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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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fenen, einschließlich der Klientel. Insge­samt wird das Ergebnis positiv einge­schätzt. Die für notwendig erachtete Ver­gleichbarkeit der Maßnahmen wurde er­heblich verbessert, auch die subjektiven Einschätzungen weisen auf Verbesserun­gen hin. Deshalb empfehlen die Auto­ren, daß von ihnen entwickelte Verfah­ren voll in die Praxis umzusetzen und, besonders wichtig, die erforderlichen Ressourcen(Zeitdauer der Maßnahme, Personalschlüssel) zur Verfügung zu stel­len. Sie regen eine weitere Überprüfung in der Praxis und Verbesserung einzelner Bestandteile des Projekts an. Abschließend erörtern die Autoren noch mögliche Konsequenzen, die sich durch die Neuordnung von Berufen(Metall und Elektro seit 1987, heute weitere) ergeben könnten. Hier gehen sie, wie sich inzwi­schen erwiesen hat, unberechtigt optimi­stisch davon aus, daß diese Neuordnung am Hauptschüler-Niveau orientiert sei. Das Problem des Berufseinstiegs, der Erstberufswahl, ist auch für diese Gruppe schwer geworden, trotz der demoskopi­schen Entwicklung. Zuzustimmen ist aber dem Hinweise, daß es entsprechende Methoden vorausgesetzt(vgl. Krogoll u.a.) auch von einem geringen Lei­stungsniveau aus möglich ist, die durch den Einsatz neuer Technologien erfor­derlichen Kenntnisse zu erwerben.

Die Übertragbarkeit der Ergebnisse des Projekts auf den schulischen berufsorien­tierten Arbeitslehreunterricht wird ledig­lich in einem Satz angedeutet. Dies ist schade, weil Lehrerinnen und Lehrer die­ses Lernbereichs viele Anregungen aus dem Projektbericht entnehmen könn­ten. Hier wäre ein Vergleich diagnosti­scher Verfahren mit den entsprechen­den Vorschlägen für die Arbeitslehre von Dietrich und von Scharff hilfreich. Wenn bislang auch nur relativ wenige Jugend­liche nach der Schule diesen weiteren Prozeß der Berufsfindung durchlaufen (drei Prozent aller Ratsuchenden), so ist doch damit zu rechnen, daß die Proble­me der beruflichen Einordnung der Son­derschulabsolventen durch die Neuord­nung der Berufe dramatisch steigen wer­den. Durch eine Verbesserung sowohl des berufsorientierten Unterrichts in den Sonderschulen als auch in Hauptschulen und in allen anderen Schulen können die Chancen auf beruflichen Einstieg erheb­lich verbessert werden. Die in dem Pro­jekt erarbeiteten Prinzipien können hier­bei dann eine wesentliche Hilfe sein,

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wenn die Bedeutung dieses Lernbereichs endlich erkannt wird und eine stärkere Verzahnung der schulischen Maßnahmen mit weiteren, ergänzenden berufsorien­tierten Maßnahmen, wie den im Projekt erarbeiteten, auf breiter Front realisiert würde. Der Projektbericht sei deshalb all denen zur Lektüre und kritischen Auseinander­setzung empfohlen, die sich mit der im­mer noch lebensgeschichtlich bedeutsa­men Forderung nach Arbeit und Beruf für alle auseinandersetzen.

Gerhard H. Duismann, Soest

Thust, W.; Trenk-Hinterberger, P.(1989). Recht der Behinderten. Eine systemati­sche Darstellung für Praxis und Studium. 2. Aufl. Weinheim, Basel: Beltz. 254 S.

Auch für die Ausübung heilpädagogischer Berufe ist es nützlich, mitunter sogar un­umgänglich, über die Rechte Behinder­ter Bescheid zu wissen. Das vorliegende Buch von Thust und Trenk-Hinterberger ist jetzt in der zweiten, vollständig über­arbeiteten Auflage mit Gesetzesstand 1.1.1989 erschienen. Es enthält ein Ver­zeichnis gebräuchlicher bzw. verwende­ter juristischer Abkürzungen, was die Benutzung als Nachschlagewerk ebenso erleichtert wie das relativ ausführliche, inhaltlich weit umspannende Stichwort­verzeichnis, Als Anhang sind, ebenfalls sehr hilfreich für den Nicht-Juristen, Fundstellennachweise zusammengestellt. In Tabellenform findet man unter der SpalteArten der Hilfe(z.B. Beratung, Medizinische Leistungen, Berufsfördern­de Leistungen etc.) und der ReiheAr­ten der Behinderung, Personenkreis (z.B. ‚Opfer von Gewalttaten, rentenver­sicherte aber nicht krankenversicherte Personen etc.) den jeweils zuständigen gesetzlichen Leistungsträger. Ferner sind rechtliche Bezugsquellen aus dem Be­hindertenrecht überschaubar angeordnet. Wer beispielsweise zum StichwortBe­hindertensport wissen will, ob und auf welcher Grundlage und in welcher Weise die Krankenversicherung, die Unfallver­sicherung, die Sozialhilfe etc. zuständig sind, wird hier sehr schnell fündig werden. Das gleiche gilt für fast 40 weitere ein­

schlägige Stichworte(Ärztliche Behand­lung, Ausbildungsgeld, Haushaltshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Körperersatz­stücke, Reisekosten, Wohnungshilfe etc.). Im Text selbst werden die Inhalte in sechs Kapitel aufgeteilt:(1) Methodische Pro­bleme des Behindertenrechts, wo un­ter anderem auch statistische und defi­nitorische Probleme behandelt werden; (2) Rechtsinstitute für Behinderte; dort geht es z.B. um Rehabilitation, Renten, Schutz Behinderter im Rechtsverkehr und Strafrecht, hierbei insbesondere auch um die Frage der Schuldfähigkeit; (3) Die Sozialleistungsträger und ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch; (4) Die Freie Wohlfahrtspflege und ihre Funktion in der Behindertenhilfe; (S) Verwirklichung der Rechtsinstitute durch Einrichtungen und Maßnahmen, hier wird der medizinische Bereich eben­so angesprochen, wie der pädagogische (Frühbereich, Sonderkindergärten, Son­derschulen, berufliche Schulen), der Be­rufsbereich(Ausbildung, Umschulung, Werkstätten für Behinderte, Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz etc.) und der Sozialbereich(Stationäre Einrich­tungen, Teilstationäre Einrichtungen, Offene Hilfe);(6) Zugangshilfen, Ver­fahren und Rechtschutz im Behinder­tenrecht. Trenk-Hinterberger sagt es in seinem Vor­wort zur überarbeiteten Auflage selbst: Jedes Kapitel, ja sogar die meisten Un­terabschnitte ließen sich mühelos zu um­fangreichen Büchern ausweiten. Gerade die Tatsache, daß das Buch präg­nant und knapp gehalten ist, macht seine Gebrauchsfähigkeit und Attrakti­vität für Vertreter heilpädagogischer Berufe aus. Wer mehr Informationen benötigt, kann auf weiterführende Lite­ratur im Literaturverzeichnis zurück­greifen.

Prof. Dr. Ch. Anstötz, Dortmund

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVI, Heft 1, 1990