fung der guthen vnd wharen deß Landes zu Polen, vnd anderer sterblichen orther gentzlich enthaltet, auch keine fremde Juden, die auß dem Lande zu Polen oder von andern sterblichen orthen kommen, beherberget oder ein- nhemet. Mitt Verwarnung do solches geschieht, haben wir albereitt dem Rathe aldo bevehlich gethan, diejenigen, die solche vnderschleiffe gebrauchen oder die Frembde von sterblichen orthen Einnehmen gefenglich einziehen zu laßen vnnd vns zu zuschicken, Also wollen wir was ferner wider solchen muttwilligen vorzunhemen sey, woll zu beschaffen wißen. Danach habt ihr euch ernstlich zurichten vnnd geschichtt hievon vnser ernste Meinung.
Datum Brinnitz, Sonnabendts nach Egidi,
Anno 1568. Joachim Churfurst.
An alle Juden zu Frankfurdt an der Oder.
Bei aller Unfreundlichkeit suchen die Machthaber den Juden die Ausübung ihres dürftigen Gewerbes zu ermöglichen. So bittet der Landeshauptmann Stanislaus von Scharfenort den Kurfürsten Joachim II., die Juden aus Schwerin (Warthe) und Meseritz in der Mark Handel treiben zu lassen, da er ihnen verboten habe, nach dem pest- durchseuchten Polen zu reisen.
Wie in diesem Fall, gab Joachim auch anderen einzelnen Juden Beweise seines Vertrauens.
Zunächst einem gewissen Michael. Wegen seines großen Vermögens ging von ihm die Sage, er wäre ein unehelicher Sproß der Grafen von Regenstein. In Berlin und Frankfurt besaß er Häuser. Außerdem hielt er sich „viele reisige Pferde auf der Streu“. Kraft seines Reichtums stand er mit fürstlichen und anderen mächtigen Persönlichkeiten seiner Zeit in Verbindung.
Für die zunehmende Prachtentfaltung an den Fürstenhöfen ist fast immer ein jüdischer Bankier der Geldgeber, der zum „Hoffaktor“, „Hofagenten“, alias „Hofjuden“, avan-
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