Buchbesprechungen
bei hirnverletzten Patienten oft ein großes Problem dar, aber nicht nur bei diesen. Nun stellen die Autoren eine Menge von Übungsaufgaben zum Konzentrationstraining zusammen, wobei sie Anregungen aus den üblichen Tests, aber auch aus anderen Quellen übernehmen. Wie einfach oder schwer das ist, läßt sich durch eine Überlegung leicht demonstrieren: Der Leser möge einmal versuchen, eine kognitiv etwas anspruchsvolle Aufgabe zu finden, die keine Konzentration erfordert. Das wird ihm wohl kaum überzeugend gelingen. Daraus folgert, daß man nahezu jede Aufgabe als eine zur Übung der Konzentrationsfähigkeit ausgeben kann, wenn keine präzise Definition zugrundeliegt. Wird damit die Konzentrationsfähigkeit aber wirklich geübt? Oder werden die Patienten gar nur beschäftigt? Die Autoren begnügen sich mit der AugenscheinValidität und machen nicht den geringsten Versuch, die vermuteten Wirkungen zu überprüfen. Auf der anderen Seite zeigen die umfangreichen Untersuchungen von Westhoff(1989) und Westhoff & Dewald(1990) in der Diagnostika, daß Konzentrationsleistungen zwar hoch übbar sind, aber daß der Übungseffekt extrem aufgabenspezifisch ist und praktisch kein Transfer auf andere Konzentrationsaufgaben stattfindet. Das in der DDR entwickelte Therapieprogramm zur Behandlung konzentrationsschwacher Kinder von Barchmann und Mitarbeitern, für das 1988 eine umfangreiche experimentelle Prüfung veröffentlicht wurde, zeigt entsprechend auch nur geringe Erfolge. Von all dem oder gar von eigenen Versuchen zum experimentellen Wirkungsnachweis erfährt man hier aber nichts.
Kern des Werkes ist eine umfangreiche Aufgabensammlung, geordnet nach den
146
Gebieten Konzentration, Wahrnehmung, Gedächtnis und Denken(letzteres heißt „Training intellektueller Prozesse‘‘). Das Prinzip ist immer dasselbe: Geboten wird eine Sammlung möglicher Trainingsaufgaben auf der Grundlage der Augenschein-Validität. Das ist entschieden zu wenig, ja es ist irreführend, weil der Anschein erweckt wird, als ob die Trainingsaufgaben bewirken, was sie bewirken sollen. Die Naivität dieser Annahme läßt sich wirklich nicht überbieten.
In den Einleitungskapiteln wird versucht zu zeigen und theoretisch zu begründen, wie das Training didaktisch im einzelnen zu gestalten ist. Außerdem wird demonstriert, wie aufgrund der zuvor getesteten Ausfälle aus dem Angebot von Aufgaben ausgewählt werden soll.
Am Schluß wird die Konzeption der„‚Materialien für die psychosoziale Praxis‘‘ erläutert, innerhalb derer das vorliegende Buch erschienen ist. Danach sollen die Bände unter anderem„Ergebnisse der empirischen Überprüfung bzw. Dokumentation bisheriger Erfahrungen‘“‘, ferner„konkrete Hinweise für Anlage und Durchführung empirischer Kontrollen‘ und„Statistische Auswertungshilfen‘ bieten. All das findet praktisch nicht statt. Ein einziger Fall wird oberflächlich dokumentiert ohne jeden statistischen Test und ohne auch nur einen Hinweis darauf, daß die bloße Testwiederholung in der Regel schon eine beachtliche Leistungssteigerung bringt. Die
Autoren machen es sich viel zu einfach._
Man kann nur hoffen, daß mit Hilfe dieses Werkes nicht jene negativen Effekte produziert werden, die in der Literatur wiederholt nachgewiesen wurden und die man erzielen kann, wenn man sich auf den Augenschein verläßt.
Prof. Dr. K.J. Klauer, Aachen
Stasius, H.(1988): Menschenrechte, Gesetze ohne Gewähr. Hamburg: Rowohlt. 156 Seiten.
Der Verfasser dieses Taschenbuches ist seit langen Jahren Mitglied der 1961 ins Leben gerufenen Organisation„Amnesty International‘. Der moralische Hintergrund dieser Organisation ist bestimmend für die Darstellung des Themas ‚‚Menschenrechte*‘‘, wobei der Verfasser insbesondere Kinder bzw. junge Heranwachsende als Leserkreis ansprechen möchte. Dies wirkt sich naturgemäß auf den Sprachstil aus und auch auf die Art der Darstellung von Menschenrechtsverletzungen in der zurückliegenden Geschichte und in der Gegenwart. Manche Ausführungen des 1987 erstmalig erschienenen Büchleins sind zeitlich überholt— etwa die Bezugnahme auf die Situation in der DDR. Geschildert wird— in begrenztem Rahmen— die Geschichte der Menschenrechtsidee, und anhand vieler Dokumente, Briefe, Gedichte, Lieder etc., werden Verletzungen dieser Idee illustriert. Die Einbettung solcher Dokumente in den jeweiligen Text- bzw. Problemzusammenhang erfolgt nicht immer in einer Weise, daß der Sinn dem hier speziell angesprochenen Leserkreis ohne weiteres verständlich wird.
Die Quellennachweise am Ende des Buches werden solchen Lesern eine Hilfe sein, die sich über bestimmte Probleme weiter informieren möchten.
Das Buch endet mit der Erklärung der Vereinten Nationen vom 20.11.1959, „Kinder haben Rechte‘‘, sowie der am 10.12.1948 von der Generalversammlung dieser Organisation genehmigten und verkündeten„Allgemeine(n) Erklärung der Menschenrechte*“‘.
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVI, Heft 3, 1990