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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
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bei die Juden am stärksten zu Steuerleistungen herangezogen wurden, ist klar.

In manchen Städten nahmen die Markgrafen das Besteue­rungsrecht der Juden für sich in Anspruch. So in Stendal. Hier wurde den Juden das Wohnrecht erteilt, allerdings nur dem, der zehn Mark Vermögen besaß. Davon mußte er dem Markgrafen jährlich ein Lot in zwei Raten entrichten. Wurde einem Juden ein Eid zugeschoben, so mußte er diesen in deutscher Sprachevor der Schule, d. h. vor der Syna­goge, leisten, damit ihn jeder Christ verstünde. Geldstrafen für Juden, welche die schweren Pfennige von den leichteren absonderten und nur diese in Umlauf brachten, flössen zur Hälfte der Stadtkasse zu, die andere Hälfte erhielten die Markgrafen. Der Anteil der Juden an den staatlichen Ab­gaben betrug einen Soldo pro Familie. Ausdrücklich schärfte dieJudenordnung dem Magistrat ein, die Juden als Bürger anzusehen und sie gegen etwaige Übergriffe der markgräf­lichen Beamten (Diener) zu schützen.

Die askanischen Markgrafen gewährten u. a. den in Sten­dal neu zugezogenen Juden Steuerfreiheit auf ein Jahr. Da die Einwanderer diese Erleichterung auch auf die Jüdische Gemeinde ausdehnen wollten, kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Vorstande und diesen neuen Mitgliedern. Diesem Zwist machte erst der Machtspruch des Rabbi Meir Rothenburg ein Ende.

Womit fristeten die in der Mark eingewanderten Juden ihr Leben? Mit Geldgeschäften, Kleinhandel, allenfalls noch als Fleischer,Knochenhauer nach damaligem Sprachge­brauch. In Frankfurt a. O. muß damals eine ansehnliche jüdische Gemeinde bestanden haben, führt doch eine Ur­kunde vom 30. April 1294 zehn Juden mit Namen auf, denen die Ausübung des Schlächterhandwerks gestattet wird.

Für Spandau ordnete Markgraf Hermann 1307 an, daß nur diejenigen Juden das Metzgergewerbe ausüben und