(Landes-)Herm Wissen und Wollen, bei Verlust desjenigen, so er geliehen.“ Die Juden „sollten sich allein der Wochen- und Jahrmärkte bedienen, sich des Kaufens und Verkaufens in den Dörfern — bei Verlust der gekauften Ware — gänzlich enthalten; um Geldschuld sollten sie, wie vordem gebräuchlich gewesen, vor dem Vogt stille stehn und antworten, wovon aber die fürstlichen Kammerjuden ausgenommen und frei wären.“
Schon wieder „Kammerjuden“, also Kammerknechte? Trotz Ausweisung und Urfehde, „sich der Lande meiden und entslahen“?
Ein neuer Kurfürst, Joachim II., war auf den Thron gestiegen. Der Kaiser hatte ihn zur Würde eines Reichsfeldmarschalls erhoben. Fürstlicher Prunk sollte ihr ein besonderes Relief verleihen. Seine Beteiligung an einem Türkenkriege hatte Unsummen verschlungen. Kein Wunder, daß der neue Herr darauf sann, neue Einnahmequellen zu erschließen.
Eine Gelegenheit hierzu bot der Fürstentag zu Frankfurt a. M., Februar bis April 1539, an dem der neue Kurfürst teilnahm. Anwesend war hierbei auch Josel von Rosheim, der damals vor den Reichstagen und anderen Machthabern die Rechte seiner Glaubensgenossen vertrat. Zum Erstaunen des brandenburgischen Kurfürsten legte er dar: Die 38 Juden, die 1510 in Berlin auf dem Scheiterhaufen starben, waren unschuldig. Der einzige Schuldige, der Kesselflicker Paul Fromm, hat seine Beschuldigung gegen Salomon aus Spandau in der Beichte zurückgenommen; aber der Bischof Hieronymus verbot dem Beichtvater, dies dem Kurfürsten Joachim I. zu melden. Neben Josel von Rosheim hat Me- lanchthon den damaligen Justizmord an so vielen Juden „glaubhaftig fürgebracht“. Damit der Kurfürst das Unrecht einigermaßen sühne, erbat Josel von ihm für die „gemeine
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