Heft 
(1.1.2019) 08
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Wo liegen die Kriterien für einen flächendecken­den NC?

Stief: Ein Missverständnis liegt meist darin, dass gefragt wir, bei welcher Grenze der NC liegt. Die richtet sich immer nach dem Notendurchschnitt der aktuellen Bewerber. Der Notendurchschnitt kann in einem Jahr bei 2,4 liegen, im nächsten bei 1,4. Das allgemeine Zulassungsverfahren trennt zwischen 60 Prozent nach Durchschnitts­note der Hochschulzugangsberechtigung und 40 Prozent nach Wartezeit. Es kommen also nicht nur die Notenbesten rein, sondern auch die, die gewartet haben. Auch andere Kriterien spielen eine Rolle, etwa die Absolvierung von Wehr- und Zivildienst oder des Freiwilligen sozialen Jahres. Als Wartezeit, wird aber nur die Zeit anerkannt, in der man nicht immatrikuliert ist, auch pro for­ma nicht.

Wie sinnvoll sind in dem Zusammenhang Eig­nungsprüfungen und wo werden sie angewandt? Stief: Ich erachte Eignungstests als grundsätzlich sinnvoll und in den Fächern Sport, Musik und Kunst sind sie ja traditionell obligatorisch. Heute davon auszugehen, dass jeder Abiturient studier­fähig ist, ist problematisch. Einerseits hat in bestimmten Schulfächern, etwa Biologie, eine Leistungsexplosion stattgefunden. Andererseits wählen viele Abiturienten, weil sie gute Noten für ihren Fächerdurchschnitt brauchen, schwierige Fächer einfach ab. Beliebtes Beispiel: Mathema­tik. Nur müssen dann viele, die beispielsweise Psychologie studieren, erleben, dass fast das gesamte Grundstudium aus Mathematik /Statis­tik besteht. Wie will man Lehrveranstaltungen im ersten oder zweiten Semester machen, wenn der Kenntnisstand zwischen Null und Hundert dif­feriert? Deshalb gibt es ja auch bei Fächern, die seltener Schulfächer sind, etwa die slawischen Philologien, hier an der Universität ein Propä­deutikum, wo die Studierenden außerhalb ihres

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Norbert Stief ist Dezernent für

‚Studienangelegenheiten

an der Uni Potsdam.

Fotos: Fritze

Curriculums entsprechende Sprachkenntnisse erwerben müssen. Apropos Philologien: hier gab es immer ein Problem und auch das hat wieder mit Berlin zu tun. Dort wird der Sprachtest vor der Immatrikulation durchgeführt. Diese Mög­lichkeit besteht bei uns noch nicht, das heißt, hier wird der Sprachtest erst nach der Immatrikula­tion absolviert. Die entsprechenden Leistungen müssen dann bis spätestens bis zur Zwischen­prüfung erbracht werden. Was passiert, liegt auf der Hand. Diejenigen, die in Berlin nicht bestan­den haben, haben sich hier immatrikuliert. Ent­weder sie haben dann dem Studium hier nicht folgen können und wurden Abbrecher oder sind nach bestandener Zwischenprüfung zurück nach Berlin. Das heißt, wir haben in den Philologien viele im Grundstudium ausgebildet, aber keine Absolventen gehabt. Der neue Entwurf des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes erlaubt uns jetzt den Test vor der Immatrikulation.

Vielen Dank für das Gespräch.

Viel zu tun: Mehr als 20 000 Bewerber auf 3 400 Studienplätze.

So viele Bewerber wie nie

60 Prozent mehr Studienbewerberinnen und-bewerber hatte die Uni Pots­dam in diesem Semester im Vergleich zum vergangenen Jahr zu verzeich­nen. Erstmals sah sich die Hochschule veranlasst, zum Wintersemester 2003/2004 einen flächendeckenden Numerus clausus festzusetzen, um die Studierfähigkeit zu sichern. Diese Maßnahme wurde aufgrund der Einfüh­rung eines flächendeckenden Numerus clausus an den Berliner Universitä­ten notwendig. Etwa 20.500 Anträge auf Fachbewerbungszulassung in einem N.C.-Fach lagen vor. Besonders stark umworben sind die Studiengänge Diplom-Ernährungswissenschaft mit 706 Bewerbungen für 33 Plätze, Euro­päische Medienwissenschaft(Bachelor) mit 843 Bewerbungen für 30 Plätze, Medienwissenschaft(Magister-Nebenfach) mit 1041 Bewerbungen für 35 Plätze und Rechtswissenschaft(Staatsexamen) mit 1281 Bewerbungen für 344 Plätze. Red.

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