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Chancen für gleichberechtigten Dialog?
Wenn ich Student wäre, würde ich auch wissen wollen, „welche Person sich hinter der respekteinflößenden Fassade versteckt" (Heike Kunert in PUTZ 1/95, S. 34). Zwar würde ich die Frage, ob da ein Held oder Schurke, eine Lichtgestalt oder ein Finsterling am Werke ist, den Märchen- und Legendenspezialisten überlassen, aber interessieren würde mich schon, wie der bisherige Lebensweg derer verlaufen ist, die mich was lehren wollen. Haben sie die geebneten Straßen bevorzugt oder sich von steinigen Pfaden anziehen lassen? Wie haben sie sich verhalten, wenn sie in Sackgassen geraten sind? Aufgrund welcher Anschauungen von Welt verfolgten sie zu welchen Zeiten welche Ziele? Arbeiten sie mit ausgefahrenen Ellenbogen oder eher mit ausgestreckten Händen?
Übrigens interessieren mich diese Fragen als Lehrende, als Kollegin unter Kollegen ebenso brennend, wie sie einen Studenten interessieren mögen. Allerdings sehe ich keinen vernünftigen Grund, mein Interesse auf diejenigen Kollegen zu beschränken, die zufälligerweise, wie ich, im Osten dieses Landes gelebt und gewirkt haben. Ich bin für Dialoge, die die unterschiedlichen Lebensmuster in den beiden Deutschländern zum Gegenstand haben, die verschiedenartigen - und die gleichartigen - Parameter unseres So-geworden-Seins.
Ich bin jedoch verhement dagegen, daß der Ostmensch zu Antworten genötigt wird, die ihm der Westmensch mit dem bigotten Gestus des Pharisäers abverlangt: „Ich danke dir Gott, daß ich nicht bin wie die anderen Leute...“ (Evangelium Lukas/18, 11). Aut diese Weise vollzieht sich nicht Erhellung der ostdeutschen Geschichte, sondern nur Verklärung - sprich: moralische Aufwertung - der westdeutschen. Quizzfrage: Was ist schon ein mit allen Wassern gewaschener Steuerhinterzieher gegen einen dreckigen Stasi-Spitzel?
Vieles von dem, was der Öffentlichkeit derzeit als „Geschichtsaufarbeitung' 1 präsentiert wird, kommt über den Status von Politkitsch nach dem Strickmuster alter Heimatfilme nicht hinaus, lügendsamer Gutsherr nimmt sich gestrauchelter Vollwaise an und legt gottlosem Wilderer das blutige Handwerk. Fatalerweise spielen nicht wenige aus der kleinen Schar der bürgerbewegten Ostdeutschen bei dieser Inszenierung als Edelweiß mit. An der Uni Potsdam gäbe es möglicherweise, im Gegensatz zu vielen anderen Hochschulen in Ostdeutschland, reale Chancen für einen erkenntnisreichen deutsch-deutschen Dialog ohne Schietlage und Verkitschung. Ermutigende Signale für einen solchen Dialog kommen vor allem aus einigen - nicht allen - Bereichen, m denen im unmittelba
PUTZ 3/95
ren Arbeitskontakt zwischen „gebliebenen" und „gekommenen“ Kollegen der Abbau von beiderseitigen Vorurteilen stattfindet. Im öffentlichen Dialog hingegen habe ich nach wie vor das Gefühl, daß die Überlegungen ostdeutscher Mitarbeiter erst dann mit Interesse wahrgenommen werden, wenn sie eine Beschreibung ihres grauen, fremdbestimmten Alltags bis '89 vorausgeschickt haben, günstigerweise garniert mit einer Aufzählung diverser ideologischer Irr- tümer. Den rechten Glanz aber scheinen ostdeutsche Argumente erst dann zu bekommen, wenn sie von jemandem vorgetragen werden, der für sich einschlägige Opferqualitäten geltend machen kann. Mir persönlich ist angesichts grassierender Opferwilligkeit die Lust auf eine Opferrolle gründlich vergangen.
Dr. Uta Sändig Philosophische Fakultät I
Legalität oder Legitimität?
