Heft 
(2023) 30
Seite
119
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Schriftenschau 119 Schriftenschau Komitee gegen den Vogelmord e. V., Commit­tee Against Bird Slaugther(CABS) 2023: Illegale Greifvogelverfolgung. Leitfaden für Zeu­gen, Naturfreunde und Strafverfolgungsbehörden. 5. überarbeitete Aufl. 2023. 21 Seiten. Dass diese kleine Broschüre nun in der fünften überarbeiteten Auflage erscheint, ist ein Indiz für die Aktualität des Themas. Und das nicht etwa we­gen der allseits bekannten diesbezüglichen Prob­leme bei Ländern des Mittelmeerraumes und des nahen Ostens, sondern es geht um Deutschland. Es wird offensichtlich weitgehend unter­schätzt, welche Ausmaße diese Straftaten auch bei uns haben, denn es ist von einer Dunkelziffer um 90 % auszugehen. Mit dem Projekt EDGAR hat das Komitee ge­gen den Vogelmord eine zentrale Stelle geschaffen, bei der die Daten erfasst und ausgewertet werden und deren Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Verfü­gung stehen. In den Jahren 2005 bis 2021 wurden dort 1.653 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung dokumentiert. Weit überwiegend betraf das Mäusebussarde, aber auch- außer Wespenbussard- alle anderen hei­mischen Arten. Als Übersicht zur Verteilung der Fälle in den deutschen Landkreisen ist eine Karte abgebildet, auf der ein Schwerpunkt in Nordrhein­Westfalen zu erkennen ist. Es mangelt nicht an gesetzlichen Grundlagen aus dem Bundesnaturschutzrecht, dem Jagdrecht und dem Tierschutzrecht, die den Schutz der Greifvö­gel bezwecken sollen, wie konzentriert dargestellt wird. Es werden auch ausführlich die verschiedenen Verfolgungsmethoden erläutert, von denen Vergif­tungen an erster Stelle stehen, bei denen bisher 30 verschiedenen Wirkstoffe nachgewiesen sind. Häu­fig werden Mittel verwendet, die als Pflanzenschutz­mittel schon viele Jahre in der EU verboten sind. Anschaulich beschreiben die Autoren Merkmale von Vergiftungen und dass auch Gefährdungen für Menschen von ihnen ausgehen können. Regelmäßig werden auch Nachstellungen mit verschiedensten Fallentypen dokumentiert, und selbst der Abschuss, meist mit Schrot, was auf Röntgenbildern festgestellt wird, ist nicht selten. Das Fällen von Nistbäumen, Aushorstungen sowie gezielte Störungen des Brutgeschäftes sind weite­re Methoden, und sie spielen seit einiger Zeit im Zusammenhang mit der verstärkten Windenergie­nutzung eine stärkere Rolle. Besonders wichtig in dieser Broschüre sind die Hinweise für Zeugen und Strafverfolgungsbe­hörden. Dabei kommt der örtlichen Polizeidienst­stelle die zentrale Aufgabe der Beweissicherung zu. Sie ist auf Grund der Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet, unverzüglich zu handeln, da es sich in diesen Fällen um Straftaten handelt. Mit Sicherheit ist das nicht allen Polizeidienststellen so eindeutig klar, zumal dann, wenn keine Erfahrun­gen auf dem Gebiet vorliegen. Es werden wichti­ge Hinweise zum Verhalten als Zeuge am Tatort und im späteren Verfahren gegeben. Auf der Seite www.greifvogelverfolgung.de wird ein anony­mes Meldetool angeboten. Die Hinweise können auch direkt an EDGAR@komitee.de per E-Mail oder telefonisch 0228665521 übermittelt werden. Die Beispiele für Verurteilungen zeigen, dass sich das Engagement lohnen kann.