Judischeit“ das Recht, sich fortan wieder in seinen Landen anzusiedeln und dort Handel zu treiben.
Auf den Kurfürsten machte Josel von Rosheims Fürbitte und deren Begründung so tiefen Eindruck, daß er am 25. Juni 1539 dem Rat der Stadt Frankfurt a. d. O., und vermutlich auch der anderen größeren Städte seines Machtbereichs, mitteilte, die Juden hätten mit sofortiger Wirkung in den brandenburgischen Landen überall da, „wo sie gesessen“, wieder Zutritt. Nur „wucherischer Kontrakt und Handel“ seien verboten.
Auch in Berlin tritt wieder eine kleine Gemeinde ins Leben; der aus Prag eingewanderte Lippold wird ihr „Oberältester“. Im Juli 1564 erlaubt der Kurfürst weiteren neun Familien die Niederlassung in Berlin.
Jene Zeit der grauenhaften Bauernkriege, hinter deren Scheußlichkeit noch die Judenverfolgungen verblassen, hatte für Gefühlsweichheit, Mitleid und Reue herzlich wenig übrig. Demgemäß mußte bei Joachim II. dem Anfall von Edelmut wohl noch ein anderes Motiv zugrunde liegen: er brauchte Geld.
Es fanden sich aber auch vernünftige Männer, die für die Juden eine Lanze brachen. Während Luther in der vermeintlichen Toleranz des Kurfürsten nur ein Manöver zum Kassenfüllen erblickte, trat der kurfürstliche Hofprediger Agricola in seinen Predigten für die gehetzten Volksgenossen Jesu ein. Wie so oft in der Geschichte, wurden Verteidiger von Juden, um ihr Werk zu schwächen, in Berlin öffentlich als „voreingenommen“ verdächtigt.
Den bisher festgesetzten Abgaben gesellte der Kurfürst noch eine jährliche Steuer von 800 Gulden „guten Geldes“ zu, wenn eine Gemeinde sich eine Synagoge baute.
Was dem Kurfürsten recht war, mußte den Städten billig sein. Wenn er z. B. den Juden in Frankfurt eine Summe von 2—3000 Talern für den Markgrafen Johann Georg,