Aer Aackektairz am Königs, preußischen Kofe.^)
Nach den Akten des Königl. Heroldamtes von G. Hiltl.
„Fackeltanz" bei den fürstlichen Hochzeitsfeierlichkeiten! Damit verbindet sich noch heute die Vorstellung von rauschendem, unter Schwingung der flammenden Fackel stattsindenden Reigen, bei welchem laut Ceremoniell die Excellenzen, die Minister sich im glutrothen Lichte der Fackel bewegen.
Tanzende Excellenzen mögen immerhin ein besonderes Interesse erwecken, aber die Sachs an sich ist doch anders. Eins ist aber unbestreitbar: daß der Fackeltanz zu den wichtigsten ceremoniellen Stücken am königl. preußischen Hofe gehört. Ueber den Ursprung des Tanzes gehen die Meinungen auseinander. Man darf denselben aber wohl dreist unter die Hochzeitsgebräuche setzen, welche den Alten eigen waren, wenngleich ein Ta«z im eigentlichen Sinne nicht immer stattfand. Bei den Griechen ging der Braut ein Fackelträger zum Schlafgemache voran, bei gewissen Wettlaufen der Athenertrugen die Kämpfer- Fackeln, welche während des Rennens nicht auslöschen durften rc.
Die alten Deutschen bedienten sich der Fackeln bei den verschiedensten Festlichkeiten, und so ist es denn auch in unserm Vaterlands geblieben, als die mittelalterlichen Feste stattfanden. Man wird sich sehr wohl der sogenannten Turnierdanke erinnern, welche von Damen den Siegern nach einem Turnier gereicht wurden. Auch diese Ueberreichung fand bei Fackelschein statt, wobei die Preisvertheilerin unter Vortragung von Fackeln in den Saal geführt ward.
Nun war es Sitte geworden, nach dem Turniere den sogenannten Ehrentanz zu halten. Auch dieser fand bei Fackelschein statt. Da wir es hier hauptsächlich mit dem brandenburgischen Ceremoniell zu thun haben, so muß auch der Festlichkeiten des kurfürstlichen Hofes Erwähnung geschehen. 1509 fand unter Joachim I. in Ruppin nach dem Turniere ein Ehrentanz bei Fackelschein statt. Von diesen Ehrentänzen dürfte wohl am sichersten der Ursprung der Fa ckeltänze an fürstlichen Höfen, insbesondere am Preußischen herzuleiten sein. Nach Ramner, der diesem Festgebrauche eine besondere Schrift gewidmet hat, stehen jene beiden Tänze in unmittelbarer Verbindung. Da während des ganzen Mittelalters, und tief ins 17. Jahrhundert hinein, die Turniere und Ringelrennen von den Festlichkeiten bei Hofe unzertrennlich waren, fanden auch die, seit Joachim I. eingeführten Ehrentänze bei Fackellicht, nach jedem solchen Ritterspiel statt, so z. B. 1612 bei der Vermählung des Markgrafen Joachim Ernst, 1645 und 16-19, als die Schwestern des großen Kurfürsten ihre Hochzeiten feierten. Aber auch an andern Höfen wurde Lei Fackelschein getanzt, so z. B. 1617 bei Gelegenheit einer Hochzeitsfeier zu Stuttgart. So bildete sich später statt des Ehrentanzes ein Fackeltanz — oder vielmehr ein Tanz mit Fackeln — als ein bestimmtes Ceremoniell fürstlicher Hochzeitsfeierlichkeiten heraus.
An unserm Hofe galt für die älteste Erwähnung des Fackeltanzes diejenige, welche desselben bei Gelegenheit der Vermählung Albrechts von Mecklenburg mit Anna, der Tochter Joachims I. von Brandenburg gedenkt.
Eine Unterscheidung zwischen Fackeltragen und Fackeltänzen ist nach Ramner wohl zu beachten. Ersteres fand auch bei bürgerlichen Hochzeiten statt. Eine Berliner Polizeiverordnung von 1580 verbietet des Luxus wegen das Vorträgen von Fackeln bei Hochzeiten, die an langen Sommerabenden gefeiert wurden.
