Heft 
(1.1.2019) 03
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FORUM

Chancen für gleichberechtigten Dialog?

Wenn ich Student wäre, würde ich auch wissen wollen,welche Person sich hinter der respekteinflößenden Fassade versteckt" (Heike Kunert in PUTZ 1/95, S. 34). Zwar würde ich die Frage, ob da ein Held oder Schurke, eine Lichtgestalt oder ein Finster­ling am Werke ist, den Märchen- und Legendenspezialisten überlassen, aber in­teressieren würde mich schon, wie der bis­herige Lebensweg derer verlaufen ist, die mich was lehren wollen. Haben sie die ge­ebneten Straßen bevorzugt oder sich von steinigen Pfaden anziehen lassen? Wie ha­ben sie sich verhalten, wenn sie in Sackgas­sen geraten sind? Aufgrund welcher An­schauungen von Welt verfolgten sie zu wel­chen Zeiten welche Ziele? Arbeiten sie mit ausgefahrenen Ellenbogen oder eher mit ausgestreckten Händen?

Übrigens interessieren mich diese Fragen als Lehrende, als Kollegin unter Kollegen ebenso brennend, wie sie einen Studenten interessieren mögen. Allerdings sehe ich keinen vernünftigen Grund, mein Interesse auf diejenigen Kollegen zu beschränken, die zufälligerweise, wie ich, im Osten die­ses Landes gelebt und gewirkt haben. Ich bin für Dialoge, die die unterschiedlichen Lebensmuster in den beiden Deutsch­ländern zum Gegenstand haben, die ver­schiedenartigen - und die gleichartigen - Parameter unseres So-geworden-Seins.

Ich bin jedoch verhement dagegen, daß der Ostmensch zu Antworten genötigt wird, die ihm der Westmensch mit dem bigotten Gestus des Pharisäers abverlangt:Ich danke dir Gott, daß ich nicht bin wie die anderen Leute... (Evangelium Lukas/18, 11). Aut diese Weise vollzieht sich nicht Erhellung der ostdeutschen Geschichte, sondern nur Verklärung - sprich: morali­sche Aufwertung - der westdeutschen. Quizzfrage: Was ist schon ein mit allen Was­sern gewaschener Steuerhinterzieher ge­gen einen dreckigen Stasi-Spitzel?

Vieles von dem, was der Öffentlichkeit der­zeit alsGeschichtsaufarbeitung' 1 präsen­tiert wird, kommt über den Status von Politkitsch nach dem Strickmuster alter Heimatfilme nicht hinaus, lügendsamer Gutsherr nimmt sich gestrauchelter Vollwai­se an und legt gottlosem Wilderer das blu­tige Handwerk. Fatalerweise spielen nicht wenige aus der kleinen Schar der bürger­bewegten Ostdeutschen bei dieser Insze­nierung als Edelweiß mit. An der Uni Pots­dam gäbe es möglicherweise, im Gegen­satz zu vielen anderen Hochschulen in Ost­deutschland, reale Chancen für einen er­kenntnisreichen deutsch-deutschen Dialog ohne Schietlage und Verkitschung. Ermutigende Signale für einen solchen Dia­log kommen vor allem aus einigen - nicht allen - Bereichen, m denen im unmittelba­

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ren Arbeitskontakt zwischengebliebenen" undgekommenen Kollegen der Abbau von beiderseitigen Vorurteilen stattfindet. Im öffentlichen Dialog hingegen habe ich nach wie vor das Gefühl, daß die Überle­gungen ostdeutscher Mitarbeiter erst dann mit Interesse wahrgenommen werden, wenn sie eine Beschreibung ihres grauen, fremdbestimmten Alltags bis '89 vorausge­schickt haben, günstigerweise garniert mit einer Aufzählung diverser ideologischer Irr- tümer. Den rechten Glanz aber scheinen ostdeutsche Argumente erst dann zu be­kommen, wenn sie von jemandem vorgetra­gen werden, der für sich einschlägige Opferqualitäten geltend machen kann. Mir persönlich ist angesichts grassierender Opferwilligkeit die Lust auf eine Opferrolle gründlich vergangen.

Dr. Uta Sändig Philosophische Fakultät I

Legalität oder Legitimität?

