nicht Wenzel Beuden mit seinen Spießgesellen, sondern der Rat der Stadt Magdeburg um die ihm anvertraute Geldsumme erleichtern.
Alles ging planmäßig. Die Reiter nahmen Michael fest und gedachten ihn über Torgau nach Magdeburg zu bringen, wo bereits ein Quartier für ihn bereit stand. Unterwegs kehrten sie in einem Dorfe ein. Nachts, während die kecken Brüder lustig zechten, entwischte Michael. Aus Torgau teilte er sofort dem Kurfürsten sein Erlebnis mit, und dieser ersuchte den ihm engbefreundeten Kurfürsten von Sachsen in einem längeren Schreiben um Freilassung seines „Dieners“ Michael. Daß dem brandenburgischen Landesvater weniger an der Person des Juden Michael als an dem Wiederbesitz der Geldmittel gelegen war, bedarf keines Wortes. Zunächst ließ der Sachse dem märkischen Schutzjuden einen Geleitsbrief ausstellen.
Inzwischen waren die Straßenräuber ermittelt, gefangen und nach Torgau überführt worden. Erzürnt darüber, daß der Überfall, der einen Bruch des kaiserlichen Landfriedens darstellte, auf märkischem Gebiete erfolgte, ließ Joachim gegen die „Reuter“ das Verfahren wegen des Landfriedensbruches eröffnen. Strafe: Hinrichtung. Ein Bericht, der sich um den Hofjuden Michael rankt, erzählt, Michael habe sich an dem Morgen, an dem in Torgau die Strafe vollstreckt werden sollte, in seinem Berliner Hause bei einem Sturz von der Treppe das Genick gebrochen. Auf die Kunde hiervon habe der Kurfürst sofort einen reitenden Boten nach Torgau geschickt und die Aufschiebung der Hinrichtung angeordnet. Bei der Ankunft der Stafette war sie aber bereits vollzogen.
Nach dem Tode ihres Gatten, den sie um zehn Jahre überlebte, hat Michaels Witwe sich auch weiterhin des kurfürstlichen Schutzes erfreut und mit dem Landesherrn in alter Weise Geldgeschäfte getätigt.
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