Druckschrift 
Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
42
Einzelbild herunterladen

vermochten. Die ersten drei Hohenzollern-Kurfürsten aber pochten auf ihr gutes Recht und ließen sich nicht aus einer Gefühlsaufwallung heraus, sondern aus purem Eigen­nutz eine Ausweisungsorder nicht abtrotzen.

Die strengste Maßregel, zu der sich Friedrich II. ver­stand, war eine Verschärfung der Einwanderungsbedin­gungen und der Aufenthaltskontrolle. Wem die Einreise er­laubt wurde, dem wurde verheißen, er werde während der nächsten vier Jahre nichtbeschatzt, beziehen oder an­gelangt oder gebeten werden. Von nun an wurde das Auf­enthaltsrecht auf eine bestimmte Anzahl von Jahren befri­stet. Nichtsdestoweniger mußten die Wieder- und Neuein­wanderer drückende Abgaben entrichten. Berlin nahm 1 bis 5 Schockvor borgerschap; in einem Falle wurden ein Schock vier Groschen, in einem andern 2 rheinische Gulden abverlangt. Das Schutzgeld war so unerschwinglich hoch, daß es 1473 nur 40 Juden entrichten konnten. Arme Juden durften vermutlich überhaupt nicht in der Mark wohnen.

Fern sei es dem unparteiischen Geschichtsschreiber, die Besteuerung der Juden den Landesherrn und den Städten etwa als Ungerechtigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verärge­rung auszulegen, mußten doch auch Städte und Stände ganz gehörigbluten! Als z. B. Kurfürst Albrecht Achil­les bei seiner Huldigung in Salzwedel (1471) von den mär­kischen Bürgermeistern um die Bestätigung ihrer Privilegien gebeten wurde, verlangte er von den Städten eine außer­ordentliche Bede von 100000 Gulden; angeblich, um damit die Schulden seiner Vorgänger zu bezahlen. Als sie sich weigerten, machte ihnen der Kurfürst einen Vorschlag zur Güte:Erhebet doch einen Zoll von euern Einwohnern! Ich gebrauche nur mein fürstlich Recht.

Wie die Juden für Beerdigungen, Hochzeiten, für den Kiddusch-Wein usw. eine Steuer entrichten mußten, so ver­langte der Kurfürst r Johann Cicer o von den damals seh