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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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110 Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates

fahrensgrundsätzen gehandelt werden. Eine solche paritätische Mitbestimmung und die sich aus dem Mitbestimmungsgesetz ergebende Aufgabenzuständigkeit eröffnet zugleich die Chance, daß Personen zu Arbeitsdirektoren bestellt wer­den, die im besonderem Maße vom Vertrauen der Arbeitnehmerseite getragen sind. Mit einem solchen Vertrauensvotum ausgestattet, muß es für das personal­verantwortliche Vorstandsmitglied möglich sein, eine gewisse Mittlerfunktion im Vertretungsorgan der Arbeitgeber wahrzunehmen und als Bindeglied für die Arbeitnehmer im jeweiligen Unternehmen zu fungieren. Falsch wäre es, wenn die Arbeitnehmer die Erwartung haben würden, daß dadurch die Arbeitgeber­funktion eines Personalvorstandes aufgehoben sei und dieses Amt zu einem vor­geschobenen Posten der Arbeitnehmer-Vertretungsorgane umfunktioniert wer­den könnte. Erwarten kann man jedoch, daß mit der Besonderheit dieser Funk­tion ein starkes Engagement für die im Unternehmen beschäftigten Arbeitneh­mer entsteht. Die vielgepriesene soziale Verantwortung darf nicht zum Lippen­bekenntnis werden, sondern muß sich im täglichen Handeln und Wirken wider­spiegeln!

II Art und Bedeutung der Personalarbeit im Unternehmen

Wenn die Arbeitnehmer und ihre Betriebsräte das Gefühl haben müssen, nur noch Objekt bei Entscheidungsprozessen im Betrieb zu sein, hat ein Personal­vorstand das bei der Bestellung in ihn gesetzte Vertrauen verspielt. Genauso falsch wäre es, wenn der Versuch unternommen würde, die Personalarbeit über ein starres, bürokratisches, zentralistisches Organisationskonzept zu bewältigen. Ein sich selbst überlassener Bürokratismus, ein Denken nur noch in der Band­breite von standardisierten Vorschriften muß Personalarbeit im eigentlichen Sinn des Wortes zum Erliegen bringen. Tatsächlich und täglich erneut muß der Versuch unternommen werden, Personalführung nicht im Dschungel kompli­zierter, arbeitsgesetzlicher Vorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarun­gen auf der einen und den gesteckten Unternehmenszielen sowie den schwer zu definierenden Arbeitnehmerinteressen auf der anderen Seite verschwinden zu lassen. Hier wird es wichtig sein, eine gesunde Mischung aus Theorie und Praxis zu wählen, um akzeptable breit getragene Ergebnisse im Personalführungsbe­reich zu erzielen. Im Widerstreit von Absichten und Meinungen kommt der Funktion des Personalvorstandes eine besondere Bedeutung zu, nämlich die Verpflichtung, die ihm bekannten Belange der Arbeitnehmer in den unterneh­merischen Entscheidungsprozeß mit einzubringen und auf deren Berücksichti­gung bei der Gesamtentscheidung hinzuwirken.