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Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg / von Eugen Wolbe
Entstehung
Seite
55
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In der guth, alsoin Güte? Dazu lassen sich die Untersuchungsrichter keine Zeit. Vielleicht befürchten sie einen Machtspruch des Deutschen Kaisers? In knapp vier Wochen werden etwa hundert Angeklagte verhört, denn es war noch die Anklage wegen Kindermordes hinzugekommen, der nach den Aussagen auf der Folterbank sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren erstreckte. Das erste dieser Verbrechen (um 1500) sollen sieben Berliner Juden begangen haben. Im ganzen stehen 16Kindermörder vor Gericht, 35 wegen der Hostienschändung. In beiden Fällen die reich­sten Juden des westlichen Teiles der Mark. Aber noch viele andere werden beschuldigt.

Nachdem der Kurfürst bereits 1508 die gesamte Ge­richtsbarkeit in Berlin und Kölln gegen eine Ablösung von jährlich 90 Gulden wieder in die Hände der Ratmannen ge­legt und sich nur die Bestallung der Richter sowie die Be­strafung der Münzmeister und der anderen Hofbeamten Vor­behalten hat, übernimmt der Berliner Bürgermeister Hans Brakow die Vollstreckung des Urteils (als oberster Richter hatte der Kurfürst das Verfahren selber geführt).

Am 11. Juli 1510 läßt Brakow das Gericht einläuten. Währenddessen ruft er die Schöffen, Advokaten, Gerichts­schreiber und Zeugen auf. Dann läßt er seine Bestallung verlesen und die Angeklagten Paul Fromm an der Spitze ungefesselt vorführen.

*

Verhör.

Ich frage euch: Habt ihr die euch zur Last gelegten Straftaten begangen?

Ja, erschallt es wie aus einem Munde.

Ich will euch Gelegenheit geben, eure Sache durch Pro­kuratoren vertreten zu lassen. Wollt ihr?