Heft 
(2024) 117
Seite
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Fontanes Militärzeit Druschke 79 Freien, in kleineren Formationen auf dem Kasernenhof, in größeren auf den Exerzierplätzen, von denen es in und um Berlin einige und in unterschied­lichen Größen gab. Bei schlechtem Wetter wurde das Training in die Exer­zierhäuser verlegt. Solche hallenartige Gebäude lagen meist am Rande von Exerzierplätzen und außerhalb der Kasernengelände. Das Exerzierhaus des Kaiser Franz Grenadier-Regiments 77 wurde 1830 in der damaligen Schäfer­gasse, nahe dem Engelbecken, im heutigen Ortsteil Kreuzberg von Berlin , errichtet; in dessen unmittelbarer Umgebung lag auch der Exerzierplatz. Der Weg dorthin betrug von der Kaserne des II. Bataillons aus etwa 1,5 km; dieser wurde natürlich in Marschformation und wohl auch mit klingendem Spiel zurückgelegt. Stellen wir uns also Fontane uniformiert und mit der Pickelhaube auf dem Kopf, das Gewehr auf der Schulter und im Gleich­schritt mitmarschierend vor ein Bild, das so gar nicht zu seiner Persön­lichkeit passen will… Wie sah nun das Ausbildungsprogramm der Einjährig-Freiwilligen ins­gesamt aus? Witzleben führt dazu aus: [D]ie theoretische Ausbildung der Freiwilligen per Bataillon[wird] ei­nem Offizier übertragen[], welcher auch ihre praktische Ausbildung, so weit dies die verschiedenen Dienstzweige gestatten, zu leiten hat. Al­les jedoch was den Freiwilligen durch den zu ihrem Führer bezeichne­ten Offizier nicht gelehrt werden kann, erlernen sie durch den prakti­schen Dienst in der Compagnie, welcher sie zugetheilt sind./ Das Letztere begreift namentlich in sich das Exerciren in größeren Abthei­lungen(Compagnie, Bataillon), die Führung einer Korporalschaft, die Behandlung der Untergebenen, den Wachtdienst und den Felddienst in größeren Abtheilungen./[] Der mit ihrer Führung beauftragte Offi­zier 78 leitet selbstständig die erste Ausbildung bis zu dem Grade, daß die Freiwilligen den Dienst in den Compagnien thun können, wozu eine Zeit von 6 Wochen größtentheils genügen wird. Die nächsten 6 Wochen sind dann bestimmt, in der Compagnie den Dienst eines Gemeinen zu erler­nen, wozu die Ausübung des Wachtdienstes gerechnet ist./ Nach Ver­lauf von 3 Monaten vom Diensteintritt an gerechnet, werden von den Freiwilligen diejenigen, welche sich durch Dienstkenntnisse und Eifer hervorgethan, zu Vice-Unteroffizieren befördert./ Diejenigen jedoch, welche sich nicht zu Vice-Unteroffizieren eignen, treten zu ihren Com­pagnien zurück, und dienen die übrigen 9 Monate als Gemeine, wobei sie von der bisherigen Aufsicht des Offiziers entbunden sind./ Nach Ver­lauf von abermals 3 Monaten, welche für die Freiwilligen dazu bestimmt sind, den Dienst des Unteroffiziers zu erlernen, werden diejenigen zu überzähligen Unteroffizieren ernannt, welche hoffen lassen, daß sie sich künftig zum Landwehr-Offizier oder Vice-Feldwebel eignen werden./ Diese thun dann die noch übrigen 6 Monate als wirkliche Unteroffiziere Dienst, müssen eine Zeit lang einer Korporalschaft vorstehen, und eini-