furt meldete dem Landesherrn, Michael bzw. seine Gattin hätten eine Magd gedungen, um die städtischen „Bornin“ zu vergiften. Damit kam sie bei dem Kurfürsten schlecht an. „Nicht ohne Verwunderung und Beschwer“, antwortet Joachim, habe er den Bericht gelesen. „Aus vielen Ursachen“ könne er der Anklage nicht Glauben schenken. Er ordnete aber die Verhaftung einiger Personen an, selbstverständlich nicht die seines Günstlings. Falls sich dessen Schuldlosigkeit herausstelle, werde er — der Kurfürst — gegen die Anstifter solch „ungemessener Bosheit“ vorgehen. Im übrigen ersuche er den Rat, ihn fürderhin mit derlei Verdächtigungen zu verschonen, zugleich aber auch während seines bevorstehenden Fernseins von seinem Reiche, sich an seinem getreuen Michael und dessen Hause nicht zu vergreifen.
Die märkischen Juden scheinen an Michael einen Rückhalt gehabt zu haben. Unzweifelhaft ist seiner Fürsprache manche Aufnahme fremder Juden zu danken. Um so härter traf die Judenheit in den brandenburgischen Landen sein früher, tragischer Tod.
Vielleicht hat die Aufregung über ein abenteuerliches Erlebnis Michaels Tod veranlaßt, zum Mindesten beschleunigt. Eine berittene, vierzehnköpfige Räuberbande hatte ihm am 23. April 1549 auf der Landstraße unweit Frankfurt aufgelauert, als er eine größere, für den Kurfürsten bestimmte Geldsumme nach Berlin überführte. Der Überfall war ein Racheakt. Ein paar Magdeburger Bürger behaupteten, durch die Märkischen wäre ihnen „Schande geschehen“. Nun wollten sie an dem kurfürstlichen Günstling ihr Mütchen kühlen. Sie setzten sich mit einem Bandenführer, mit Namen Wenzel Beuden, in Verbindung. Kraft eines zwischen ihm und den Magdeburgern geschlossenen Vertrages sollte den Räubern der fünfte Teil, ihren Magdeburger Auftraggebern aber der Rest der dem Juden Michael abzunehmenden „Schatzung“ zufallen; doch sollte ihn
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