110 Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates
fahrensgrundsätzen gehandelt werden. Eine solche paritätische Mitbestimmung und die sich aus dem Mitbestimmungsgesetz ergebende Aufgabenzuständigkeit eröffnet zugleich die Chance, daß Personen zu Arbeitsdirektoren bestellt werden, die im besonderem Maße vom Vertrauen der Arbeitnehmerseite getragen sind. Mit einem solchen Vertrauensvotum ausgestattet, muß es für das personalverantwortliche Vorstandsmitglied möglich sein, eine gewisse Mittlerfunktion im Vertretungsorgan der Arbeitgeber wahrzunehmen und als Bindeglied für die Arbeitnehmer im jeweiligen Unternehmen zu fungieren. Falsch wäre es, wenn die Arbeitnehmer die Erwartung haben würden, daß dadurch die Arbeitgeberfunktion eines Personalvorstandes aufgehoben sei und dieses Amt zu einem vorgeschobenen Posten der Arbeitnehmer-Vertretungsorgane umfunktioniert werden könnte. Erwarten kann man jedoch, daß mit der Besonderheit dieser Funktion ein starkes Engagement für die im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer entsteht. Die vielgepriesene soziale Verantwortung darf nicht zum Lippenbekenntnis werden, sondern muß sich im täglichen Handeln und Wirken widerspiegeln!
II Art und Bedeutung der Personalarbeit im Unternehmen
Wenn die Arbeitnehmer und ihre Betriebsräte das Gefühl haben müssen, nur noch Objekt bei Entscheidungsprozessen im Betrieb zu sein, hat ein Personalvorstand das bei der Bestellung in ihn gesetzte Vertrauen verspielt. Genauso falsch wäre es, wenn der Versuch unternommen würde, die Personalarbeit über ein starres, bürokratisches, zentralistisches Organisationskonzept zu bewältigen. Ein sich selbst überlassener Bürokratismus, ein Denken nur noch in der Bandbreite von standardisierten Vorschriften muß Personalarbeit im eigentlichen Sinn des Wortes zum Erliegen bringen. Tatsächlich und täglich erneut muß der Versuch unternommen werden, Personalführung nicht im Dschungel komplizierter, arbeitsgesetzlicher Vorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen auf der einen und den gesteckten Unternehmenszielen sowie den schwer zu definierenden Arbeitnehmerinteressen auf der anderen Seite verschwinden zu lassen. Hier wird es wichtig sein, eine gesunde Mischung aus Theorie und Praxis zu wählen, um akzeptable breit getragene Ergebnisse im Personalführungsbereich zu erzielen. Im Widerstreit von Absichten und Meinungen kommt der Funktion des Personalvorstandes eine besondere Bedeutung zu, nämlich die Verpflichtung, die ihm bekannten Belange der Arbeitnehmer in den unternehmerischen Entscheidungsprozeß mit einzubringen und auf deren Berücksichtigung bei der Gesamtentscheidung hinzuwirken.