schändung sind Juden im 13. Jahrhundert urkundlich in Strausberg, Stendal, auch schon in Berlin nachweisbar; in Berlin-Kölln 1295.
Die erste Erwähnung der Juden in Berlin geschieht in einer unter dem Markgrafen Otto IV. mit dem Pfeil ausgestellten Urkunde. Sie wohnten hauptsächlich im „Jüden- hof “ (Klosterstr.). Er umfaßte die Synagoge und neun „Buden“, für deren jede die Stadt 15 Schilling Jahresmiete nahm; zwei kleine Häuser dahinter brachten 8 Schilling (d. h. zwölf Taler). Außerdem mußte jeder jüdische Mieter noch fünf Schilling Bürgersteuer entrichten.
Während draußen im Reich das Aussterben der Hohenstaufenkaiser alle Bande von Zucht und Ordnung gelockert hatte (Interregnum!), vollzog sich in der Mark ein gewaltiger, leider — wie der von der Kirche genährte Aberglauben beweist — oft gehemmter kultureller Aufstieg. Die klugen Askanier zwangen ihre Brandenburger unter das eherne Joch von Recht und Gesetz, in einen Zustand friedlicher Entwicklung, der auch den Juden der Mark zugute kam. So erließen die Markgrafen Otto und Konrad eine „Judenordnung“. Dem Magistrat der Stadt Stendal wurde darin die Vollmacht erteilt, die Gleichstellung der Juden mit den übrigen Bürgern zu verbriefen. Die Markgrafen kamen durch diese Toleranz wahrlich nicht zu kurz. Da sie häufig Kriege führten und ihre Hofhaltung große Geldsummen verschlang, mußten sie dem Lande häufig „Beden“ (petitio, „Bitten“), d. h. außerordentliche Abgaben auferlegen. Mit der Zeit durften sie solche Sonderbeden nur auf den Rat der „Angesehensten und Mächtigsten“ ausschreiben. Da nun die markgräflichen Kassen sich nicht in dem erhofften Ausmaß füllten, verpfändeten und verkauften die Markgrafen das Bederecht an diese „Angesehensten und Mächtigsten“, nämlich an die Geistlichkeit, Ritter und Städte, die nun ihrerseits die Einwohner nach Herzenslust besteuerten. DaiThier-