Heft 
(1.1.2019) 05
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MITTEILUNGEN

Nr. 5/93 Seite 3

Der bekannte Goethe- und Klas­sikforscher Prof. Dr. Wolfgang Wittkowski(University at Al­bany, New York) spricht am 6. April 1993 um 19.30 Uhr in der Stadt- und Landesbibliothek

Mitglieder

des Kuratoriums

der Universitäts­gesellschaft

Dr. Rolf Bartke, Geschäfts­führer der Nutzfahrzeuge Ludwigsfelde GmbH

Günter Bransch, Generalsu­perintendent des Sprengels Potsdam

Axel Brauer, Geschäftsfüh­rer der Brauer-Unternehmens­gruppe

Dr. Hans Otto Bräutigam, Minister der Justiz Branden­burgs

Hermann-Josef Breitkopf, Präsident des Bezirksgerichts Potsdam

Dr. Horst Gramlich, Ober­bürgermeister der Stadt Pots­dam

Klaus Heidkamp, Geschäfts­führer der Unternehmens­gruppe Roland Ernst

Klaus von der Heyde, Mit­glied des Vorstandes der Ber­liner Commerzbank AG

Töchter im bürgerlichen Drama oder ist in ‚Miß Sara Sampson wirklich nichts passiert?

In dieser Gemeinschaftsveran­staltung des Fachbereiches Ger­

und der Bibliothek geht es um die Debatte aktueller For­schungsprobleme der klassi­schen deutschen Literatur. Nach dem interessantenFaust-Vor­trag von Wolfgang Wittkowski 1992 an der Universität ist wie­derum ein anregender und kon­troverser Vortragsabend zu er­warten.

Es gibt zur Zeit erhebliche Irrita­tionen, wann der Personalrat der Universität neu zu wählen ist, Es ist eindeutig, daß das bisheri­ge Personalvertretungsgesetz, erlassen noch 1990 von der Volkskammer, am 31. Mai die­sen Jahres außer Kraft tritt. Nur dem brandenburgischen Gesetz­geber ist es bisher nicht gelun­gen, ein Landespersonalvertre­tungsgestz(LPVG) zu erlassen. Damit wird das Bundespersonal­vertretungsgesetz Grundlage der Personalvertretung ab 1. Juni 1993. Dies ist mit einer Verbes­serung der arbeitsrechtlichen Stellung der Arbeiter und Ange­stellten der Universität verbun­den. Dieser Gesetzeswechsel erfordert nach verschiedenen Rechtsgutachten keine Neuwahl der Personalräte. Der jetzige Entwurf des LPVG sieht vor, daß an Uni's zwei getrennte Personalvertretungen, eine für das technische und Verwaltungs­personal und eine für das wis­senschaftliche Personal, zu wählen sind.

Die Personalratswahl muß erfol­gen, wenn das LPVG in Kraft

Walter Hirche, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Brandenburgs

Dr. Herbert Knoblich, Prä­sident des Landtages Bran­denburg

Hans-Joachim Leue, Präsi­dent der Industrie- und Han­delskammer Potsdam

Prof. Siegfried Matthus, Komponist

Rüdiger Michalik, Leitender Oberstaatsanwalt Carl Gottfried Rischke, Vor­sitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbau­sparkasse AG

Volker Schlöndorff, Filmre­gisseur

Walter Schubert, Vorsitzen­der der Mittelbrandenburgi­schen Sparkasse in Potsdam

Klaus Windeck, Präsident der Handelskammer Potsdam

Potsdam zum Thema:Väter und|

manistik der Universität Potsam

Die Bildnachricht

Im STN(Scientific& Technical Information Netzwork) Schu­lungszentrum unserer Universi­tät weilte eine Gruppe von 15 Mitarbeitern wissenschaftlicher Einrichtungen Lettlands, Est­lands und Litauens unter der Leitung von Herrn Dr. Edwin Karnitis(Riga).

Personalratswahl 1993?

tritt. Auf jeden Fall werden Neuwahlen sofort eingeleitet, wenn erkennbar werden sollte, daß die Personalvertretung ge­fährdet sein sollte. Der Entwurf zum LPVG sieht für die Landesbediensteten er­hebliche Mitspracherechte vor, die jedoch letztlich nicht ver­bindlich sind. Im$ 90 wird für wissenschaftliche Mitarbeiter die Mitbestimmung faktisch ausge­schaltet, mit der Begründung, daß sie in allen Entscheidungsgre­mien demokratisch vertreten sind. Auf jeden Fall sollte Ein­fluß auf den Gesetzgeber ausge­übt werden, endlich ein LPVG mit angemessenem Inhalt zu beschließen.

Personalrat

Sie machten sich in einem ein­wöchigen Lehrgang mit den Möglichkeiten der Nutzung ex­terner Datenbanken vertraut. Finanzielle Unterstützung ge­währte das BMFT im Rahmen eines Förderprojektes für mittel­und osteuropäische Länder. Foto: Eckardt

ACHTUNG AUSSCHLUSS­FRIST

Die Übergangsregelungen zur Einführung der Vergütungstarif­verträge zum BAT sind am 31. 12. 1992 ausgelaufen. Die Universitätsverwaltung hat jetzt zwar die Vordienstzeiten der Bediensteten festgestellt, jedoch kaum Zeit- oder Bewährungs­aufstiege. Für Ansprüche aus Zeit- und Bewährungsaufstiegen gilt jetzt nach$ 70 BAT eine Ausschlußfrist von 6 Monaten. Umdie Verjährung von Gehalts­ansprüchen zu verhindern, sind diese geltend zu machen(Ein Musterbrief ist im Personalrat einzusehen).

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