Die Grundordnungskommission wird dem Konzil und der Universitätsöffentlichkeit im April den Entwurf einer überarbeiteten Grundordnung zur Diskussion vorlegen. Er orientiert sich im wesentlichen an der vom Gründungssenat verabschiedeten Fas­sung und verarbeitet die bisherigen Erfah­rungen mit der akademischen Selbstver­waltung an der Universität Potsdam. Die Überarbeitung war notwendig, weil das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) 1993 nur Teile dieser Fassung erlassen hatte, um der Universität schnell eine Grundlage für den Übergang von der Gründungsphase in die Autonomie zu geben. Diese 'Vorläufige Grundordnung läuft am 1. Juli d,J. aus. Sie ist, wie allgemein bekannt, nicht in allen Tteilen konsistent und praktikabel, widerspricht im übrigen hier und dort dem Brandenburgischen Hoch­schulgesetz - (BBHG) - und ist darin die­sem Gesetz selbst nicht unähnlich.

Viele der vom MWFK angeregten Vorschlä­ge für die fällige Novellierung des BBHG sind in den neuen Entwurf der Grundord­nung eingearbeitet worden. Das Konzil hat die Aufgabe, sich über langfristige Entwick­lungen der Universität Gedanken zu ma­chen.

Wer die Formulierung entsprechender Rah­menbedingungen und den damit verbunde­nen Anspruch an das MWFK und den Ge­setzgeber, den dafür notwendigen rechtli­chen Rahmen zu schaffen, mit flagrantem Gesetzesbruch gleichsetzt, reduziert die Universität als Vereinigungunverantwort­lich Gehorsamer (Comfort) zur nachgeord- neten Behörde der Mimsterialbürokratie und verkennt, dlaß staatlicher Ordnungs­

sinn und unversitäre Autonomie zumindest seit dem frühen 19. Jahrhundert in einem traditionellen Spannungsverhältnis stehen, das Teil einer allgemeinen Ungleich­zeitigkeit zwischen Praktiken, in denen sich unterschiedliche Interessen artikulieren, und deren rechtsförmiger Kodifikation und Verwaltung ist - eine notorische Differenz von Legitimität und Legalität, die zumindest zwei Berufsgruppen dauerhaft ernährt; der einen gehört mein geschätzter Kollege Prof. Dr, Detlef Belling an, zur anderen, den Phi­lologen, mag er mich zählen.

Prof. Dr. Joachim Gessinger Institut für Germanistik

Ein rechtsfreier Raum?

Wie die PUTZ berichtet, beabsichtigt die Grundordnungskommission des Konzils, eine Verfassung für die Universität Potsdam zu entwerfen, die bewußt mit dem Hoch­schulrecht in bestimmten Punkten kolli­diert. Prof. Dr. Joachim Gessinger stellte im Konzil in Aussicht, die rechtswidrigen Re­geln besonders zu markieren. Die Mehrheit des Konzils billigte dieses Vorgehen und ist offenbar bereit, sich mit einem solchen Entwurf auseinanderzusetzen.

Bevor ein Irrweg eingeschlagen wird, sei dazu angemerkt: Die Universität Potsdam ist in ihrer Selbstverwaltung autonom. Sie kann sich aber über geltendes Recht nicht hinwegsetzen. Es ist mit rechtsstaatlichem Denken unvereinbar, daß ein Gremium des Konzils eine Grundordnung zu erarbeiten und dem Konzil zur Beschlußfassung vorzu­legen beabsichtigt, die den durch zwingen­de Bestimmungen des geltenden Rechts, namentlich des Hochschulrechts, gesetzten Rahmen überschreitet. Die Universität kann in ihrer Grundordnung den Spielraum, den das Hochschulrecht eröffnet, bis zur äußer­sten Grenze ausnutzen. Nur eben diese Grenze, die durch das Parlament gesetzt ist, muß von uns respektiert werden. Wer möchte daran zweifeln?

Unbestritten ist es Aufgabe des Konzils, hochschulpolitische Perspektiven zu disku­tieren und Änderungen des geltenden Hochschulgesetzes zu fordern. Der Rechts­bruch ist aber kein legitimes politisches Mittel zur Veränderung von Gesetzen, die reformbedürftig sein mögen. Eine Grund­ordnung, die dem Hochschulrecht wider­spricht, kann das Ministerium für Wissen­schaft, Forschung und Kultur veranlassen, im Wege der Rechtsaufsicht gegen die Uni­versität einzuschreiten. Die Universität Pots­dam sollte ihre Autonomie - ein hohes Gut - nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Professor Dr. iur. Detlev W Belling, M.C.L./Juristische Fakultät

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