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sodann aber entsteht jetzt in ihnen sin Konsum und eine Produktion, die diese Tätigkeit zu ihren eigenen ausschließenden Zwecken nützen wollen. Das Berliner Stadtbuch vom Ende des sp Jahrhunderts zeigt die Entwicklung einer Handelspolitik, die von diesen Problemen ausging. Ihr Büttel ist die Besteuerung von Durchfuhr und Verkauf der Waren im Stadtgebiet je nach der Herkunft der Handelspersonen oder der Art der Waren selbst. Von dem letzten Gesichtspunkte aus führte ebenso das Interesse der Konsumenten zur Erleichterung des Handels mit Lebensbedürfnissen wie gewissen Bekleidungsstoffen und Getränken, als in anderen Fällen das der Produzenten zur Erschwerung des Absatzes bestimmter Fabrikate; manchmal hatten sich diese beiden Einflüsse erst miteinander abzufinden, wie in den Bestimmungen, die für allerlei Nahrungsmittel den Kleinhandel begünstigten und nur den Großhandel schädigten. Für die Bedeutung städtischen Gewerbfleißes in dieser Periode ist immer ein Merkmal seine feste Organisation in den Gewerken, die nicht bloß von der Gemeinde bevorrechtigt und beaufsichtigt, sondern oft geradezu Organe der Stadtverwaltung selbst geworden waren. Aber erst außerhalb dieser nicht rein handelsmäßigen Interessen ist das eigentliche Feld jener allgemeinen städtischen Handelspolitik. Nicht bloß industriell, sondern kommerziell galt es vor anderen Städten ein bestimmtes Absatzgebiet für sich einzuhegen. 5o war es für Berlin gleich wichtig, den Handel mit seinem Tuche nach Osten in der Hand zu behalten und den Fischhandet dorther in seine Hand zu bekommen. Möglich, daß die Belastung von Transiten durch städtische Niederlagsrechte ursprünglich keinen anderen Sinn hatte als den einer Marktsteuer. Ein unmerklicher Übergang genügte, um sie als Waffe gegen die Konkurrenz gebrauchen zu lernen. Man hatte in der Hand, wie man Waren eines Kaufmanns auf den städtischen Markt kommen, wie man sie darüber hinaus weiten gehen lasse; damit aber sogleich auch, ob man das im einzelnen Falle überhaupt tun wollte?) Die positive Ergänzung dieser Verteidigung nun enthielten die Einungsverträge der Städte untereinander. Indem Bürger verbündeter Städte in den Genuß des Gastrechts kamen, erweiterte sich der Handel der Stadt zum Handel des Bundes. Und auch einzelne handelspolitische Zugeständnisse waren unter Umständen von großem Werte. 5o bedeutete es einen erheblichen politischen Sieg Berlins über die jungen Oderstädte, wenn es sHOß sowohl an dem Umschlagsplatz Oderberg als auch zu Frankfurt von den dortigen Niederlagen befreit wurde.
Eine Karte der mittelalterlichen Handelsstraßen, die von den Zentren Berlin und Frankfurt ausgingen,^) läßt keinen Zweifel über die Vermehrung der märkischen Handelstätigkeit während ihres Vorrückens nach Osten. Berlin ist
st Typisch bleibt die Darstellung von F. Holtze, Die Berliner Handelsbesteuerung und Handelspolitik im >Z. und >->. Jahrhundert. Schriften des Vereins f. d. Gesch. Berlins XIX, >88 p Auch van Niessen a. a. V. >z>—>s> in seinen Erörterungen über die Milde des Frankfurter Stapels muß zugeben, daß dieser für die wichtigste Durchfuhrware, Fische, mit Strenge gehand- habt wurde.
st lvozu hauptsächlich die beiden Bücher A. F. Rlödens: Erläuterung einiger Abschnitte des alten Berlinischen Stadtbuches, Programm der Gewerbeschule I, Berlin >8Z8 und Beiträge zur Geschichte des Vderhandels I—VII daselbst >8HZ—s> das Material geben.