Tatsächlich verfügte Joachim unterm 24. Mai 1503: die Juden haben am künftigen Michaelistag (29. September) ohne alle Verzögerung die Mark zu räumen. Aber auch die Städte, „so aus Freyheit und altem Herkommen eigen Juden haben“, sollen diese gleichfalls ausweisen. Begründung: „Weil die Judischeit als Verächter und Verfolger des christlichen Names, unser Landen ... durch ir Wucherische böse un- billiche hendel nicht kleine beschwerlichkeit, verderb, schaden und nachteil zugefügt und teglich zufügen.“
„Überall dort, wo die Juden annähernd monopolartig den Geldhandel in Händen hatten, machten sie sich auch mancher Übergriffe den ihnen Verpflichteten gegenüber schuldig. Andererseits scheint es aber auch, daß weniger der Wucher an sich, als gerade diese Beschäftigung in den Händen der fremd empfundenen jüdischen Bevölkerungsgruppe — gegen die man eine rassenmäßig begründete Abneigung hegte — so viel Haß hervorrief; denn es ist sicher, daß gerade der jüdische Wucher als etwas ganz besonders Drückendes und Unrechtmäßiges empfunden wurde“ (Davidsohn).
Jedesmal, wenn sich die Wirtschaftslage in der Mark verschlechterte, fand sie ihren starken Rückhalt an der Hansa. Wenn aber die Hansestädte selber unter einer Wirtschaftskrisis litten, pflegten die Städte ihre Verärgerung an den Juden auszulassen.
Mit der zunehmenden Verschuldung wuchs zwangsläufig der Judenhaß und das Begehren, sich durch ihre Vertreibung der Schuldenlast zu entledigen. Bereits um 1480 hatten die Landstände den Kurfürsten um Ausweisung der Juden ersucht: „Item bitten [wir] auch den Landen zu gut, die Juden darauß ziehen zu lassen und nicht zu halten, die Seinen Gnaden und gemeynem Lande schedlich sein.“ Der damalige Kurfürst Albrecht Achilles, der gern seinen Rechtsanspruch betonte, hatte auf den Judenzins nicht verzichten wollen
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