Horny: Auswertung der Kiebitzerfassung 2024 im Land Brandenburg
sammelt hat. Dieser hat gemäß Kreisabgrenzung von 1953 geringe Randflächenanteile von 2% am SPA Spreewald und Lieberoser Endmoräne und profitiert bestenfalls passiv durch die Bestandsentwicklungen im SPA( NOAH 2021). 1973 gab es auf dieser Fläche noch 182 Reviere( RYSLAVY& MÄDLOW 2001). Bei der nächsten Erfassung im Jahr 1993 sank die Zahl auf 28 Reviere und pendelt seitdem um einen stabil erscheinenden Wert zwischen 20 bis 50 Revieren. Im Jahr 2024 waren es 24 Reviere( Haupt, schriftl.). Die Zahlen verdeutlichen, dass auch außerhalb der SPA der Abwärtstrend seit 1990 nicht immer eindeutig ist.
In der Konsequenz ist erkennbar, dass die beiden Methoden Stichprobenflächen( MhB) und landesweite Erfassung nicht immer zu den exakt gleichen Ergebnissen kommen müssen. Die Wahrheit liegt vermutlich dazwischen( beachte auch die nachträgliche Korrektur der landesweiten Bestandszahl für die 1990er Jahre in der Roten Liste anhand der Erkenntnisse aus dem MhB; RYSLAVY et al. 2019). Es stellt sich zudem die Frage, wie geeignet das MhB zukünftig für die Beurteilung des Kiebitzbestandes bleibt, wenn dieser keine ⟫häufige“ Art mehr ist. Hier kann eine landesweite Erfassung ansetzen und das Bild vervollständigen - auch wenn manche Fragen weiterhin ungeklärt bleiben.
Die für 2024 ermittelte Mindestschätzung von 1.050 bis 1.300 Revieren erscheint aufgrund der angesprochenen Erfassungslücken zu niedrig. Dennoch wurden die wichtigsten bekannten Schwerpunktvorkommen erfasst, so dass die Dunkelziffer nicht sehr hoch eingeschätzt wird. Eine rechnerische Ableitung anhand der Trends älterer Erfassungen scheint nicht zielführend. Daher kann der Autor nur den Vorschlag machen, den Maximalwert etwas nach oben zu korrigieren. Im Ergebnis wird für das Jahr 2024 ein Gesamtbestand von 1.050 bis 1.550 Kiebitzrevieren geschätzt.
5 Ausblick
Der Kenntnisstand über die wichtigsten KiebitzBrutgebiete ist insgesamt als gut zu betrachten. Aufgrund der Datenlage von 916 bis 1.133 erfassten Revieren eröffnet sich vielleicht die Möglichkeit, landesweite Bestandsauswertungen künftig allein anhand der Daten von ornitho.de
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durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Meldebeteiligung ähnlich hoch bleibt und zudem die Angabe von Nullmeldungen verstärkt genutzt wird. Zudem wäre es künftig sinnvoll, die Kiebitzzahlen der bereits etablierten Projektgebiete zentral zu sammeln und vergleichbar aufzuarbeiten. Diesen Anspruch konnte die vorliegende Auswertung nicht erfüllen.
Das Resultat der Auswertung ist ein geschätzter Landesbestand von 1.050 bis bis 1.550 Revieren. Ab dem Jahr 2025 soll bundesweit die zweite Erfassung deutscher Brutvogelbestände( ADEBAR 2) starten, so dass in wenigen Jahren mit einer aktualisierten und vergleichbaren Übersicht der Bestandszahlen zu 2005 bis 2009 zu rechnen ist. Dann wird sich zeigen, wie belastbar die hier präsentierte Schätzung ist. Als sicher ist anzusehen, dass die Bestandsentwicklung in Brandenburg seit den 1990er Jahren weiterhin negativ verläuft.
Im Vergleich dazu war der Kiebitz im Jahr 1983 bei der Erstellung der ersten Avifauna noch so häufig, dass der Bestand nicht eingeschätzt werden konnte( GRÄTZ& LITZBARSKI 1983). Die Eu ropäische Vogelschutzrichtlinie sieht vor, dass sich die Bestände seit 1979 nicht hätten verschlechtern dürfen. Natürlich ist dies in der heutigen Kulturlandschaft und unter den Bedingungen von intensiver Landwirtschaft und des Klimawandels utopisch. Große Moorgebiete wurden in der Vergangenheit komplexmelioriert und die Intensität der Nutzung ist hoch. Derzeit gibt es in Branden burg keine Population, die sich in einem guten Zustand befindet und ausreichend Nachwuchs generiert( vgl. Angaben zum Bruterfolg bei NOAH 2021). An diesem Punkt müssen sich brandenburgische Kiebitzprojekte an den Beispielen anderer ( Bundes-) Länder orientieren, um künftig wieder Quellpopulationen zu schaffen, die das langfristige Überleben der Art gewährleisten können.
Am 24. Juni 2024 verabschiedete die Europä ische Union die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Im darin befindlichen Anhang V werden einzelnen„ Mitgliedsstaaten mit historisch stärker dezimierten Feldvogelpopulationen“ gezielte Verpflichtungen übertragen- man könnte sie als„ Hausaufgaben“ bezeichnen. Die Bestände dieser Arten müssen sich bis 2030(!) drastisch verbessern, um nicht gegen die Verordnung zu verstoßen. Deutschland trägt diese Verantwortung