Benutzungshinweise
Das Register ist als Kreuzregister angelegt, d. h. es verzeichnet Personennamen und Sachbegriffe in einem Alphabet. Erfaßt wurden:
— Autoren mit Titeln ihrer Aufsätze
— Titel der Werke T. F.’s
— Autoren mit Titeln besprochener Werke
— Rezensenten besprochener Werke
— Personen- und Ortsnamen von Belang
— Sachbegriffe aus dem Inhalt der Beiträge, unabhängig davon, ob sie hier wörtlich erscheinen (Stichwörter) oder sich aus dem Zusammenhang ergeben (Schlagwörter)
— vollständig abgedruckte Briefe (chronologisch und inhaltlich)
— Briefauszüge, sofern sie mindestens drei Druckzeilen umfassen (chronologisch und inhaltlich)
Die Begriffe sind in den meisten Fällen durch zusätzliche Unterbegriffe spezifiziert.
„Im Urteil T. F.’s“ verweist auf wörtliche Äußerungen T. F.’s.
Der Inhalt von Rezensionen wurde nicht ausgewertet.
Die ständige Rubrik „Mitteilungen“ wurde nur in inhaltlich begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.
Abbildungen wurden unter dem entsprechenden Begriff vermerkt und zusätzlich in das Register der Abbildungen aufgenommen.
Die Ordnung der Schlagwörter ist alphabetisch nach der gegebenen Wortfolge,' jedoch unter Übergehung des am Anfang stehenden bestimmten Artikels. Umlaute sind als ae, oe bzw. ue eingeordnet.
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