Die Grundordnungskommission wird dem Konzil und der Universitätsöffentlichkeit im April den Entwurf einer überarbeiteten Grundordnung zur Diskussion vorlegen. Er orientiert sich im wesentlichen an der vom Gründungssenat verabschiedeten Fassung und verarbeitet die bisherigen Erfahrungen mit der akademischen Selbstverwaltung an der Universität Potsdam. Die Überarbeitung war notwendig, weil das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) 1993 nur Teile dieser Fassung erlassen hatte, um der Universität schnell eine Grundlage für den Übergang von der Gründungsphase in die Autonomie zu geben. Diese 'Vorläufige Grundordnung’ läuft am 1. Juli d,J. aus. Sie ist, wie allgemein bekannt, nicht in allen Tteilen konsistent und praktikabel, widerspricht im übrigen hier und dort dem Brandenburgischen Hochschulgesetz - (BBHG) - und ist darin diesem Gesetz selbst nicht unähnlich.
Viele der vom MWFK angeregten Vorschläge für die fällige Novellierung des BBHG sind in den neuen Entwurf der Grundordnung eingearbeitet worden. Das Konzil hat die Aufgabe, sich über langfristige Entwicklungen der Universität Gedanken zu machen.
Wer die Formulierung entsprechender Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Anspruch an das MWFK und den Gesetzgeber, den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, mit flagrantem Gesetzesbruch gleichsetzt, reduziert die Universität als Vereinigung ‘unverantwortlich Gehorsamer’ (Comfort) zur nachgeord- neten Behörde der Mimsterialbürokratie und verkennt, dlaß staatlicher Ordnungs
sinn und unversitäre Autonomie zumindest seit dem frühen 19. Jahrhundert in einem traditionellen Spannungsverhältnis stehen, das Teil einer allgemeinen Ungleichzeitigkeit zwischen Praktiken, in denen sich unterschiedliche Interessen artikulieren, und deren rechtsförmiger Kodifikation und Verwaltung ist - eine notorische Differenz von Legitimität und Legalität, die zumindest zwei Berufsgruppen dauerhaft ernährt; der einen gehört mein geschätzter Kollege Prof. Dr, Detlef Belling an, zur anderen, den Philologen, mag er mich zählen.
Prof. Dr. Joachim Gessinger Institut für Germanistik
Ein rechtsfreier Raum?
Wie die PUTZ berichtet, beabsichtigt die Grundordnungskommission des Konzils, eine Verfassung für die Universität Potsdam zu entwerfen, die bewußt mit dem Hochschulrecht in bestimmten Punkten kollidiert. Prof. Dr. Joachim Gessinger stellte im Konzil in Aussicht, die rechtswidrigen Regeln besonders zu markieren. Die Mehrheit des Konzils billigte dieses Vorgehen und ist offenbar bereit, sich mit einem solchen Entwurf auseinanderzusetzen.
Bevor ein Irrweg eingeschlagen wird, sei dazu angemerkt: Die Universität Potsdam ist in ihrer Selbstverwaltung autonom. Sie kann sich aber über geltendes Recht nicht hinwegsetzen. Es ist mit rechtsstaatlichem Denken unvereinbar, daß ein Gremium des Konzils eine Grundordnung zu erarbeiten und dem Konzil zur Beschlußfassung vorzulegen beabsichtigt, die den durch zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts, namentlich des Hochschulrechts, gesetzten Rahmen überschreitet. Die Universität kann in ihrer Grundordnung den Spielraum, den das Hochschulrecht eröffnet, bis zur äußersten Grenze ausnutzen. Nur eben diese Grenze, die durch das Parlament gesetzt ist, muß von uns respektiert werden. Wer möchte daran zweifeln?
Unbestritten ist es Aufgabe des Konzils, hochschulpolitische Perspektiven zu diskutieren und Änderungen des geltenden Hochschulgesetzes zu fordern. Der Rechtsbruch ist aber kein legitimes politisches Mittel zur Veränderung von Gesetzen, die reformbedürftig sein mögen. Eine Grundordnung, die dem Hochschulrecht widerspricht, kann das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur veranlassen, im Wege der Rechtsaufsicht gegen die Universität einzuschreiten. Die Universität Potsdam sollte ihre Autonomie - ein hohes Gut - nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Professor Dr. iur. Detlev W Belling, M.C.L./Juristische Fakultät
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