immer wurde „der Jude“ mit dem Odium eines schimpflichen Gelderwerbes belastet! Nicht nur beim einfachen, besitzlosen Volke, sondern auch bei den Machthabern. Behauptete doch Johann Cicero, der Judenwucher hätte manchen Ritter „jämmerlich“ zugrunde gerichtet. Demgemäß ging er mit der Erteilung von Schutzbriefen sparsam um.
Mit der Kennzeichnung der Juden als „Verächter und Verfolger“ des Christentums (vgl. S. 45) tritt zum ersten Male das religiöse Moment als Triebfeder des märkischen Judenhasses auf. Selbst im Falle Beelitz und Pritzwalk hatte die Landesregierung das angebliche Verbrechen eines Einzelnen nicht der jüdischen Gesamtheit zur Last gelegt!
Trotz dieser neuen, unbegründeten Diffamierung war es damals weder dem Kurfürsten noch den Ständen mit der Judenausweisung Ernst. Sonst hätte Joachim I. nicht alsbald wieder Juden in seinen Landen aufgenommen bzw. die Schutzbriefe ihrer eingesessenen Glaubensgenossen erneuert. In einer Urkunde vom 16. Dezember 1509 werden 30 solcher Schützlinge mit Namen aufgeführt. Werner Heise errechnet pro 1509 für die Marken 400 bis 500 jüdische Einwohner mit einem Steuersoll von insgesamt 270 Gulden jährlich. Dazu kam noch ein jährliches „Opfergeld“. Innerhalb der vereinbarten dreijährigen Schutzfrist durfte kein Schutzjude das Land verlassen. Starb er während dieser Zeit, so mußten die Hinterbliebenen seinen Steuerbetrag aus seinem Nachlaß entrichten; im Unvermögensfalle waren die übrigen Juden des Ortes für den Ausfall haftbar.
Infolge fortschreitender Verarmung nahmen die Bürger sogar auf ihre Häuser ein Darlehn auf; Folge: gesteigerter Judenhaß. Kritiklos, namentlich sich selbst gegenüber, wie alle verzweifelten Menschen, suchte die märkische Bevölkerung die Schuld an ihrem wirtschaftlichen Niedergang bei den fremden, nur geduldeten Einwanderern. Ihre erregte Phantasie gaukelte den Märkern den vermeintlichen Wohl-