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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Buchbesprechungen

bei hirnverletzten Patienten oft ein großes Problem dar, aber nicht nur bei diesen. Nun stellen die Autoren eine Menge von Übungsaufgaben zum Kon­zentrationstraining zusammen, wobei sie Anregungen aus den üblichen Tests, aber auch aus anderen Quellen überneh­men. Wie einfach oder schwer das ist, läßt sich durch eine Überlegung leicht demonstrieren: Der Leser möge einmal versuchen, eine kognitiv etwas anspruchs­volle Aufgabe zu finden, die keine Kon­zentration erfordert. Das wird ihm wohl kaum überzeugend gelingen. Daraus fol­gert, daß man nahezu jede Aufgabe als eine zur Übung der Konzentrationsfä­higkeit ausgeben kann, wenn keine prä­zise Definition zugrundeliegt. Wird da­mit die Konzentrationsfähigkeit aber wirklich geübt? Oder werden die Patien­ten gar nur beschäftigt? Die Autoren begnügen sich mit der Augenschein­Validität und machen nicht den gering­sten Versuch, die vermuteten Wirkun­gen zu überprüfen. Auf der anderen Seite zeigen die umfangreichen Untersuchun­gen von Westhoff(1989) und Westhoff & Dewald(1990) in der Diagnostika, daß Konzentrationsleistungen zwar hoch übbar sind, aber daß der Übungseffekt extrem aufgabenspezifisch ist und prak­tisch kein Transfer auf andere Konzen­trationsaufgaben stattfindet. Das in der DDR entwickelte Therapieprogramm zur Behandlung konzentrationsschwa­cher Kinder von Barchmann und Mitar­beitern, für das 1988 eine umfangreiche experimentelle Prüfung veröffentlicht wurde, zeigt entsprechend auch nur ge­ringe Erfolge. Von all dem oder gar von eigenen Versuchen zum experimentellen Wirkungsnachweis erfährt man hier aber nichts.

Kern des Werkes ist eine umfangreiche Aufgabensammlung, geordnet nach den

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Gebieten Konzentration, Wahrnehmung, Gedächtnis und Denken(letzteres heißt Training intellektueller Prozesse). Das Prinzip ist immer dasselbe: Geboten wird eine Sammlung möglicher Trainings­aufgaben auf der Grundlage der Augen­schein-Validität. Das ist entschieden zu wenig, ja es ist irreführend, weil der An­schein erweckt wird, als ob die Trainings­aufgaben bewirken, was sie bewirken sollen. Die Naivität dieser Annahme läßt sich wirklich nicht überbieten.

In den Einleitungskapiteln wird versucht zu zeigen und theoretisch zu begründen, wie das Training didaktisch im einzelnen zu gestalten ist. Außerdem wird demon­striert, wie aufgrund der zuvor geteste­ten Ausfälle aus dem Angebot von Auf­gaben ausgewählt werden soll.

Am Schluß wird die Konzeption der‚Ma­terialien für die psychosoziale Praxis erläutert, innerhalb derer das vorliegen­de Buch erschienen ist. Danach sollen die Bände unter anderemErgebnisse der empirischen Überprüfung bzw. Do­kumentation bisheriger Erfahrungen, fernerkonkrete Hinweise für Anlage und Durchführung empirischer Kontrol­len undStatistische Auswertungshil­fen bieten. All das findet praktisch nicht statt. Ein einziger Fall wird ober­flächlich dokumentiert ohne jeden sta­tistischen Test und ohne auch nur einen Hinweis darauf, daß die bloße Testwie­derholung in der Regel schon eine be­achtliche Leistungssteigerung bringt. Die

Autoren machen es sich viel zu einfach._

Man kann nur hoffen, daß mit Hilfe die­ses Werkes nicht jene negativen Effekte produziert werden, die in der Literatur wiederholt nachgewiesen wurden und die man erzielen kann, wenn man sich auf den Augenschein verläßt.

Prof. Dr. K.J. Klauer, Aachen

Stasius, H.(1988): Menschenrechte, Ge­setze ohne Gewähr. Hamburg: Rowohlt. 156 Seiten.

Der Verfasser dieses Taschenbuches ist seit langen Jahren Mitglied der 1961 ins Leben gerufenen OrganisationAmnesty International. Der moralische Hinter­grund dieser Organisation ist bestimmend für die Darstellung des Themas ‚‚Men­schenrechte*, wobei der Verfasser insbe­sondere Kinder bzw. junge Heranwach­sende als Leserkreis ansprechen möchte. Dies wirkt sich naturgemäß auf den Sprachstil aus und auch auf die Art der Darstellung von Menschenrechtsverlet­zungen in der zurückliegenden Geschich­te und in der Gegenwart. Manche Ausfüh­rungen des 1987 erstmalig erschienenen Büchleins sind zeitlich überholt etwa die Bezugnahme auf die Situation in der DDR. Geschildert wird in begrenztem Rahmen die Geschichte der Menschen­rechtsidee, und anhand vieler Dokumen­te, Briefe, Gedichte, Lieder etc., werden Verletzungen dieser Idee illustriert. Die Einbettung solcher Dokumente in den jeweiligen Text- bzw. Problemzusam­menhang erfolgt nicht immer in einer Weise, daß der Sinn dem hier speziell angesprochenen Leserkreis ohne weite­res verständlich wird.

Die Quellennachweise am Ende des Bu­ches werden solchen Lesern eine Hilfe sein, die sich über bestimmte Probleme weiter informieren möchten.

Das Buch endet mit der Erklärung der Vereinten Nationen vom 20.11.1959, Kinder haben Rechte, sowie der am 10.12.1948 von der Generalversamm­lung dieser Organisation genehmigten und verkündetenAllgemeine(n) Erklä­rung der Menschenrechte*.

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVI, Heft 3, 1990