Besonders merkwürdige und glänzende Fackeltänze am Preußisch- Brandenburgischen Hofe fanden statt: 1700 bei der Vermählung der Tochter Friedrichs I. mit dem Erbprinzen von Hessen, sowie bei der dritten Vermählung Friedrichs I. Als Friedrich der Große seine Vermählung zu Salzdahlen 1733 als Kronprinz feierte, hielt man einen Fackeltanz, und Friedrich war es auch, welcher befahl, daß die Minister sich in der Folge bei den Fackeltänzen betheiligen sollten.
Eine bestimmte Feststellung des heute noch üblichen Ceremoniells Lei Fackeltänzen, fand unter König Friedrich Wilhelm II. statt. Sie wurde bei Gelegenheit der Vermählung der Prinzessin Auguste von Preußen mit dem Landgrafen von Hessen-Cassel im Jahre 1797 durch die berliner Zeitungen veröffentlicht und erläutert genügend den Hergang der Feierlichkeit. Die Berichte sagen:
„Was jetzt noch von dem Fackeltanze beibehalten ist, besteht in folgendem. Königliche Staatsminister, 12 an der Zahl erwarten, jeder mit einer, brennenden Fackeln ähnlichen weißen Wachskerze in der Hand, den königlichen Hof, wenn er von der Tafel kommt im weißen Saale, in der Nähe des Thrones. Unter diesen stellt sich das königliche Haus im Halbzirkel. Pauken und Trompeten der Gardes du Corps stimmen die Tanzmusik — eine Art
') Den Beschluß der feierlichen Vermählung der Prinzessin Marie von Preußen niil dein Prinzen Heinrich der Ni ederlande am 24. August wird, wie üblich, der Fackeltanz bilden, der im Mnschelsaale des Neuen Palais bei Potsdam abgehaltcn werden so», lieber den Ursprung und die historische Entwickelung dieses Tanzes, wie überfeine gegenwärtige Ausjnhrnng etwas Zuverlässiges ans der Feder unseres geschätzten Mitarbeiters Hiltl zu vernehmen, wird nnsern Lesern gewiß willkommen sein. Die Redaktion.
von Polonaise — an. Der königl. Obermarschall mit deni Stabe in der Hand — führt an. Ihm folgen die Minister mit den sacket artig brennenden Kerzen — paarweise, dann das hohe Brautpaar, 4 Hofdamen tragen der Prinzessin die Schleppe nach. Sie gehen im ganzen Kreise, den das königl. Haus umschließt, langsam herum. Wenn sie herumgekommen sind, so läßt die Prinzessin Braut den Prinzen los, tritt mit einer Verbeugung vor den König, und fordert ihn so zu einem Rundgange auf, dann thut sie dasselbe mit dein Kronprinzen u. s. w. Hierauf folgt der Bräutigam mit der Königin und dann mit allen Prinzessinnen, stets unter Vortritt der Minister."
Eine genaue Darstellung der Ceremonie und der dazu gehörigen Ordnung wird das nachstehende „Reglement für den Fackeltanz" zeigen, welches zur Vermählung der Prinzessin Älexandrine von Preußen, mit dem Herzogs Wilhelm voir Mecklenburg am 9. December 1865 zu Berlin festgesetzt wurde.
„Unmittelbar nach dem Souper findet der Fackeltanz statt. Es begeben sich die zuin Fackeltanze befohlenen 12 Staatsminister nach dem Königinnen- Gemach, um daselbst die ihnen von den Pagen gereichten 12 Wachsfackeln in Empfang zu nehmen und treten sodann links stuf die Seite den Fenstern gegenüber. Nach aufgehobener Tafel bewegt sich der Zug der Allerhöchsten und höchsten Herrschaften, geführt vom Obermarschall unter den Arcaden des Rittersaales hindurch in den weißen Saal, woselbst Pagen, welche Festons halten, den Tanzkreis abgrenzen.
