Heft 
(1.1.2019) 02
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Nr. 2/94 - Seite 2

SENAT

Aus dem Senat berichtet

In der 2. Sitzung am 19. Januar 1994 beschloß der Senat als Wahlvorschläge

- für das Amt des Rektors der Universität Potsdam

Prof. Dr. Rolf Mitzner (Phy­sikalische Chemie)

- für das Amt des Prorektors/ Vorsitz der Ständigen Kom­mission für Forschung und wissenschaftlichen Nach­wuchs

Prof. Dr. Gerhard Kempter (Organische Chemie)

- für das Amt des Prorektors/ Vorsitz der Ständigen Kom­mission für Entwicklungspla­nung und Finanzen

Prof. Dr. Wolfgang Loschel- der (Verwaltungsrecht, Ver­waltungsprozeßrecht und Umweltrecht)

- für das Amt des Prorektors/ Vorsitz der Ständigen Kom­mission für Lehre und Studi­um

Prof. Dr. Manfred Görtema- ker (Geschichte des 19./ 20. Jahrhunderts).

Weiterhin wurde die Zusam­mensetzung des unter Leitung Prof. Loschelders stehenden Se­natsausschusses zur Erarbei­tung der Geschäftsordnung des Senates festgelegt.

Die Einrichtung eines Diplom­studienganges Betriebswirt­schaftslehre zum Winterseme­ster 1994 wird dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Bran­denburg vorgeschlagen.

In Fortsetzung der 1. Senatssit­zung wurde die Zusammenset­zung bereits eingesetzter und die Installierung einer weiteren Ständigen Kommission für Bi­bliothekswesen (BWK) be­schlossen. Die Mitglieder dieser Kommissionen haben die Auf­gabe, Beschlüsse des Senates vorzubereiten und den Rektor zu beraten. B. E.

Ständige Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (EPK)

Diese Kommission erarbeitet

Empfehlungen zu folgenden

Grundsatzfragen:

- Fragen der Struktur, der Glie­derung und der Organisation der Universität Potsdam so­wie der Fakultäten,

- mittel- und langfristige Pla­nung der Entwicklung und Struktur der Universität,

- Fragen der Bau- und Raum­planung,

- Grundsätze der Ausstattung und Ausstattungspläne,

- Fragen der Kapazität und von Zulassungsbeschränkungen,

- Aufstellung des Haushalts­und Finanzplans der Univer­sität Potsdam,

- Zuordnung verfügbarer Per­sonalstellen sowie Verteilung von Personal- und Sachmit- teln,

- Einrichtung von Dauerstel­len,

- Zuweisung von Haushalts­mitteln zur Finanzierung be­sonderer Forschungsvorha­ben,

- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Wissen­schaftsorganisationen, soweit Belange der Universität Pots­dam betroffen sind.

Der Kommission gehören an:

- der zuständige Prorektor als Vorsitzender,

- fünf weitere Vertreter der Gruppe der Professoren,

- je zwei Studierende und Wis­senschaftliche Mitarbeiter,

- ein sonstiger Mitarbeiter.

Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)

Diese Kommission erarbeitet

Empfehlungen zu folgenden

Grundsatzfragen:

- Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in der Forschung,

- Koordinierung von fakultäts- übergreifenden Forschungs­vorhaben und Forschungs­schwerpunkten,

- Fragen der Bildung von For­schergruppen und der Ein­

richtung wissenschaftlicher Organisationen,

- Bildung von Forschungs­schwerpunkten und Sonder­forschungsbereichen,

- Promotions- und Habilitati­onsordnungen,

- Sicherstellung und Koordi­nierung der Forschungsbe­richterstattung,

- Fragen der Ausbildung und Förderung des wissenschaft­lichen Nachwuchses,

- Beteiligung bei der Zuwei­sung von zentralen Stellen und Mitteln für besondere Forschungsvorhaben,

- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Wissen­schaftsorganisationen, soweit Belange der Forschung be­troffen sind.

Der Kommission gehören an:

- der zuständige Prorektor als Vorsitzender,

- fünf weitere Vertreter der Gruppe der Professoren,

- je zwei Studierende und Wis­senschaftliche Mitarbeiter,

- ein sonstiger Mitarbeiter

Ständige Kommission für Lehre und Studium (LSK)

Diese Kommission erarbeitet

Empfehlungen zu folgenden

Grundsatzfragen:

- des Lehrbetriebs, des Studi­ums, der Studienreform und der Hochschuldidaktik,

- der Lehrerausbildung,

- Koordinierung von Studien- und Prüfungsordnungen mit Ausnahme von Promotions­und Habilitationsordnungen,

- Stellungnahme zur Einfüh­rung, Änderung und Aufhe­bung von Studiengängen,

- Stellungnahme zur Organisa­tion schulpraktischer Studi­en,

- Koordinierung von Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- und Fernstudien,

- Koordinierung von Studien­angeboten der Weiterbil­dung,

- studentische Angelegenhei­ten,

- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, soweit Belange der Lehre, des Studiums und der Weiterbildung betroffen sind.

Der Kommission gehören an:

- der zuständige Prorektor als Vorsitzender,

- drei weitere Vertreter der Gruppe der Professoren,

- drei wissenschaftliche Mitar­beiter,

- drei Studierende.

Ständige Kommission für das Bibliothekswesen (BWK)

Die Kommission ist zuständig für Empfehlungen zu grund­sätzlichen Angelegenheiten der Universitätsbibliothek, insbe­sondere

- zu grundlegenden Fragen der ' Bibliotheks- und Benut­zungsordnung,

- zur Beantragung der Litera­turbeschaffungsmittel,

- zur Verwendung der der Uni­versität zur Verfügung ste­henden Literaturbeschaf­fungsmittel,

- zur Höhe und Verteilung von Sondermitteln, insbesondere Berufungsmitteln,

- zu Fragen der Bau- und Raumplanung,

- zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Teilbi­bliotheken der Universitäts­bibliothek,

- EDV-Ausstattung der Biblio­thek.

Dieser Kommission gehören an:

- fünf Vertreter der Gruppe der Professoren (je ein Vertreter pro Fakultät), von denen durch den Senat der Vorsit­zende gewählt wird,

- je zwei Studierende und Wis­senschaftliche Mitarbeiter,

- ein sonstiger Mitarbeiter, der der Universitätsbibliothek angehört,

- der Direktor der Universität mit Stimmrecht, der sich ver­treten lassen kann.