Der Arbeitsdirektor aus der Sicht des Betriebsrates 113
In der Belegschaft und ihren Betriebsräten wird man dafür zwangsläufig keine Begeisterung finden, weil sie sich aus der Unternehmensmitgestaltung ausgeschlossen fühlen. Der Erfolg wird eine allgemeine Interessenlosigkeit bei einem großen Teil der Beschäftigten und ihren Führungskräften sein. Notwendigerweise verbinden die Betriebsräte gerade deshalb die Zuammenarbeitsgestaltung mit der Person des Arbeitsdirektors. Wir erwarten eine entsprechende Durchsetzung im Gesamtvorstand, damit Beteiligungswege gefunden werden, die die Unternehmenspolitik und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer nicht nur im Machtbereich der Vorstände läßt. Die Forderung nach mehr direkter Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen und Mitverantwortung im Betrieb gehört so gesehen mit zu den Kernbereichsaufgaben des Arbeitsdirektors.
Niemand kann heute mehr erwarten, daß sich die Arbeitnehmervertreter an den Rand des Betriebes drängen lassen, um von dort aus dem Betriebsgeschehen zuzusehen.
V Beschäftigungsorientierte Personalpolitik
Ein weiterer Schwerpunkt in der Aufgabenstellung liegt angesichts der heutigen Geschäftsproblematiken in den Betrieben und dem Millionenheer der Arbeitslosen in der Bundesrepublik in einer planvollen Belegschafts- und Beschäftigungspolitik mit dem Resultat größtmöglicher Arbeitsplatzsicherheit. Auf diesem Feld hat der Arbeitsdirektor eine Personalpolitik zu leisten, die sowohl der Erreichung der wirtschaftlichen Zielsetzungen als auch den Interessen der Arbeitnehmer dient. Als Träger personalpolitischer Entscheidungen muß er versuchen, ein möglichst weitgehenden Konsenz zwischen den naturgemäß konkurrierenden Zielen und Interessen der Verhandlungspartner zu erzielen. Die rechtzeitige innerlich gewollte Einbeziehung und wirksame Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im Vorfeld personalpolitischer Entscheidungen ist unumgänglich. Das gilt insbesondere dann, wenn es um die Verringerung von Personalkapazitäten, aber auch dann, wenn es um eine generelle Personalplanung geht.
Veränderungen der betrieblichen Aufgabenstruktur, die die unterschiedlichsten Auswirkungen auf den Personalbedarf haben, können nur gemeinsam zur Lösung geführt werden, wenn möglichst viele Interessenstandpunkte Berücksichtigung gefunden haben.
Angesichts vielfältiger Strukturwandlungen in nahezu allen Bereichen eines Unternehmens muß die umfassende und rechtzeitige Beteiligung der Betriebsräte und damit das Suchen nach sozialverträglichen Lösungen zum Thema Nr. 1 der betrieblichen Personalverantwortlichen werden.