„Die vortretenden Kammerherren, die Hof-, Oberhof- und obersten Hofchargen, der Minister d. k. Hauses, die Generale und dis Flügel-Adjutanten, sämmtlichs Damen des Gefolges der Allerhöchsten und höchsten Herrschaften re., wobei wohl ins Auge zu fassen ist: daß Ihre k. Hoheiten die Prinzessinnen vom Throne links, Ihre k. Hoheiten die Prinzen vom Throne rechts höchst Ihre Stellung nehmen. Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie das hohe Brautpaar nehmen unter den: Thronhimmel Platz.
„Sobald Seine Majestät der König den Befehl zum Beginn deS Fackeltanzes an den Obermarschall ertheilen, begiebt sich derselbe zu den vorgedachten 12 Ministern, welche successive — paarweise, dein Zuge unter die Arcaden gefolgt sind, und zieht mit ihnen in einem Umgänge vor den Thron. Nachdem dieselben hier Front gemacht und sich einmal vor dem Throne verbeugt haben, gehen sie vor demselben vorüber und machen rechts davon in einer- entsprechenden Entfernung Halt. Der Obermarschall nähert sich sodann dem hohen Brautpaare und ladet höchst dasselbe durch eine Verbeugung zum Beginn des Tanzes ein. Hierauf macht das hohe Brautpaar vor Ihren Majestäten sich verneigend den ersten Umgang. Es folgt der Tanz der hohen Braut mit Sr. Majestät denk Könige und der Reihe nach mit sämmtlichen anwesenden königlichen und andern Prinzen. An ihnen vorübergehend.verneigt das tanzende Paar sich jedesmal, sowie der Tänzer vor der Tänzerin bei Beginn und Lei Beendigung des Umganges sich verneigt. Es ist dabei zu bemerken, daß jeder Prinz dicht am Throne und zwar zur rechten Seite desselben der hohen Braut die Hand bietet, denn die Prinzen kommen links schließend. Einer nach dem Andern dem Throne auf der rechten Seite zunächst zu stehen, weil der abtretends Tänzer sich immer wieder am ersten Flügel der Prinzenlinie nuf- stellt. Bei den Prinzessinnen verhält sich die Sache anders. Der durchlauchtigste Bräutigam verneigt sich zunächst vor Ihrer Majestät der Königin, hierauf erfolgt der Umgang. Ihre Majestät die Königin tritt wieder unter den Thron und der durchlauchtigste Tänzer verneigt sich vor Allerhöchst derselben, schreitet sodann sn reLulnut nach der linken Seite des Thrones und bietet der nächststehenden Prinzessin seine Hand. Das tanzende Paar verneigt sich sodann vor dem Throne und sobald der Umgang beendigt ist, führt der Tänzer seine Tänzern: jedesmal an dieselbe Stelle zurück, ans welcher sie von Anfang an gestanden hat. Die Fackelträger verneigen sich nur dann erst wieder, wenn der letzte Umgang gemacht worden ist. Nach beendigtem Fackeltanze treten die Minister den Allerhöchsten und höchsten Herrschaften bis zum Eingänge in das Königinnen-Gemach vor, woselbst die Fackeln von den dazu beauftragten 12 Pagen abgenommen werden, welche letztere dem Zuge bis zum Eingänge der für die hohen Neuvermählten eingerichteten Appartements vorleuchten."
Man sieht, es bedarf eines förmlichen choreographischen Studiums, ehe der Fackeltanz den dazu Befohlenen geläufig ist. Daß derselbe nur am preußischen Hofe stattgefunden habe, ist nicht richtig. Am Hofe zu Hannover wurde derselbe 1749 bei der Vermählung des Kronprinzen von Dänemark mit Louise von England gehalten. Die Vermählung des depossedirten Königs Georg feierte man ebenfalls mit einem Fackeltanze. 1634 und 1672 tanzte man in Copenhagen paarweise mit Fackeln.
Sümmtliche Vermählungen, welche am königl. preußischen Hofe in neuerer Zeit gefeiert wurden, behielten in ihrem Ceremoniell den Fackeltanz bei, der somit als ein historisches Fragment aus alter Zeit in die neue Hofordnung hineinragt.
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