungsaufstiege. Für Ansprüche aus Zeit- und Bewährungsaufstiegen gilt jetzt nach$ 70 BAT eine Ausschlußfrist von 6 Monaten. Umdie Verjährung von Gehaltsansprüchen zu verhindern, sind diese geltend zu machen(Ein Musterbrief ist im Personalrat einzusehen).
Personalrat