Heft 
(1.1.2019) 09
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STUDENTEN

Nr. 9/93 Seite 13

Mit der Aufnahme der Arbeit des Gleich­stellungsrates galt auch den Studentinnen mit Kind unsere Aufmerksamkeit. Die 13. Sozialerhebung und Gespräche mit Studen­teneltern waren Anlaß, eine erste Zusam­menkunft und Gesprächsrunde am 4. 5. 1993 zu starten. Wenn auch die Gruppe diesmal noch klein war, so konnten doch wichtige Hinweise, den sozialen Bereich betreffend, weitergegeben werden. In Zu­sammenarbeit mit Frau Fredersdorf(Stu­dienberatung) und Frau Müller(Studenten­werk/Sozialberaterin) wollen wir den Müt­tern und Studenteneltern Hilfe und Unter­stützung geben, um die Doppelbelastung besser zu bewältigen. Es ist uns bisher nicht möglich gewesen, eine exakte Zahl Studie­render mit Kind an unserer Universität zu benennen. Aus der Übersicht des Studen­tenwerkes geht hervor, daß 33 Studentenel­tern mit Kind einen Wohnheimplatz nut­zen. Wo drückt sie nun der Schuh?

Bei der Doppelbelastung von Studium und Betreuung des Kindes ist die Regelstudien­zeit kaum einzuhalten. Verzögerungen sind oft nicht zu verhindern, aber im eigenen Interesse soll kein Langzeitstudium daraus werden. Hierbei brauchen sie die Unterstüt­zung der Fachbereiche und einzelnen Lehr­kräfte. Eine große Hilfe wäre neben dem in­dividuellen Stundenplan ein Studienförde­rungsvertrag, das Entgegenkommen bei der flexibleren Handhabung in bezug auf Zwischenprüfungs- und Prüfungstermine, die Realisierung von Blockpraktika und Ganztagsexkursionen für sie sowie eine wirksame Studienabschlußförderung. Das Hochschulrahmengesetz überträgt uns hier Verantwortung, ihren Problemen Rech­nung zu tragen und sie bei der sozialen För­derung zu unterstützen.

Die Fürsorge und Unterstützung beginnt mit der Schwangerschaft. Einige Vergün­stigungen sind ihnen unbekannt. Die Bun­desstiftungMutter und Kind unterstützt mit einer einmaligen Beihilfe bis 1500 DM im Falle der Bedürftigkeit während der Schwangerschaft und sollte von unseren Studentinnen genutzt werden. Die einmali­ge Unterstützung von Mutter und Kind(im Jahr) vom Sozialamt als Bekleidungshilfe, Weihnachtshilfe und für notwendige An­schaffungen(Waschmaschine) sollten sie beantragen. Das Ministerium für Wissen­schaft, Bildung und Kultur des Landes Brandenburg ermöglicht derzeit eine finan­zielle Unterstützung.

Die Unterbringung unserer Studentinnen mit Kind wird durch das Studentenwerk ermöglicht. Die Wohnheime am neuen Pa­lais haben sogar einen Mütterflur in mehre­ren Etagen eingerichtet. Kinderbett, Wik­keltische und Bademöglichkeit gehören zur Ausstattung. Meist teilen sich 2 Studentin­nen eine Wohnungseinheit mit 1 1/2 Zim­mern, Bad und Korridor, Der Küchentrakt muß auf alle Fälle gewährleisten, daß genü­gend Kühlschrankfächer vorhanden sind. Es darf einfach nicht passieren, daß eine Studentin mit Kleinkind über längere Zeit darumkämpfen muß, ein Kühlschrank­fach zu bekommen. Dank der Eigeninitiati­ve des ehemaligen Studenten Cerajewski und bereitgestellter Fördermittel durch das Studentenwerk konnte, begonnen im ver­8angenen Semester, für die Kinder vor dem T1-Gebäude ein schöner Spiel- und Tum­melplatz entstehen.

Bei mehreren Besuchen in der Kindertages­Stätte Golm konnte ich eine liebevolle Be­treuung unserer Kleinsten beobachten, und die Studenten haben sich lobend über die fürsorgliche Ganztagsbetreuung ihrer Kin­der ausgesprochen. In Ausnahmefällen wird auch einmal, bedingt durch die Stu­dienzeit, über die reguläre Öffnungszeit hinaus betreut. Möge uns diese Einrichtung auf dem Universitätsgelände auch für die

In der Kindereinrichtung Golm

...for adventure!

MCKINLEY Mumienschlaf­

sack»Black Foot« Innenseite Baumwolle, 2-Wege-RV koppelbar, Wärmekragen, breite Abdeckleiste über RV,

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Silikonisierte Hohlfiber-Faser. Bis- 2°C. Länge: 230 cm.

INTER

Foto: Tribukeit

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OLYMPIA

Zukunft erhalten bleiben. Ein letztes Pro­blem, das die Studenten bedrückt: Mit dem Ende des Studiums müssen sie das Wohn­heim verlassen. Für die Lehramtsanwärter folgt die Referendarzeit.

Damit verbunden ist Wohnraum im Umfeld der Schule nötig. Einen Wohnberechti­gungsschein können sie zwar erhalten, wenn das Wohnheim Hauptwohnsitz im letzten Jahr war, aber eine Wohnung steht damit kaum in Aussicht. Wohin, wenn die kleine Familie nicht ins Elternhaus zurück kann? Nicht in jedem Fall können wir Abhilfe schaffen, aber unsere erste Ge­sprächsrunde hat gezeigt, daß bereits hier wichtige Hinweise gegeben werden konn­ten.

Die Beratungsstelle für Studierende mit Kind befindet sich im Gleichstellungsrat

ji Haus 11(K-Gebäude), die Sprechzeiten

finden jeden 1. Dienstag im Monat um 15.00 Uhr statt.

A. Baumann Gleichstellungsrat

a = mM pP pr

MCKINLEY

Mumienschlafsack

»Canyon«

Innenseite Baumwolle, 2-Wege­RV koppelbar, Kälteleiste. Füllung: Silikonisierte Hohlfiber-Faser.

Bis- 1°C.

Länge: 230 cm.

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