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Sonderheft 4, Register für die Bände 1 (1965) - 2 (1973) [Hefte 1-16] und die Sonderhefte 1-3
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Benutzungshinweise

Das Register ist als Kreuzregister angelegt, d. h. es verzeichnet Personen­namen und Sachbegriffe in einem Alphabet. Erfaßt wurden:

Autoren mit Titeln ihrer Aufsätze

Titel der Werke T. F.s

Autoren mit Titeln besprochener Werke

Rezensenten besprochener Werke

Personen- und Ortsnamen von Belang

Sachbegriffe aus dem Inhalt der Beiträge, unabhängig davon, ob sie hier wörtlich erscheinen (Stichwörter) oder sich aus dem Zusammen­hang ergeben (Schlagwörter)

vollständig abgedruckte Briefe (chronologisch und inhaltlich)

Briefauszüge, sofern sie mindestens drei Druckzeilen umfassen (chro­nologisch und inhaltlich)

Die Begriffe sind in den meisten Fällen durch zusätzliche Unterbegriffe spezifiziert.

Im Urteil T. F.s verweist auf wörtliche Äußerungen T. F.s.

Der Inhalt von Rezensionen wurde nicht ausgewertet.

Die ständige RubrikMitteilungen wurde nur in inhaltlich begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.

Abbildungen wurden unter dem entsprechenden Begriff vermerkt und zusätzlich in das Register der Abbildungen aufgenommen.

Die Ordnung der Schlagwörter ist alphabetisch nach der gegebenen Wortfolge,' jedoch unter Übergehung des am Anfang stehenden bestimm­ten Artikels. Umlaute sind als ae, oe bzw. ue eingeordnet.

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