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Humanität und Rationalität in Personalpolitik und Personalführung : Beiträge zum 60. Geburtstag von Ernst Zander / hrsg. von Helmut Glaubrecht und Dieter Wagner
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12 Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates

Die häufig nicht unproblematische Zusammenarbeit steht oft im direkten Zusam­menhang des persönlichen Miteinanders. Auf beiden Seiten ist nicht selten ein Feindbildverhalten festzustellen, daß die praktische Zusammenarbeit infolge ideologischer Festlegung erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht. Um eine Loslösung von überholten ideologischen Denkschablonen zu erreichen und zu einer Bereitschaft gegenseitiger Fairness zu kommen, muß insbesondere der Ar­beitsdirektor deutlich werden lassen, daß er den Betriebsrat für ein Stück betrieb­liche Selbstverständlichkeit hält. Die Achtung vor der Persönlichkeit und der Mei­nung des anderen spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. In einer Atmosphäre gewisser Zwanglosigkeit und des Nichttaktierens wird die Atmosphäre von Hier­archiedenken und Autoritätsverliebtheit. Es ergibt sich wie von selbst, daß in einem solchen Verhandlungsklima schwierige Problemstellungen leichter gelöst werden können, ohne daß sich anschließend die Frage nach dem Verlierer stellt. Wenn auch über solche Wege eine intensive Einbindung des Betriebsrates in die Entscheidungsprozesse über unternehmenspolitische Fragen durch den Arbeitsdi­rektor erfolgt, kann das als ein wesentlicher Baustein für die Erreichung von Un­ternehmenszielen angesehen werden. Die dadurch erzeugte Betriebsverbunden­heit wird sich positiv auf andere Vorgänge im Unternehmen auswirken und eine auch Mitarbeiter orientierte Unternehmenspolitik spürbar werden lassen.

Wenn sich eine Zusammenarbeit der Betriebspartner wie vorgenannt gestaltet, also in relativ ruhigen Bahnen verläuft, ist eine nach innen gerichtete größere In­formationsnotwendigkeit gegeben. Die Arbeitnehmer im Betrieb müssen über die Verhandlungsabläufe sehr viel umfangreicher informiert werden, als es viel­leicht bei spektakulären ablaufendemMiteinander der Fall wäre.

IV Arbeitsdirektor und Gesamtvorstand

Gleiches gilt für die Unterrichtung des Gesamtvorstandes durch den Arbeitsdi­rektor. Neben allen Sachinformationen muß auch eine Übertragung des Ver­handlungsklimas stattfinden. Eine aus meiner Erfahrung nicht zu unterschätzen­de Problematik, weil das einmal Erreichte sehr leicht als Selbstverständlichkeit hingenommen wird. Die gleichgewichtige Einbindung des Arbeitsdirektors in einen Gesamtvorstand, der sich als Team versteht, muß ausreichen, um eine Ver­trauensebene für das Machbare in einem Unternehmen zu schaffen.

Wenn sich ein solches Team aber als ein Entscheidungsgremium verstehen sollte, in dem die Arbeitnehmerauffassungen besondere Einlaßbedingungen bedürfen, kann eine kooperative Zusammenarbeit nicht entstehen. Was dabei heraus­kommt, ist eine Unternehmensführungspolitik, die für die Beschäftigten un­durchsichtig als von oben verordnet angesehen werden muß und als die einzige mögliche Lösung angeboten wird.