aus. Noch mehr: man machte die Juden auch für den unglücklichen Ausgang des Türkenkrieges verantwortlich: „Mordbrennerei, Kundschaft der Türken, Verräterei“ legte man ihnen zur Last. Als im Jahre 1568 Frankfurt von der Pest heimgesucht wurde, konnten nur die Juden durch ihre Reisen nach verseuchten Plätzen und durch „Hereinziehen“ fremder Juden aus solchen das Massensterben veranlaßt haben!! Daraufhin dürfen auswärtige Juden Frankfurt nicht betreten. Sie beschweren sich beim Kurfürsten. Dieser bestimmt, ein Kollegium von drei Juden (Magister Hirsch, Meyer und David) solle die ankommenden Glaubensgenossen „examinieren“, ob sie aus pestverdächtigen Gegenden stammten; aber „auf Iren Bericht“ soll man sie „unweigerlich einlassen und Inen an Irer nharungk und handtie- rungk keine hinderungk thun“.
Den Frankfurter Juden aber übersendet der Kurfürst die Beschwerdeschrift des Magistrats, und zwar mit folgendem Begleitschreiben, in welchem alle — damals üblichen — Wohlwollensfloskeln fehlen.
Kurfürst Joachim II. an die Frankfurter Juden.
Juden, auß inliegendem schreiben habet Ihr nach not- turft zu ersehen, was an vnß vnsere liebe getrewen Bürgermeister vnd Radtmanne vnser Stadt Frankfurt an der Oder vndertheniglich gelangt vnd ganz beschwerlichen sich vber euch beclagen thun. Nachdem Ihr aber selbst zu bedencken do Ihr durch solche vnderschleiffe vnd Ein- nhemung der frembden Juden die schreckliche Plage der Pestilenz widerrumb in vnser Stadt Frankfort bringen wurdett daß nicht allein in gedachter vnßer Stadt Sondern vnserem gantzen lande dadurch schade zugefugt wurde von vnns den alß dem landesfürsten solchs zuzusehen vnd zugestadten keineswegs gebüren wil, So bevehlen Wir euch hiemitt ernster meinung, daß Ihr euch mit einkauf-
66