seinen Sohn und Thronerben, „sämtlich oder besonders“ vorzustrecken befahl, da sie ja in Frankfurt „hausen, hand- tieren und ihre Nahrung gebrauchen“, so mußten sie der Stadt außer einem „Pfandschoß“ von eigenem Hausbesitz noch einen „Vorschoß“ entrichten. Dazu kam eine Jahressteuer von 60 und ein Schutzgeld von 30 Gulden. War ein Jude in einen Prozeß verwickelt, wurde ihm ein besonderes „Bittgeld“ auferlegt. Auf eine Beschwerde hin beschränkte der Kurfürst die Steuerleistungen der Frankfurter Juden auf den Pfand- und Vorschoß sowie auf eine jährliche Abgabe von 30 Gulden; das besondere „Bittgeld“ wurde erlassen.
Daß der Kurfürst — gleichviel aus welchem Grunde — die Juden in den Marken schützte, war den Landständen, besonders den Städten, ein Dorn im Auge. Die Welle des Hasses, den der angebliche Hostienfrevel vor vierzig Jahren heraufbeschworen hatte, war noch nicht abgeebbt. Ein durchaus vorurteilsfreier Historiker des 18. Jahrhunderts (Balthasar König) sagt bei der Besprechung einer 1551 seitens des Rats und der Bürgerschaft von Berlin erhobenen Beschwerde: „Glücklicher wären die Juden gewesen, wenn sie sich zu nützlicheren Gewerben, als: dem Ackerbau, der Viehzucht, Gärtnerei oder anderen Künsten und Handwerken — deren es damals noch eine große Anzahl gab, die schlecht und von wenigen Menschen betrieben wurden — geneigt hätten finden lassen“ Leider war die Zeit für eine solche Berufsumschichtung noch nicht gekommen. Engherzigkeit, religiöser Fanatismus, Konkurrenzneid und eingewurzelte Vorurteile würden den märkischen Juden auch bei deren bestem Willen, gediegenster Ausbildung und überragender Leistung kaum Lebensraum gegönnt haben.
Mit erneuter Wucht holten Unruhestifter wieder das religiöse Moment hervor. Pfefferkorns Anklagen setzten die Juden dem unbegründeten Verdacht der Gotteslästerung