Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1910) Die Geschichte / von Gustav Albrecht ...
Entstehung
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2. Landesentwicklung unter den bayerischen und luxemburgischen

Markgrafen.

Waldemars Tod sollte für die Mark Brandenburg sehr verhängnisvoll werden. Zn richtiger Beurteilung der Sachlage hatte der Markgraf die trübe Zu­kunft der märkischen Lande erkannt und nach Kräften versucht, einer Zersplitterung des Besitzes und dem Verfall der markgräflichen herrschst vorzubcugen, aber sein plötzlicher Tod warf alle Vorsichtsmaßregeln und Zukunftspläne über den laufen. Kaum hatte der ritterliche Fürst die Augen geschlossen, so regte sich's überall an den Grenzen der Mark, und wie die Geier über die Beute fielen die Nachbarfürsten über das blühende Brandenburger Land her, um mit mehr oder weniger Glück Teile der Mark an sich zu reißen.

Da Waldemar keinen Erben hinterlassen hatte, so kam als erbberechtigter Nach­folger in der Mark der einzige noch lebende männliche Sproß der Askanier, Walde­mars unmündiger Vetter, Heinrich der Züngere von (andsberg, in Frage, und dieser wurde auch, obwohl seine Erbfolge von verschiedenen Seiten bestritten wurde, vom Kaiser für großjährig erklärt und mit der Mark Brandenburg belehnt (Juni 1220). Mit Unterstützung seines Vetters, des Herzogs Wratislaw von j? ommern , gelang es Heinrich, sich in der Uckermark, in der Ncuinark und im Lande Lebus Anerkennung als Landesherr zu verschaffen, aber sein Tod im Zuli l220 setzte den weiteren Unternehmungen des j?ommernfürsten ein Ziel, und die Kämpfe um die Erbfolge in der Mark begannen von neuem.

Mit dem Ableben dieses letzten märkischen Askaniers, dessen kurze Aegierungs- zeit für die Mark ganz unwesentlich war, lxbt eine Zeit an, die in ibren, fast ein Zabrbundert dnrch das Land tobenden Drangsalen und .Zerstörungen, unendlich viel aufblühendes Lebe» vernichtet bat. Daß Brandenburg diese Zeit hat über- stelxn können, beweist, wie gesund die Grundlagen waren, die die askanisclxn Fürsten gelegt hatten.

Zn der Mittelmark, zu beiden Seiten der Havel und der Spree, hatte sich Herzog Rudolfvon Sachsen, angeblich als Vormund -es jungen Heinrichs, festgesetzt: die Altmark batte Waldemars Witwe, Agnes, die mit (Dtto von Braun- schweig eine neue Ehe eingegangen war, in Besitz genommen und suchte von hier aus sich zunächst der Mittelmark zu bemächtigen; die j?rignitz und Teile der Ucker­mark batte Herzog Heinrich von Mecklenburg unter seinen Schutz gestellt: das Uckerland längs der Aandow und der Mder, die Neumark bis zur Drage und Netze und das Land Lebus zu beiden Seiten der Mder belxiuptete der j? ommern - Herzog als bisheriger Vormund des verstorbenen Askaniers; das Land Torgau und Teile der Niederlausitz hatte derMarkgraf vonMeißen und die Länder Trossen, Aüllichau und Scbwiebus batten die her zöge von Glog au gemäß den mit Waldemar abgeschlossenen Verträgen wieder an sich genommen. Außerdem erboben Herzog Heinrich von Schlesien, der Erzbischof von Magdeburg und der Bischof von halberstadt Ansprüche auf Teile der Mark Brandenburg. Zede Partei

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