Der Arbeitsdirektor als Personalvorstand aus der Sicht des Betriebsrates
Jürgen Prieß, Hamburg
Übersicht Seite I Wahlverfahren und Person.........0.0.0000000000000 0000 109 II Art und Bedeutung der Personalarbeit im Unternehmen............ 110 III Arbeitsdirektor und Betriebsrat...............0000000000000 000 111 IV Arbeitsdirektor und Gesamtvorstand...............000000000000 4 112 V Beschäftigungsorientierte Personalpolitik..............0.00000000 4 113 VI Organisation und Aufgabenfelder des Personalbereiches........... 114
Im nachfolgenden Beitrag wird es sich im wesentlichen um eine aus persönlicher Erfahrung und aus der daraus resultierenden Meinungsbildung beruhende Themenaufbereitung handeln. Es wird also mehr darum gehen, die eigene Grundeinstellung zur Geltung zu bringen, als Rücksicht auf mögliche Interessenlagen, woher sie auch kommen mögen, zu nehmen.
I Wahlverfahren und Person
Eine besondere Wichtigkeit scheint mir schon bei der Bestellung des Arbeitsdirektors und der tatsächlich gleichwertigen Einbindung in das Vertretungsorgan des jeweiligen Unternehmens zu liegen, deshalb muß man schon mit dem Begriff Arbeitsdirektor recht vorsichtig umgehen, weil auch heute noch diese Bezeichnung unter anderem aus der Montanmitbestimmung möglicherweise negativ, nämlich zu gewerkschaftsnah besetzt ist. Trotzdem halte ich an der Meinung fest, daß Verfahren zur Bestellung des mit Personalaufgaben betrauten Mitglieds eines Vorstandes von dem der anderen Mitglieder abzukoppeln und ähnlich der Montanmitbestimmung ein Verfahren zu schaffen, daß nicht das Zweitstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden vorsieht.
Eine Regelung, die den Einigungszwang beinhaltet und den Kooperationsgedanken in sich trägt, könnte für mehr wirkliche Mitbestimmung bei der Besetzung dieser Position sorgen. Für den Widerruf der Bestellung muß nach gleichen Ver