Niedrig Leuchter, Humpen, Pokale, Stoffe und Pelze weg, während auf improvisierten Scheiterhaufen allenthalben Schuldscheine in Flammen aufgingen. Billigen Kaufs waren jetzt die Schuldner ihrer Verpflichtungen los und ledig. Lip- pold wurde gefänglich eingezogen. Nach drei Monaten durfte er wieder sein Haus beziehen und empfing sogar vom Obersthofmeister Geld „zur Zehrung“. In der Nacht wurde er freilich „mit eisernen Klammern verwahret“. Während dieses Stubenarrestes wurden seine Geschäftsbücher geprüft und die vorgefundenen Pfänder ihren Besitzern entschädigungslos zurückgegeben, wobei der Kanzler Diestel- meyer dem kurfürstlichen Rat Chri stoph Meyenburg seine bei Lippold versetzten Silbersachen höchsteigenhändig ablieferte.
An Hand der sehr sorgfältig geführten Bücher ergab die Untersuchung, daß Lippold sich keine strafbare Handlung, keine irgendwie geartete Übervorteilung des Kurfürsten erlaubt habe, daß ihm vielmehr Joachim II. noch 89 Taler, 5 Silbergroschen und 8 Pfennige schuldete. Sein unfreundliches Verhalten gegen seine Stiefmutter und Stiefschwester, denen er vom Erbteil nicht einmal so viel zukommen ließ, sich „Hungers zu erwehren“, hätte wahrlich keinen Grund zu einem Gerichtsverfahren abgegeben.
Schon stand seine Haftentlassung bevor — in drei Tagen sollte er seine Freiheit wiedererlangen — da wollte es das Unglück, daß er mit seiner Frau Magdalena in Streit geriet*)
*) Daß ein Zank zwischen den Eheleuten Lippold stattgefunden hat, bezeugt ein Hausgenosse, der Prager Simon; den folgenschweren Ausruf der Frau hat er nicht gehört. Ackermann (S. 52) folgert, Frau Lippold habe diese Äußerung nicht getan. Vielmehr sei sie dem Wächter von außenher gewissermaßen suggeriert worden, um — da ihm das Gericht keine Gesetzesübertretung nachweisen konnte — für die gerichtliche Prozedur eine neue, diesmal festere Grundlage zu gewinnen, ebenso, daß der Münzmeister nur deshalb in seinem Hause bewacht wurde, damit man mit Hilfe der Wächter bei passender Gelegenheit einen Verdacht gegen Lippold konstruieren könne.
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