Heft 
(2024) 117
Seite
68
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68 Fontane Blätter 117 Literaturgeschichtliches, Interpretationen, Kontexte Der Buchautor, August von Witzleben 16 war übrigens zu Fontanes Dienst­zeit Premier-Lieutenant im gleichen Regiment und ein alter Bekannter aus dem Herbst 1831. In den Kindheitserinnerungen Fontanes kann man über ihn lesen: Gleich danach aber sah ich, wie der Hauptmann einen jungen Offizier, der kaum zwanzig sein mochte, heranrief und mit diesem ein paar Wor­te wechselte. Dieser junge Offizier[] hieß von Witzleben und war der Sohn des Obersten von Witzleben, der[] unter dem Namen A. W. Tromlitz seine im Walter-Scott -Stil gehaltenen Romane schrieb.[] sein Sohn aber wurde später mein besonderer Gönner, eine Gönnerschaft, der er in dem von ihm redigierten Militär-Wochenblatt in anerkennen­den Worten über meine die Kriege von 1864, 66 und 70 behandelnden Bücher Ausdruck gab. Er ist darin, als Militär, einzig dastehend geblie­ben[]. 17 Nur am Rande sei bemerkt, dass diese anerkennenden Worte aus der Feder Witzlebens nicht nachweisbar sind, lediglich deren Veröffentlichung im Militär-Wochenblatt, an dem Witzleben nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Militärdienst ab 1873 bis zu seinem Tode 1880 als Redakteur tätig war. 18 Blicken wir kurz zurück auf Theodor Fontanes Zeit vor seinem Militär­dienst: Er hatte am 30. Dezember 1839 seinen 20. Geburtstag und wurde somit wehrpflichtig. Im Januar 1840 schloss er seine Lehre als Apotheker­gehilfe in Berlin ab. Zunächst verschwendete er offensichtlich keinen Ge­danken an den Militärdienst. Nach Apothekerjahren in Burg, Letschin , Leipzig und Dresden schreibt er über das nahende»Militärjahr, das abzu­machen höchste Zeit war«: Schon im Oktober, als ich von Leipzig nach Hause zurückreiste, hatte ich mich in Berlin beim Franz-Regiment gemeldet, 19 und Ostern 44 war zu meinem Eintritt bestimmt worden. Dieser Termin war jetzt vor der Tür. Ich[] machte mich nach Berlin hin auf den Weg, um bei dem vorge­nannten Regiment mein Dienstjahr zu absolvieren. 20 Wie dringlich die Ableistung des Militärdienstes im 24. Lebensjahr Fonta­nes inzwischen geworden war, machen die Aufzeichnungen Witzlebens deutlich: Es steht dem in wissenschaftlicher wie in körperlicher Beziehung für tauglich Befundenen frei, mit der Erfüllung der Dienstpflicht bis zum 1. October des Jahres zu warten, in welchem er das 23ste Lebensjahr erreicht. Hat derselbe aber bis zu dieser Zeit seiner einjährigen Dienst­pflicht nicht genügt, so wird er von der Kreis-Ersatz-Commission sofort zum dreijährigen Dienst eingestellt. In einer Fußnote ergänzt er:»Ausnahmsweise wird dies auch von den Ober­präsidien bis zum 26ten Lebensjahre gestundet.« 21 Und von dieser Ausnah­meregelung machte Fontane Gebrauch, wie der überlieferte Schriftverkehr