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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
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trinkfreudigen Nichtjuden im Jahre 1488 auf sieben Jahre eineBierziese, und zwar pro Tonne 12 Pfennige; davon sollte 8 Pfennige in seine Kasse, 4 in den Säckel der Stadt fließen, aus welcher das betreffende Bier stammte.

Wenn es ans Steuerzahlen ging noch dazu für ihr ge­liebtes Bier verstanden die Märker keinen Spaß. So lehnten die Stendaler Gewerke die Bierziese rundweg ab. Zwei kurfürstliche Kommissare, die sich vorübergehend in Stendal aufhielten, wurden vom Pöbel ermordet. Die Rädels­führer dieses Steuerstreiks (drei Webergesellen) ließ der Kur­fürst hinrichten.

Man kann nicht behaupten, daß das Schutzgeld für Juden besonders hoch war; mußte doch ein armerLehmklicker 1218, ein Müllergeselle sogar ein Schock Groschen Bürger­geld entrichten! Immerhin betrug die vom Kurfürsten Al- brecht Achilles erhobene Judensteuer 1000 rheinische Gul­den, wenigstens im ersten Jahre seiner Regierung. Im zweiten sah sich sein ihn vertretender Sohn zu der Anfrage genötigt, ob der Kurfürst sich angesichts der Unmöglich­keit, die festgesetzte Summe aus den Judenherauszu­bringen nicht mit 700 Gulden begnügen wolle?

Jede einwandernde Judenfamilie durfte sich auch einen Schächter mitbringen. Das Verlassen der Mark nach Ab­lauf der verbrieften Schutzfrist war nur mit Genehmigung des Kurfürsten gestattet: wer Schulden hatte, durfte nicht auswandern. Ebenso war dasEntfremden, d. h. Außer­landesschaffen von Hab und Gut, nicht gestattet. Der in der Regel auf drei Jahre gewährte Schutz wurde wenn keine Bedenken dagegen sprachen verlängert. Versagt wurde er, wenn ein Jude Kultgeräte oder Meßgewänder be- lieh. Dagegen wurde ihm das Recht eingeräumt, ein Pfand, von dem sich später herausstellte, daß es gestohlen war, ohne strafrechtliche Folgen für ihn, dem bestohlenen Be­sitzer gegen Zurückerstattung des darauf geborgten Geldes