blicklicher Zahlungsunfähigkeit ins Gefängnis (den „grünen Hut“) werfen läßt. Eine „Die gantze Judenschaft Inn der gantzen Mark zu Brandenburgk“ unterzeichnete Eingabe enthält nicht weniger als siebzehn Beschwerdepunkte gegen Lippold und gipfelt in der Feststellung, dieser Oberste sei den Juden wie auch den Interessen der Staatlichen Münze „mehr schedlich dann furderlich“. Die Juden weisen darauf hin, daß die Judenschaften in Prag, Posen, Krakau „vnd vberall“ den jetzigen Obersten der märkischen Juden in Bann getan haben, und daß sie, die Märker, Angst haben, mit diesen ausländischen Glaubensgenossen Handel zu treiben, damit der Bannfluch sie nicht treffe. Da jeder eingewanderte Jude „sein Pasborth“ (seinen Paß) vorzulegen hat, so wird der Landesherr gebeten, dem Lippold auch den seinigen abzufordem: so wird sich zeigen, „was vor ein Jude ehr sey“. Die Steuern, die Lippold ihnen „zur Ungebühr abgeschatzt und eingenommen“, solle er dem Kurfürsten persönlich zustellen. Ein Einwanderer (Lazarus) habe sich zur Zahlung eines Schutzgeldes von 110 Talern erboten; da ihn aber Lippold „noch höher beschatzen“ wollte, so hat Lazarus zum Schaden der kurfürstlichen Privatschatulle „Widder davon ziehen müssen“.
Das Beschwerdeschreiben der märkischen Judenheit gipfelt in der Erklärung: ein Oberster wie Lippold, „der das böse wissentlichen hilfft vnderdrücken vnd befurdern“, ist nicht tragbar.
Kurfürst Joachim II. betraute den Lippold mit der Verwahrung seiner Kleinodien. Lippold zahlte die Gehälter für den Hofstaat aus. Er wußte um das Verhältnis seines Herrn mit der „schönen Gießerin“ Anna Sydow und buchte seine ansehnlichen Geldgeschenke für die Geliebte und ihre dem Kurfürsten geborene Tochter Magdalena. Kurz, Lippold war — wie gesagt — unentbehrlich.
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