will ein Hostienstück sogar an eine 24köpfige Hochzeitsgesellschaft nach Osterburg geschickt haben. Seinen Aussagen nach wanderte das nach Stendal gesandte Stück — immer unverletzt — nach Braunschweig, ja nach Frankfurt a. M., weiter.
Unter den schrecklichsten Martern bekennen andere Juden, sie hätten von fremden Leuten christliche Kinder gekauft — dabei war nirgends ein Kind als vermißt gemeldet!! — ihnen das Blut abgezapft, dies in Krankheitsfällen getrunken oder mit Paradiesäpfeln, Ingwer und Honig eingekocht. Wieder andere wollten gleichfalls das Christkindlein oder die Jungfrau Maria „nebst vier lieblichen Jungfern“ gesehen haben.
Freudestrahlend reiben sich die Städter die Hände. Vernichtung der Juden, noch dazu im Wege eines ordnungsmäßigen Gerichtsverfahrens? Mehr können sie nicht verlangen. Sie tragen ja nicht die Verantwortung für ein Fehlurteil. Physische und seelische Folterqualen schmerzen ja sie nicht! Keiner der vielen untersuchenden und aburteilenden Gerichtsbeamten kommt auf den Gedanken, die beschuldigten Juden können vielleicht unschuldig sein. Auch überlegt sich keiner der Herren Bürgermeister, Ratmannen, Richter, Schöppen und Geistlichen, daß sie unter dem Zwange der Folter genau dieselben „Geständnisse“ gemacht haben würden wie die armen Juden!
Scheelen Auges mögen die Berliner Stadtbehörden auf die Leistungen ihrer Kollegen in der Mark geblickt haben! Diese können sich der von ihnen angeblich geschützten Juden auf so bequeme Weise entledigen; zu ihrem Leidwesen war unter den Angeschuldigten kein einziger Berliner.
Hat da nicht einer der Angeklagten das Stichwort „Ermordung christlicher Kinder“ gegeben? Gierig greift es der Berliner Rat auf, und nun bekommt auch die Residenzstadt
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