vermochten. Die ersten drei Hohenzollern-Kurfürsten aber pochten auf ihr gutes Recht und ließen sich — nicht aus einer Gefühlsaufwallung heraus, sondern aus purem Eigennutz — eine Ausweisungsorder nicht abtrotzen.
Die strengste Maßregel, zu der sich Friedrich II. verstand, war eine Verschärfung der Einwanderungsbedingungen und der Aufenthaltskontrolle. Wem die Einreise erlaubt wurde, dem wurde verheißen, er werde während der nächsten vier Jahre nicht „beschatzt, beziehen oder angelangt oder gebeten“ werden. Von nun an wurde das Aufenthaltsrecht auf eine bestimmte Anzahl von Jahren befristet. Nichtsdestoweniger mußten die Wieder- und Neueinwanderer drückende Abgaben entrichten. Berlin nahm 1 bis 5 Schock „vor borgerschap“; in einem Falle wurden ein Schock vier Groschen, in einem andern 2 rheinische Gulden abverlangt. Das Schutzgeld war so unerschwinglich hoch, daß es 1473 nur 40 Juden entrichten konnten. Arme Juden durften vermutlich überhaupt nicht in der Mark wohnen.
Fern sei es dem unparteiischen Geschichtsschreiber, die Besteuerung der Juden den Landesherrn und den Städten etwa als Ungerechtigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verärgerung auszulegen, mußten doch auch Städte und Stände ganz gehörig „bluten“! Als z. B. Kurfürst Albrecht Achilles bei seiner Huldigung in Salzwedel (1471) von den märkischen Bürgermeistern um die Bestätigung ihrer Privilegien gebeten wurde, verlangte er von den Städten eine außerordentliche Bede von 100000 Gulden; angeblich, um damit die Schulden seiner Vorgänger zu bezahlen. Als sie sich weigerten, machte ihnen der Kurfürst einen Vorschlag zur Güte: „Erhebet doch einen Zoll von euern Einwohnern! Ich gebrauche nur mein fürstlich Recht.“
Wie die Juden für Beerdigungen, Hochzeiten, für den Kiddusch-Wein usw. eine Steuer entrichten mußten, so verlangte der Kurfürst r Johann Cicer o von den damals seh