mungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Erdkunde sowie die Studienordnung und die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Lehramtsstudiengänge im Fach Physik, Ferner stimmte der Senat, vorbehaltlich eines positiven Votums der Kommission für Lehre und Studium (LSK), der Einrichtung der Studiengänge Metall- und Elektrotechnik als Aufbaustudiengänge zu. Es ist eine jährliche Aufnahmekapazität beider Studiengänge von zusammen maximal 60 Studierenden vorgesehen.
Beschlossen haben die Senatoren und Senatorinnen auch die Abtrennung des Bereiches Kultur aus dem Zentrum für Sport und Kultur. Der Hochschulsport soll als eigenständiges Zentrum erhalten bleiben und die Bezeichnung „Zentrum für Hochschulsport“ erhalten. Als dessen Leiter wurde der bisherige Leiter des Bereiches Sport des Zentrums für Sport und Kultur, Dr. Erhard Buchholz, bestellt. Der Bereich Kultur wurde als Stabsstelle dem Rektor zugeordnet und erhielt die Bezeichnung „Referat für Kultur“. Kein Beschluß wurde über die personelle Ausstattung des Referates gefällt: diese soll dem Rektor bzw. dem Rektorat Vorbehalten sein.
Seine Zustimmung erteilte das Gremium dem Entwurf eines Kooperationsvertrages zwischen der Universität Potsdam und der Fächhochschule Potsdam sowie - vorbehaltlich eines positiven Votums der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) - einer Kooperationsvereinbarung mit der Max-Planck-Gesellschaft in bezug auf das Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie. Auch ein Hochschulpartnerschaftsvertrag mit der Universität Grenoble III in Frankreich fand das Einverständnis der Senatorinnen und Senatoren, die den Rektor beauftragten, diesen Vertrag zu unterzeichnen, Hg.
In seiner 35. Sitzung am 25. Juli 1996 hat sich der Senat der Universität Potsdam u.a. mit folgenden Themen beschäftigt bzw. nachstehende Beschlüsse gefaßt:
Prof. Dr. Wolfgang Loschelder stellte zunächst fest, daß sich aufgrund der vom Land auferlegten Haushaltsentscheidungen wesentliche “feile der Arbeit des Rektorates und anderer Bereiche darauf konzentrierten, aus diesen Festlegungen für die Uni erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Zum Stand des Verfahrens zur Verbeamtung des wissenschaftlichen Personals teilte der Rektor mit, daß durch die Beteiligung mehrerer Ausschüsse des Landtages und der damit verbundenen Erörterung des Verbeamtungskonzeptes Verzögerungen eingetreten seien. Deshalb sei vor der Beendigung der Sommerpause ein Beschluß zum Konzept nicht zu erwarten, so die Auskunft aus dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Des weiteren informierte er darüber, daß das Ministerium den Lehramtsstudiengang Kunst für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Primarstufe/Sekun- darstufe I (stufenübergreifend) genehmigt hat. Demzufolge kann die Ausbildung mit dem Wintersemester 1996/97 beginnen. Auch diesmal standen wieder Studienordnungen und Prüfungsbestimmungen zur Beschlußfassung auf der Tagesordnung des Senates. So verabschiedeten die Gremienmitglieder die Studienordnung für die beruflichen Fachrichtungen Elektro- und Metalltechnik im Aufbaustudiengang (Ergänzungsstudium), die Studienordnung und die Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Sportwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudiengang sowie die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft,
Die wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung gehört zu den Verpflichtungen der Hochschule, ist aber gleichzeitig eine im Eigeninteresse aller an der Alma mater vertretenen Fächer und Einrichtungen liegende Querschnittsaufgabe. Der Senat votierte nun dafür, eine Unterkommission Weiterbildung (UKWB) einzurichten, die der Senatskommission für Lehre und Studium zuarbeitet. Ihr gehören Weiterbildungsbeauftragte der Fakultäten sowie ein Vertreter des
universitären Weiterbildungszentrums an. Bei Weiterbildungsaktivitäten der Universität in privatrechtlicher Trägerschaft sind detaillierte Kooperationsvereinbarungen mit der Hochschule abzuschließen, und die universitäre Einrichtung ist jeweils maßgeblich zu beteiligen. Damit im Zusammenhang beschloß das Gremium, vorbehaltlich der Zustimmung des Satzungsausschusses, die Ordnung der Weiterbildungsstudien an der Universität Potsdam (Weiterbildungsordnung) .
Da im Oktober 1996 die zweijährige Amtszeit der bisherigen nichtstudentischen Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Potsdam abläuft, wurde eine Neubenennung erforderlich. Der Senat wählte deshalb Prof. Dr. Dieter Wagner, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, als Mitglied und Prof. Dr. Marianne Andrae, Juristische Fakultät, als stellvertretendes Mitglied in diesen Rat.
Als weitere Personalentscheidungen bestätigte der Senat neue Geschäftsführende bzw. stellvertretende Geschäftsführende Direktoren, deren Amtszeit am 1. Oktober 1996 begann. Es sind dies: Prof. Dr. Ottmar Ette und Prof. Dr. Gerda Häßler im Institut für Romanistik, Prof. Dr. Martin Brunkhorst und Prof. Dr. Wilfried Gienow im Institut für Anglistik und Amerikanistik.
Gemäß der Satzung des Interdisziplinären Zentrums für Australienforschung ist ein Kuratorium einzusetzen. Als dessen ehrenamtliche Mitglieder bestellte der Senat jetzt den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, den Rektor bzw, den Kanzler der Universität Potsdam, jeweils einen Vertreter des Auswärtigen Tüntes und der australischen diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie Prof. Dr. Wilhelm Bürklin aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Helene Harth und Prof. Dr. Peter Drexler aus der Philosophischen Fakultät I und Prof. Dr. Rolf Mitzner aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. B.E.
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PUTZ 7/96
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