der Geldverleiher erst nach Ablauf eines Jahres veräußern, um dem Schuldner Gelegenheit zu geben, bei wirtschaftlich besserer Lage sein Eigentum einzulösen. Daß sich manche Juden nicht an diese Bestimmungen hielten, steigerte den in der Mark wieder auflebenden Judenhaß.
Beschwerde der Stände an den Kurfürsten: "... Die
Christen wuchern zwar auch, doch ist der Schaden, den diese ihren Volksgenossen zufügen, nicht groß, denn sie nehmen keine Pfänder, sondern lassen sich christliches Eigentum verschreiben oder die Rückzahlung durch Bürgen sicherstellen, während die Juden sich Pfänder geben lassen und diese veräußern, wenn sie nicht rechtzeitig eingelöst werden.“
Auf diesem sehr fragwürdigen, damals gesetzlich erlaubtem Wege wuchs Lippolds Vermögen, freilich in demselben Ausmaße auch seine Unbeliebtheit. Man warf ihm vor, daß er nach seiner Ernennung zum Münzmeister (1567) über sein Ziel — das für die Münzen erforderliche Metall herbeizuschaffen — hinausschoß und mittels kurfürstlicher Vollmacht bei achtzehn Berliner Bürgern einen „Einfall“ tat, um ihr Gold und Silber für die Staatliche Münze zu beschlagnahmen. Bei näherem Hinsehen stellt sich dieser vermeintliche „Gewaltakt“ als die einfache Einziehung einer Luxussteuer dar, welche der Kurfürst zur Auffüllung seiner Privatschatulle ausschrieb. Demnach mußte alles Gold und Silber an Geld und an Gegenständen sowie Seide und die Kleidungsstücke angegeben und ein bestimmter Teil davon dem Münzmeister eingehändigt werden.
Schon die bloße Vermutung, Lippold habe dem Kurfürsten diese neue Abgabe vorgeschlagen, genügte, um dem Faß den Boden auszuschlagen. Juden und Christen verwünschten jetzt den allmächtigen Höfling. Bald sollte ihn sein Schicksal ereilen.
78