STUDENTEN
Nr. 9/93— Seite 13
Mit der Aufnahme der Arbeit des Gleichstellungsrates galt auch den Studentinnen mit Kind unsere Aufmerksamkeit. Die 13. Sozialerhebung und Gespräche mit Studenteneltern waren Anlaß, eine erste Zusammenkunft und Gesprächsrunde am 4. 5. 1993 zu starten. Wenn auch die Gruppe diesmal noch klein war, so konnten doch wichtige Hinweise, den sozialen Bereich betreffend, weitergegeben werden. In Zusammenarbeit mit Frau Fredersdorf(Studienberatung) und Frau Müller(Studentenwerk/Sozialberaterin) wollen wir den Müttern und Studenteneltern Hilfe und Unterstützung geben, um die Doppelbelastung besser zu bewältigen. Es ist uns bisher nicht möglich gewesen, eine exakte Zahl Studierender mit Kind an unserer Universität zu benennen. Aus der Übersicht des Studentenwerkes geht hervor, daß 33 Studenteneltern mit Kind einen Wohnheimplatz nutzen. Wo drückt sie nun der Schuh?
Bei der Doppelbelastung von Studium und Betreuung des Kindes ist die Regelstudienzeit kaum einzuhalten. Verzögerungen sind oft nicht zu verhindern, aber im eigenen Interesse soll kein Langzeitstudium daraus werden. Hierbei brauchen sie die Unterstützung der Fachbereiche und einzelnen Lehrkräfte. Eine große Hilfe wäre neben dem individuellen Stundenplan ein Studienförderungsvertrag, das Entgegenkommen bei der flexibleren Handhabung in bezug auf Zwischenprüfungs- und Prüfungstermine, die Realisierung von Blockpraktika und Ganztagsexkursionen für sie sowie eine wirksame Studienabschlußförderung. Das Hochschulrahmengesetz überträgt uns hier Verantwortung, ihren Problemen Rechnung zu tragen und sie bei der sozialen Förderung zu unterstützen.
Die Fürsorge und Unterstützung beginnt mit der Schwangerschaft. Einige Vergünstigungen sind ihnen unbekannt. Die Bundesstiftung„Mutter und Kind“ unterstützt mit einer einmaligen Beihilfe bis 1500 DM im Falle der Bedürftigkeit während der Schwangerschaft und sollte von unseren Studentinnen genutzt werden. Die einmalige Unterstützung von Mutter und Kind(im Jahr) vom Sozialamt als Bekleidungshilfe, Weihnachtshilfe und für notwendige Anschaffungen(Waschmaschine) sollten sie beantragen. Das Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Landes Brandenburg ermöglicht derzeit eine finanzielle Unterstützung.
Die Unterbringung unserer Studentinnen mit Kind wird durch das Studentenwerk ermöglicht. Die Wohnheime am neuen Palais haben sogar einen Mütterflur in mehreren Etagen eingerichtet. Kinderbett, Wikkeltische und Bademöglichkeit gehören zur Ausstattung. Meist teilen sich 2 Studentinnen eine Wohnungseinheit mit 1 1/2 Zimmern, Bad und Korridor, Der Küchentrakt muß auf alle Fälle gewährleisten, daß genügend Kühlschrankfächer vorhanden sind. Es darf einfach nicht passieren, daß eine Studentin mit Kleinkind über längere Zeit darum„kämpfen“ muß, ein Kühlschrankfach zu bekommen. Dank der Eigeninitiative des ehemaligen Studenten Cerajewski und bereitgestellter Fördermittel durch das Studentenwerk konnte, begonnen im ver8angenen Semester, für die Kinder vor dem T1-Gebäude ein schöner Spiel- und Tummelplatz entstehen.
Bei mehreren Besuchen in der KindertagesStätte Golm konnte ich eine liebevolle Betreuung unserer Kleinsten beobachten, und die Studenten haben sich lobend über die fürsorgliche Ganztagsbetreuung ihrer Kinder ausgesprochen. In Ausnahmefällen wird auch einmal, bedingt durch die Studienzeit, über die reguläre Öffnungszeit hinaus betreut. Möge uns diese Einrichtung auf dem Universitätsgelände auch für die
In der Kindereinrichtung Golm
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Zukunft erhalten bleiben. Ein letztes Problem, das die Studenten bedrückt: Mit dem Ende des Studiums müssen sie das Wohnheim verlassen. Für die Lehramtsanwärter folgt die Referendarzeit.
Damit verbunden ist Wohnraum im Umfeld der Schule nötig. Einen Wohnberechtigungsschein können sie zwar erhalten, wenn das Wohnheim Hauptwohnsitz im letzten Jahr war, aber eine Wohnung steht damit kaum in Aussicht. Wohin, wenn die kleine Familie nicht ins Elternhaus zurück kann? Nicht in jedem Fall können wir Abhilfe schaffen, aber unsere erste Gesprächsrunde hat gezeigt, daß bereits hier wichtige Hinweise gegeben werden konnten.
Die Beratungsstelle für Studierende mit Kind befindet sich im Gleichstellungsrat
ji Haus 11(K-Gebäude), die Sprechzeiten
finden jeden 1. Dienstag im Monat um 15.00 Uhr statt.
A. Baumann Gleichstellungsrat
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