fenen, einschließlich der Klientel. Insgesamt wird das Ergebnis positiv eingeschätzt. Die für notwendig erachtete Vergleichbarkeit der Maßnahmen wurde erheblich verbessert, auch die subjektiven Einschätzungen weisen auf Verbesserungen hin. Deshalb empfehlen die Autoren, daß von ihnen entwickelte Verfahren voll in die Praxis umzusetzen und, besonders wichtig, die erforderlichen Ressourcen(Zeitdauer der Maßnahme, Personalschlüssel) zur Verfügung zu stellen. Sie regen eine weitere Überprüfung in der Praxis und Verbesserung einzelner Bestandteile des Projekts an. Abschließend erörtern die Autoren noch mögliche Konsequenzen, die sich durch die Neuordnung von Berufen(Metall und Elektro seit 1987, heute weitere) ergeben könnten. Hier gehen sie, wie sich inzwischen erwiesen hat, unberechtigt optimistisch davon aus, daß diese Neuordnung am Hauptschüler-Niveau orientiert sei. Das Problem des Berufseinstiegs, der Erstberufswahl, ist auch für diese Gruppe schwer geworden, trotz der demoskopischen Entwicklung. Zuzustimmen ist aber dem Hinweise, daß es— entsprechende Methoden vorausgesetzt(vgl. Krogoll u.a.)— auch von einem geringen Leistungsniveau aus möglich ist, die durch den Einsatz neuer Technologien erforderlichen Kenntnisse zu erwerben.
Die Übertragbarkeit der Ergebnisse des Projekts auf den schulischen berufsorientierten Arbeitslehreunterricht wird lediglich in einem Satz angedeutet. Dies ist schade, weil Lehrerinnen und Lehrer dieses Lernbereichs viele Anregungen aus dem Projektbericht entnehmen könnten. Hier wäre ein Vergleich diagnostischer Verfahren mit den entsprechenden Vorschlägen für die Arbeitslehre von Dietrich und von Scharff hilfreich. Wenn bislang auch nur relativ wenige Jugendliche nach der Schule diesen weiteren Prozeß der Berufsfindung durchlaufen (drei Prozent aller Ratsuchenden), so ist doch damit zu rechnen, daß die Probleme der beruflichen Einordnung der Sonderschulabsolventen durch die Neuordnung der Berufe dramatisch steigen werden. Durch eine Verbesserung sowohl des berufsorientierten Unterrichts in den Sonderschulen als auch in Hauptschulen und in allen anderen Schulen können die Chancen auf beruflichen Einstieg erheblich verbessert werden. Die in dem Projekt erarbeiteten Prinzipien können hierbei dann eine wesentliche Hilfe sein,
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wenn die Bedeutung dieses Lernbereichs endlich erkannt wird und eine stärkere Verzahnung der schulischen Maßnahmen mit weiteren, ergänzenden berufsorientierten Maßnahmen, wie den im Projekt erarbeiteten, auf breiter Front realisiert würde. Der Projektbericht sei deshalb all denen zur Lektüre und kritischen Auseinandersetzung empfohlen, die sich mit der immer noch lebensgeschichtlich bedeutsamen Forderung nach Arbeit und Beruf für alle auseinandersetzen.
Gerhard H. Duismann, Soest
Thust, W.; Trenk-Hinterberger, P.(1989). Recht der Behinderten. Eine systematische Darstellung für Praxis und Studium. 2. Aufl. Weinheim, Basel: Beltz. 254 S.
Auch für die Ausübung heilpädagogischer Berufe ist es nützlich, mitunter sogar unumgänglich, über die Rechte Behinderter Bescheid zu wissen. Das vorliegende Buch von Thust und Trenk-Hinterberger ist jetzt in der zweiten, vollständig überarbeiteten Auflage mit Gesetzesstand 1.1.1989 erschienen. Es enthält ein Verzeichnis gebräuchlicher bzw. verwendeter juristischer Abkürzungen, was die Benutzung als Nachschlagewerk ebenso erleichtert wie das relativ ausführliche, inhaltlich weit umspannende Stichwortverzeichnis, Als Anhang sind, ebenfalls sehr hilfreich für den Nicht-Juristen, Fundstellennachweise zusammengestellt. In Tabellenform findet man unter der Spalte„Arten der Hilfe“(z.B. Beratung, Medizinische Leistungen, Berufsfördernde Leistungen etc.) und der Reihe„Arten der Behinderung, Personenkreis‘‘ (z.B. ‚Opfer von Gewalttaten, rentenversicherte aber nicht krankenversicherte Personen etc.) den jeweils zuständigen gesetzlichen Leistungsträger. Ferner sind rechtliche Bezugsquellen aus dem Behindertenrecht überschaubar angeordnet. Wer beispielsweise zum Stichwort ‚„Behindertensport‘ wissen will, ob und auf welcher Grundlage und in welcher Weise die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Sozialhilfe etc. zuständig sind, wird hier sehr schnell fündig werden. Das gleiche gilt für fast 40 weitere ein
schlägige Stichworte(Ärztliche Behandlung, Ausbildungsgeld, Haushaltshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Körperersatzstücke, Reisekosten, Wohnungshilfe etc.). Im Text selbst werden die Inhalte in sechs Kapitel aufgeteilt:(1) Methodische Probleme des Behindertenrechts, wo unter anderem auch statistische und definitorische Probleme behandelt werden; (2) Rechtsinstitute für Behinderte; dort geht es z.B. um Rehabilitation, Renten, Schutz Behinderter im Rechtsverkehr und Strafrecht, hierbei insbesondere auch um die Frage der Schuldfähigkeit; (3) Die Sozialleistungsträger und ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch; (4) Die Freie Wohlfahrtspflege und ihre Funktion in der Behindertenhilfe; (S) Verwirklichung der Rechtsinstitute durch Einrichtungen und Maßnahmen, hier wird der medizinische Bereich ebenso angesprochen, wie der pädagogische (Frühbereich, Sonderkindergärten, Sonderschulen, berufliche Schulen), der Berufsbereich(Ausbildung, Umschulung, Werkstätten für Behinderte, Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz etc.) und der Sozialbereich(Stationäre Einrichtungen, Teilstationäre Einrichtungen, Offene Hilfe);(6) Zugangshilfen, Verfahren und Rechtschutz im Behindertenrecht. Trenk-Hinterberger sagt es in seinem Vorwort zur überarbeiteten Auflage selbst: „Jedes Kapitel, ja sogar die meisten Unterabschnitte ließen sich mühelos zu umfangreichen Büchern ausweiten“. Gerade die Tatsache, daß das Buch prägnant und knapp gehalten ist, macht seine Gebrauchsfähigkeit und Attraktivität für Vertreter heilpädagogischer Berufe aus. Wer mehr Informationen benötigt, kann auf weiterführende Literatur im Literaturverzeichnis zurückgreifen.
Prof. Dr. Ch. Anstötz, Dortmund
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVI, Heft 1, 1990