Nr. 2/94 - Seite 2
SENAT
Aus dem Senat berichtet
In der 2. Sitzung am 19. Januar 1994 beschloß der Senat als Wahlvorschläge
- für das Amt des Rektors der Universität Potsdam
Prof. Dr. Rolf Mitzner (Physikalische Chemie)
- für das Amt des Prorektors/ Vorsitz der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
Prof. Dr. Gerhard Kempter (Organische Chemie)
- für das Amt des Prorektors/ Vorsitz der Ständigen Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen
Prof. Dr. Wolfgang Loschel- der (Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht und Umweltrecht)
- für das Amt des Prorektors/ Vorsitz der Ständigen Kommission für Lehre und Studium
Prof. Dr. Manfred Görtema- ker (Geschichte des 19./ 20. Jahrhunderts).
Weiterhin wurde die Zusammensetzung des unter Leitung Prof. Loschelders stehenden Senatsausschusses zur Erarbeitung der Geschäftsordnung des Senates festgelegt.
Die Einrichtung eines Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 1994 wird dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vorgeschlagen.
In Fortsetzung der 1. Senatssitzung wurde die Zusammensetzung bereits eingesetzter und die Installierung einer weiteren Ständigen Kommission für Bibliothekswesen (BWK) beschlossen. Die Mitglieder dieser Kommissionen haben die Aufgabe, Beschlüsse des Senates vorzubereiten und den Rektor zu beraten. B. E.
Ständige Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (EPK)
Diese Kommission erarbeitet
Empfehlungen zu folgenden
Grundsatzfragen:
- Fragen der Struktur, der Gliederung und der Organisation der Universität Potsdam sowie der Fakultäten,
- mittel- und langfristige Planung der Entwicklung und Struktur der Universität,
- Fragen der Bau- und Raumplanung,
- Grundsätze der Ausstattung und Ausstattungspläne,
- Fragen der Kapazität und von Zulassungsbeschränkungen,
- Aufstellung des Haushaltsund Finanzplans der Universität Potsdam,
- Zuordnung verfügbarer Personalstellen sowie Verteilung von Personal- und Sachmit- teln,
- Einrichtung von Dauerstellen,
- Zuweisung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung besonderer Forschungsvorhaben,
- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen, soweit Belange der Universität Potsdam betroffen sind.
Der Kommission gehören an:
- der zuständige Prorektor als Vorsitzender,
- fünf weitere Vertreter der Gruppe der Professoren,
- je zwei Studierende und Wissenschaftliche Mitarbeiter,
- ein sonstiger Mitarbeiter.
Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
Diese Kommission erarbeitet
Empfehlungen zu folgenden
Grundsatzfragen:
- Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in der Forschung,
- Koordinierung von fakultäts- übergreifenden Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten,
- Fragen der Bildung von Forschergruppen und der Ein
richtung wissenschaftlicher Organisationen,
- Bildung von Forschungsschwerpunkten und Sonderforschungsbereichen,
- Promotions- und Habilitationsordnungen,
- Sicherstellung und Koordinierung der Forschungsberichterstattung,
- Fragen der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Beteiligung bei der Zuweisung von zentralen Stellen und Mitteln für besondere Forschungsvorhaben,
- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen, soweit Belange der Forschung betroffen sind.
Der Kommission gehören an:
- der zuständige Prorektor als Vorsitzender,
- fünf weitere Vertreter der Gruppe der Professoren,
- je zwei Studierende und Wissenschaftliche Mitarbeiter,
- ein sonstiger Mitarbeiter
Ständige Kommission für Lehre und Studium (LSK)
Diese Kommission erarbeitet
Empfehlungen zu folgenden
Grundsatzfragen:
- des Lehrbetriebs, des Studiums, der Studienreform und der Hochschuldidaktik,
- der Lehrerausbildung,
- Koordinierung von Studien- und Prüfungsordnungen mit Ausnahme von Promotionsund Habilitationsordnungen,
- Stellungnahme zur Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Stellungnahme zur Organisation schulpraktischer Studien,
- Koordinierung von Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- und Fernstudien,
- Koordinierung von Studienangeboten der Weiterbildung,
- studentische Angelegenheiten,
- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, soweit Belange der Lehre, des Studiums und der Weiterbildung betroffen sind.
Der Kommission gehören an:
- der zuständige Prorektor als Vorsitzender,
- drei weitere Vertreter der Gruppe der Professoren,
- drei wissenschaftliche Mitarbeiter,
- drei Studierende.
Ständige Kommission für das Bibliothekswesen (BWK)
Die Kommission ist zuständig für Empfehlungen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Universitätsbibliothek, insbesondere
- zu grundlegenden Fragen der ' Bibliotheks- und Benutzungsordnung,
- zur Beantragung der Literaturbeschaffungsmittel,
- zur Verwendung der der Universität zur Verfügung stehenden Literaturbeschaffungsmittel,
- zur Höhe und Verteilung von Sondermitteln, insbesondere Berufungsmitteln,
- zu Fragen der Bau- und Raumplanung,
- zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek,
- EDV-Ausstattung der Bibliothek.
Dieser Kommission gehören an:
- fünf Vertreter der Gruppe der Professoren (je ein Vertreter pro Fakultät), von denen durch den Senat der Vorsitzende gewählt wird,
- je zwei Studierende und Wissenschaftliche Mitarbeiter,
- ein sonstiger Mitarbeiter, der der Universitätsbibliothek angehört,
- der Direktor der Universität mit Stimmrecht, der sich vertreten lassen kann.