Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates 111
III Arbeitsdirektor und Betriebsrat
Dabei ist er natürlich ebenso aufgerufen, Lösungsansätze zu unterbreiten und in Abstimmung mit den Betriebsräten die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen. Aus dieser schwierigen Mittlerrolle können wir den Personalvorstand nicht entlassen, weil nur so die argumentative Einflußnahme auf Entscheidungen des Gesamtvorstandes möglich ist. Daraus ergibt sich aber auch die zwingende Notwendigkeit einer vertrauensvollen und rechtzeitigen Beteiligung der Arbeitnehmer durch ihre Vertretung bei unternehmerischen Planungsvorhaben, die den Personalbereich berühren. Das wiederum setzt voraus, daß im Zusammenwirken zwischen dem Vorstandsressort Personal und den Arbeitnehmervertretungsorganen eine selbstverständliche, frei von Klischee-Vorstellungen behaftete Zusammenarbeit besteht.
Die Initiative für ein solches Konzept der partnerschaftlichen Zusammenarbeit muß nicht notwendigerweise von den Personalleuten ausgehen, sondern kann ebensogut von den Betriebsräten herbeigeführt werden. Im Spannungsfeld sozialer Beziehungen wird sich auch eine solche Zusammenarbeit nicht konfliktfrei gestalten, weil das Austragen von Interessenunterschieden und Interessengegensätzen ein konfliktreicher Bestandteil demokratischer Entscheidungsbeteiligung im Betrieb ist. Das Bemühen um Zusammenarbeit darf die Fähigkeit zur sachbezogenen Konfrontation nicht ausschließen. Kontroversen können aber kleiner gehalten werden, wenn das Wissen über die zu bewältigenden Aufgaben im Unternehmen durch den Arbeitsdirektor zeitig und in ihren möglichen Auswirkungen mit den Arbeitnehmervertretern beraten wird. Bei einem solchen Zugang zu Informationen aus erster Hand wird es leichter möglich sein, Lösungsansätze anzudenken und aufzuzeigen, um dann vielleicht einmal auch bis dahin ungewohnte Entscheidungswege zu gehen. Die Möglichkeiten aus einer neuen Sicht, neue Wege gemeinsam zu gehen, können sich nur aus einem solchen Aufgabenverständnis ergeben und dürfen nicht durch von außen kommende Interessenzwänge in die Nullrichtung gebracht werden.
Ein Personalvorstand, der seine Informationsverpflichtung umfassend begreift und innerlich eine Beteiligungspflicht der Arbeitnehmer bejaht, wird es leichter haben, den Wandel der Interessen der Beschäftigten mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Betriebes in Einklang zu bringen.
Bedeutsame Widersprüche zwischen dem sozial Machbarem, den Kosten, den Unternehmenszielen und den Marktnotwendigkeiten lassen sich bei ein wenig mehr Demokratie und einer uneingeschränkten Diskussionsbeteiligung leichter auflösen oder mindestens weniger bedeutsam erscheinen.
Einen hohen, nicht zu unterschätzenden Stellenwert bei der Kooperationsbereitschaft zwischen dem Arbeitsdirektor und der betrieblichen Interessenvertretung muß auch dem Verhandlungsklima beigemessen werden.