Heft 
(2024) 31
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Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg

Auch war für alle potenziellen Brutvogelarten des Anhang I der EU - Vogelschutzrichtlinie der pro­zentuale Anteil des aktuellen Bestandes in den Vogelschutzgebieten am Landesbestand zu ermit­teln, was in Brandenburg für alle 65 Brutvogel­Triggerarten erfolgte. Umfangreiche Abfragen gab es auch zu Gefährdungen und Beeinträchtigungen. Hier konnte Brandenburg leider nicht liefern auf­grund krankheitsbedingter Ausfälle in der Vogel­schutzwarte.

Der letzte Vogelschutzbericht von 2019 ist ver­fügbar unter www.bfn.de/vogelschutzbericht-2019 . Er enthält Einzelberichte zu 257 deutschen Brut­vogelarten, zu 68 überwinternden und 34 durch­ziehenden Vogelarten.

Im Rahmen des vom Gesetzgeber im Juli 2022 geänderten Bundesnaturschutzgesetzes sind nach dessen§ 45d Nationale Artenhilfsprogramme vorgesehen, insbesondere für die durch den Aus­bau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten und ihre Lebensstätten. Abweichend von der wei­terhin gültigen grundsätzlichen Zuständigkeit der Bundesländer beim Naturschutz übernimmt hier der Bund die Finanzierung zusätzlicher Schutz­maßnahmen.

Einige brandenburgische Vogelarten sind durch alle der hier relevanten erneuerbaren Energien betroffen, nämlich Biogas / Maisan­bau, Windenergie und Solarenergie. Vor allem bei der Wind- und Solarenergienutzung gibt es einen sehr großen Planungsdruck durch die Be­schleunigungsgesetze der vergangenen Jahre, was enorm konfliktreich für den Vogelschutz ist. Der dadurch entstandene Zeitdruck zwingt zu schnel­lem Handeln. Für derzeit drei der betroffenen Brutvogelarten sollen die Chancen eines Nationa­len Artenhilfsprogramms in Brandenburg genutzt werden: Schreiadler, Großtrappe und Wiesenwei­he. Weitere Programme können folgen bzw. sind schon in Vorbereitung, z. B. im Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin( M. Flade, mdl. Mitt.).

Für den Schreiadler beantragte und koordi­niert die Deutsche Wildtierstiftung das im Juli 2024 für vier Jahre bewilligte Artenhilfsprogramm für die Länder Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg . Es ist das erste dieser Program­me überhaupt in Deutschland , das an den Start geht. Die Vorbereitung erfolgte gemeinsam mit der NABU- Stiftung Nationales Naturerbe , der

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Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg­Vorpommern, mit den Vogelschutzwarten und Schreiadler- Kennern beider Länder. Vorgesehen sind Lebensraumverbesserungen, aber auch ein intensiviertes Monitoring, um überhaupt alle existierenden Vorkommen bei Infrastrukturpla­nungen zu kennen und dabei auch alljährlich Um­züge oder Neuansiedlungen zeitnah zu erfassen. Im Rahmen der regulären Horstbetreuung erfolgt dies nur unzureichend, und Monitoring- Lücken werden bisher nur durch eine kleine Personen­zahl mit großem ehrenamtlichem Aufwand bear­beitet. Es zeichnet sich seit Jahren ab, dass zwar weiter die langfristig besetzten Reviere die Basis der Population bilden, aber insgesamt die Dyna­mik zunimmt. Verstärkte Neigung zu Umzügen ist mit erfolglosen Bruten korreliert, kann aber auch durch Verluste unter den Brutvögeln entstehen. Dabei spielen Abschüsse auf dem Zugweg eine Rolle, aber im Brutgebiet ist auch die Mortalität an Windkraftanlagen hinzugekommen und hat in Deutschland nachweislich schon mindestens elf (!) Schreiadlern das Leben gekostet( vgl. LANGGE­MACH 2022). Wie groß die Dunkelziffer ist, bleibt unklar, und es ist daran zu erinnern, dass es für den Erhalt kleiner Populationen auf jeden einzel­nen Schreiadler ankommt( BÖHNER& LANGGE­MACH 2004). Auf der positiven Seite gibt es seit 2016 wieder einen Bestandszuwachs, verbunden mit Neuansiedlungen, die seit dem Jahr 2023 so­über die bisherige Arealgrenze hinausreichen. Zu der Zunahme trägt auch das Jungvogelmanage­ment bei, in dessen Rahmen seit 2004 schon 184 zweitgeborene Jungvögel ausgewildert wurden, die sonst in der Natur umgekommen wären. Es ist zu hoffen, dass das anlaufende Artenhilfsprogramm die positiven Entwicklungen weiter fördert und nicht über eine zunehmende Sterblichkeit durch immer mehr Windindustrie im Adlerlebensraum gefährdet wird. Die Bestandsstützung darf keine unentbehrliche Daueraufgabe zur Kompensation von Kollisionsopfern werden!

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Ein Projektantrag im Rahmen des§ 45d für die Großtrappe wird durch den Förderverein Großtrap­penschutz e. V. vorbereitet, nachdem die eingereich­te Projektskizze im BfN positiv bewertet wurde. Der Verein ist ohnehin grenzübergreifend in den beiden Bundesländern Brandenburg und Sachsen- Anhalt aktiv; bei der Antragstellung wird er durch die Vo­