Heft 
(2024) 31
Seite
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Horny: Auswertung der Kiebitzerfassung 2024 im Land Brandenburg

sammelt hat. Dieser hat gemäß Kreisabgrenzung von 1953 geringe Randflächenanteile von 2% am SPA Spreewald und Lieberoser Endmoräne und profitiert bestenfalls passiv durch die Bestandsent­wicklungen im SPA( NOAH 2021). 1973 gab es auf dieser Fläche noch 182 Reviere( RYSLAVY& MÄDLOW 2001). Bei der nächsten Erfassung im Jahr 1993 sank die Zahl auf 28 Reviere und pendelt seitdem um einen stabil erscheinenden Wert zwi­schen 20 bis 50 Revieren. Im Jahr 2024 waren es 24 Reviere( Haupt, schriftl.). Die Zahlen verdeut­lichen, dass auch außerhalb der SPA der Abwärts­trend seit 1990 nicht immer eindeutig ist.

In der Konsequenz ist erkennbar, dass die beiden Methoden Stichprobenflächen( MhB) und landesweite Erfassung nicht immer zu den exakt gleichen Ergebnissen kommen müssen. Die Wahr­heit liegt vermutlich dazwischen( beachte auch die nachträgliche Korrektur der landesweiten Be­standszahl für die 1990er Jahre in der Roten Liste anhand der Erkenntnisse aus dem MhB; RYSLAVY et al. 2019). Es stellt sich zudem die Frage, wie geeignet das MhB zukünftig für die Beurteilung des Kiebitzbestandes bleibt, wenn dieser keine ⟫häufige Art mehr ist. Hier kann eine landesweite Erfassung ansetzen und das Bild vervollständigen - auch wenn manche Fragen weiterhin ungeklärt bleiben.

Die für 2024 ermittelte Mindestschätzung von 1.050 bis 1.300 Revieren erscheint aufgrund der angesprochenen Erfassungslücken zu nied­rig. Dennoch wurden die wichtigsten bekannten Schwerpunktvorkommen erfasst, so dass die Dun­kelziffer nicht sehr hoch eingeschätzt wird. Eine rechnerische Ableitung anhand der Trends älterer Erfassungen scheint nicht zielführend. Daher kann der Autor nur den Vorschlag machen, den Maxi­malwert etwas nach oben zu korrigieren. Im Er­gebnis wird für das Jahr 2024 ein Gesamtbestand von 1.050 bis 1.550 Kiebitzrevieren geschätzt.

5 Ausblick

Der Kenntnisstand über die wichtigsten Kiebitz­Brutgebiete ist insgesamt als gut zu betrachten. Aufgrund der Datenlage von 916 bis 1.133 er­fassten Revieren eröffnet sich vielleicht die Mög­lichkeit, landesweite Bestandsauswertungen künftig allein anhand der Daten von ornitho.de

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durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Meldebeteiligung ähnlich hoch bleibt und zudem die Angabe von Nullmeldungen verstärkt genutzt wird. Zudem wäre es künftig sinnvoll, die Kiebitz­zahlen der bereits etablierten Projektgebiete zen­tral zu sammeln und vergleichbar aufzuarbeiten. Diesen Anspruch konnte die vorliegende Auswer­tung nicht erfüllen.

Das Resultat der Auswertung ist ein geschätz­ter Landesbestand von 1.050 bis bis 1.550 Revie­ren. Ab dem Jahr 2025 soll bundesweit die zweite Erfassung deutscher Brutvogelbestände( ADEBAR 2) starten, so dass in wenigen Jahren mit einer aktualisierten und vergleichbaren Übersicht der Bestandszahlen zu 2005 bis 2009 zu rechnen ist. Dann wird sich zeigen, wie belastbar die hier prä­sentierte Schätzung ist. Als sicher ist anzusehen, dass die Bestandsentwicklung in Brandenburg seit den 1990er Jahren weiterhin negativ verläuft.

Im Vergleich dazu war der Kiebitz im Jahr 1983 bei der Erstellung der ersten Avifauna noch so häufig, dass der Bestand nicht eingeschätzt wer­den konnte( GRÄTZ& LITZBARSKI 1983). Die Eu­ ropäische Vogelschutzrichtlinie sieht vor, dass sich die Bestände seit 1979 nicht hätten verschlechtern dürfen. Natürlich ist dies in der heutigen Kultur­landschaft und unter den Bedingungen von in­tensiver Landwirtschaft und des Klimawandels utopisch. Große Moorgebiete wurden in der Ver­gangenheit komplexmelioriert und die Intensität der Nutzung ist hoch. Derzeit gibt es in Branden­ burg keine Population, die sich in einem guten Zustand befindet und ausreichend Nachwuchs generiert( vgl. Angaben zum Bruterfolg bei NOAH 2021). An diesem Punkt müssen sich brandenbur­gische Kiebitzprojekte an den Beispielen anderer ( Bundes-) Länder orientieren, um künftig wieder Quellpopulationen zu schaffen, die das langfristige Überleben der Art gewährleisten können.

Am 24. Juni 2024 verabschiedete die Europä­ ische Union die Verordnung zur Wiederherstel­lung der Natur. Im darin befindlichen Anhang V werden einzelnen Mitgliedsstaaten mit historisch stärker dezimierten Feldvogelpopulationen ge­zielte Verpflichtungen übertragen- man könnte sie als Hausaufgaben bezeichnen. Die Bestände dieser Arten müssen sich bis 2030(!) drastisch verbessern, um nicht gegen die Verordnung zu verstoßen. Deutschland trägt diese Verantwortung